Erstattung von Leistungen zu 100% bis 18 Jahre

Bis zum 18. Lebensjahr kostet Sie die Versorgung Ihres Kindes nicht 1 €!

Die CKK erstattet den gesetzlichen Eigenanteil für Beratungen bei Allgemeinmedizinern, Fachärzten (Kinderärzten, HNO, Orthopäden…), Kieferorthopäden, Logopäden, Kinesiotherapeuten sowie für Krankenpflegeleistungen. 

Bedingungen für den Vorteil 0-18 Jahre

Die Mitgliedsbeiträge müssen gezahlt sein

Um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie CKK-Mitglied sein und Ihre Beiträge regelmäßig bezahlen.

Allgemeine medizinische Akte (AMA) für jedes Kind anlegen

Sie müssen eine allgemeine medizinische Akte (AMA)  für jedes Kind (ab dem ersten Geburtstag) bei Ihrem Hausarzt anlegen.

Die Anlegung der AMA erfolgt einfach und kostenlos im Rahmen einer Beratung oder eines Hausbesuchs für das Kind.

Anmerkung: Für Kinder unter einem Jahr muss keine AMA eingetragen sein.

Wie kann man die Erstattung erhalten? 

Sie müssen gar nichts tun: Alles passiert automatisch! 

Auf Grundlage der Lesitungsbescheinigung  (in Papier- oder elektronischer Form) erhalten Sie zunächst die Erstattung im Rahmen Ihrer Pflichtversicherung. Die Erstattung für Ihren gesetzlichen Eigenanteil durch die CKK erfolgt automatisch innerhalb von zwei Werktagen. 

Vertraglich gebundene oder nicht vertraglich gebundene Leistungserbringer? 

Ein vertraglich gebundener Leistungserbringer verpflichtet sich dazu, die offiziellen, vom LIKIV festgelegten Tarife einzuhalten. Wenn Sie sich für einen vertraglich gebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden die Beratungen und medizinischen Termine Ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % erstattet. 

Ein nicht vertraglich gebundener Leistungserbringer kann höhere Honorare verlangen. Wenn Sie sich für einen nicht vertraglich gebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden diese höheren Honorare nicht erstattet. Die Erstattung erfolgt so, als wäre Ihr Leistungserbringer vertraglich gebunden.