Behinderung
Die Anerkennung einer Behinderung ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Bezug von Sonderleistungen und den Zugang zu verschiedenen sozialen Rechten und Vorteilen.
Die Anerkennung einer Behinderung
Geldleistungen für Personen mit Behinderung
Soziale und steuerliche Vorteile
Die Anerkennung einer Behinderung für Erwachsene (18 - 65 Jahre)
Kranke oder Menschen mit einer Behinderung können unter bestimmten Umständen als Personen mit Behinderung anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt, wenn die Erwerbsfähigkeit und die Autonomie der Person durch die Behinderung stark beeinträchtigt sind.
Ein Antrag auf Anerkennung muss über das My Handicap Portal eingereicht werden. Dieses Portal verschafft Ihnen einen Überblick über die Geldleistungen und Vorteile, die Sie beantragen können.
Die Generaldirektion (GD) Personen mit Behinderung des FÖD Soziale Sicherheit ist die zuständige Behörde für die Anerkennung einer Behinderung. Sie prüft jede Akte und führt eine administrative und medizinische Untersuchung der Daten des Antragstellers durch.
- Die Person mit Behinderung
- Jede andere Person, die von der Person mit Behinderung beauftragt wurde und eine Vollmacht besitzt
- Ein Mitarbeiter der GD Menschen mit Behinderung
- Die Gemeinde oder das ÖSHZ der behinderten Person
- Der Sozialdienst der Krankenkasse der behinderten Person
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sich von den Fachleuten der sozialen Partnerdienste der GD Menschen mit Behinderungen beraten lassen.
Die Anerkennung einer Behinderung für Kinder (unter 21 Jahren)
Die Anerkennung wird unter bestimmten Bedingungen gewährt, wenn die Erkrankung Ihres Kindes unter 21 Jahren:
- körperliche und geistige Folgen hat,
- Auswirkungen auf ihr tägliches Leben hat (Lernen, Mobilität, Pflege),
- Auswirkungen auf seine Familie hat (Behandlungen, Reisen, Anpassungen der Wohnung)
- Für Kinder mit Wohnsitz in der Region Brüssel und der Wallonischen Region stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Kindergeldkasse. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie Informationen über die nächsten Schritte erhalten. Hinweis: Für Kinder mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft muss der Antrag online direkt über das Portal der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben gestellt werden.
- Beantworten Sie die von Ihrer Regionalorganisation erhaltene Informationsanfrage: Iriscare für die Region Brüssel, die AVIQ für die Wallonische Region und die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben für die Deutschsprachige Gemeinschaft).
- Ein Arzt Ihrer regionalen Einrichtung beurteilt die Behinderung Ihres Kindes
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sich von den Fachleuten der sozialen Partnerdienste der regionalen Einrichtungen beraten lassen.
Wenn sich die Situation Ihres Kindes geändert hat und es mehr Pflege benötigt, können Sie bei Ihrer Kindergeldkasse einen Antrag auf Überprüfung stellen.
- Die Person mit Behinderung
- Der Vater oder die Mutter einer minderjährigen Person
- Jede andere Person, die von der Person mit Behinderung beauftragt wurde und eine Vollmacht besitzt
- Ein Mitarbeiter der GD Menschen mit Behinderung
- Die Gemeinde oder das ÖSHZ der behinderten Person
- Der Sozialdienst der Krankenkasse der behinderten Person
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sich von den Fachleuten der sozialen Partnerdienste der GD Menschen mit Behinderung oder der regionalen Einrichtungen beraten lassen.
Geldleistungen für Personen mit Behinderung
Wenn Ihre oder die Behinderung Ihres Kindes anerkannt wurde, können Sie nach bestimmten Kriterien (Alter, Wohnort, Einkommen, Behinderung usw.) Sonderzulagen erhalten.
Einkommensersatzleistung
Diese Leistung kann ab 18 Jahren gewährt werden, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht arbeiten können oder wenn Sie zwar arbeiten, Ihr Erwerbseinkommen aber zu gering ist, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können.
Integrationszulage
Diese Leistung kann ab 18 Jahren gewährt werden, wenn durch die Behinderung Ihre Autonomie beeinträchtigt wird, d. h. wenn Sie Schwierigkeiten bei der Durchführung alltäglicher Aktivitäten haben (Kochen, Essen, Waschen, Putzen usw.).
Zulage für die Unterstützung älterer Menschen
Diese Leistung ist für Personen ab 65 Jahren gedacht, die aufgrund einer eingeschränkten Selbstständigkeit mit zusätzlichen Kosten konfrontiert sind.
Zusätzliches Kindergeld
Diese Leistung ist für Kinder unter 21 Jahren bestimmt, die an einer Krankheit leiden, die zu einer Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten führt. Die Höhe hängt von der Schwere der Erkrankung und ihren Folgen ab.
Soziale und steuerliche Vorteile
Vorteile
Die Anerkennung einer Behinderung berechtigt zu bestimmten Vergünstigungen: Senkung des zu versteuernden Einkommens, der Grundsteuer, Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, kommunale Vergünstigungen, Steuervorteile für das Auto einer behinderten Person, Parkausweis usw.
Weitere Informationen erhalten Sie beim SozialdienstParkausweis
Menschen mit Behinderung können in bestimmten Fällen einen Parkausweis erhalten. Dieser Ausweis berechtigt zum Parken in einem reservierten Bereich, sowohl als Beifahrer als auch als Fahrer. Wer hat Anspruch darauf und wie erhält man ihn?
Weitere InformationenDiskriminierung aus gesundheitlichen Gründen
Die Gesetzgebung schützt kranke oder behinderte Menschen vor direkter oder indirekter Diskriminierung aufgrund ihres aktuellen oder zukünftigen Gesundheitszustands. Was tun, wenn Sie am Arbeitsplatz, bei der Aufnahme eines Kredits oder beim Abschluss einer Versicherung diskriminiert werden?