Behinderung

Die Anerkennung einer Behinderung ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Bezug von Sonderleistungen und den Zugang zu verschiedenen sozialen Rechten und Vorteilen.

Die Anerkennung einer Behinderung

Geldleistungen für Personen mit Behinderung

Soziale und steuerliche Vorteile

Die Anerkennung einer Behinderung für Erwachsene (18 - 65 Jahre)

    Kranke oder Menschen mit einer Behinderung können unter bestimmten Umständen als Personen mit Behinderung anerkannt werden. Die Anerkennung  erfolgt, wenn die Erwerbsfähigkeit und die Autonomie der Person durch die Behinderung stark beeinträchtigt sind.

    Ein Antrag auf Anerkennung muss über das My Handicap Portal eingereicht werden. Dieses Portal verschafft Ihnen einen Überblick über die Geldleistungen und Vorteile, die Sie beantragen können.

    Die Generaldirektion (GD) Personen mit Behinderung des FÖD Soziale Sicherheit ist die zuständige Behörde für die Anerkennung einer Behinderung. Sie prüft jede Akte und führt eine administrative und medizinische Untersuchung der Daten des Antragstellers durch.

    • Die Person mit Behinderung 
    • Jede andere Person, die von der Person mit Behinderung beauftragt wurde und eine Vollmacht besitzt 
    • Ein Mitarbeiter der GD Menschen mit Behinderung 
    • Die Gemeinde oder das ÖSHZ der behinderten Person 
    • Der Sozialdienst der Krankenkasse der behinderten Person 

    Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sich von den Fachleuten der sozialen Partnerdienste der GD Menschen mit Behinderungen beraten lassen. 

    Die Anerkennung einer Behinderung für Kinder (unter 21 Jahren)

      Die Anerkennung wird unter bestimmten Bedingungen gewährt, wenn die Erkrankung Ihres Kindes unter 21 Jahren: 

      • körperliche und geistige Folgen hat, 
      • Auswirkungen auf ihr tägliches Leben hat (Lernen, Mobilität, Pflege), 
      • Auswirkungen auf seine Familie hat (Behandlungen, Reisen, Anpassungen der Wohnung) 
      • Für Kinder mit Wohnsitz in der Region Brüssel und der Wallonischen Region stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Kindergeldkasse. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie Informationen über die nächsten Schritte erhalten. Hinweis: Für Kinder mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft muss der Antrag online direkt über das Portal der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben gestellt werden.  
      • Beantworten Sie die von Ihrer Regionalorganisation erhaltene Informationsanfrage: Iriscare für die Region Brüssel, die AVIQ für die Wallonische Region und die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben für die Deutschsprachige Gemeinschaft).  
      • Ein Arzt Ihrer regionalen Einrichtung beurteilt die Behinderung Ihres Kindes 

      Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sich von den Fachleuten der sozialen Partnerdienste der regionalen Einrichtungen beraten lassen. 

      Wenn sich die Situation Ihres Kindes geändert hat und es mehr Pflege benötigt, können Sie bei Ihrer Kindergeldkasse einen Antrag auf Überprüfung stellen.

      • Die Person mit Behinderung 
      • Der Vater oder die Mutter einer minderjährigen Person
      • Jede andere Person, die von der Person mit Behinderung beauftragt wurde und eine Vollmacht besitzt 
      • Ein Mitarbeiter der GD Menschen mit Behinderung 
      • Die Gemeinde oder das ÖSHZ der behinderten Person 
      • Der Sozialdienst der Krankenkasse der behinderten Person 

      Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sich von den Fachleuten der sozialen Partnerdienste der GD Menschen mit Behinderung oder der regionalen Einrichtungen beraten lassen.

      Diskriminierung aus gesundheitlichen Gründen  

      Die Gesetzgebung schützt kranke oder behinderte Menschen vor direkter oder indirekter Diskriminierung aufgrund ihres aktuellen oder zukünftigen Gesundheitszustands. Was tun, wenn Sie am Arbeitsplatz, bei der Aufnahme eines Kredits oder beim Abschluss einer Versicherung diskriminiert werden?