Erstattungen schwere Krankheiten
Eine schwere Krankheit kann erhebliche und völlig unvorhergesehene Kosten verursachen. Um Sie zu unterstützen und diese Kosten zu begrenzen, erhalten Sie zum Zeitpunkt der Diagnose eine finanzielle Unterstützung und erhöhte Erstattungen für ein Jahr sowie weitere Vorteile durch die wahlfreien Versicherungen der CKK. Diese Leistungen ergänzen die Erstattungen der Pflichtversicherung und die anderen Vorteile der CKK, abhängig von Ihrer Situation.
150 € Festbetrag
Im Falle einer schweren Krankheit erhalten Sie eine Unterstützung von 150 €, um die Kosten zu decken, für die keine Erstattung der Pflichtversicherung vorgesehen ist.
Diese Unterstützung wird auf der Grundlage eines Krankenhausaufenthalts oder einer technischen Leistung gewährt, für zahlreiche Krankheiten, insbesondere: Krebs, Parkinson-Krankheit, Herz-, Nieren- oder Ateminsuffizienz, Diabetes, chronische oder kostspielige Krankheiten...
Wie erhalten Sie die Kostenbeteiligung für schwere Krankheiten?
Mitglied sein
Mitglied der CKK sein und seine Beiträge regelmäßig zahlen.
Liste der Krankheiten
Die Krankheit muss in der von der CKK erstellten Liste der Krankheiten aufgeführt sein (siehe Seite 2 des Dokuments). Wenn Sie Zweifel haben oder den Status einer chronischen Erkrankung haben, zögern Sie nicht, mit Ihrem Arzt darüber zu sprechen.
Antrag auf Kostenbeteiligung
Bitten Sie Ihren Arzt, das Antragsformular auszufüllen, und füllen Sie auch den für Sie vorgesehenen Teil aus. Je nach Krankheit können auch ein medizinischer Bericht und eine Kostenanalyse erforderlich sein.
Erstattung
Senden Sie ein Foto des Antrags (und der anderen Dokumente, je nach Krankheit) über die App Meine CKK oder werfen Sie Ihre Dokumente in einen CKK-Briefkasten.
- Die Krankheit ist in der von der CKK erstellten Liste der Krankheiten aufgeführt (siehe Seite 2 des Dokuments) und entspricht dem für bestimmte Krankheiten festgelegten Schweregrad. Die Pauschale kann auch nach Rücksprache mit dem Vertrauensarzt gewährt werden, wenn Sie den Status einer chronischen Krankheit haben, selbst wenn Ihre Krankheit nicht in der Liste aufgeführt ist.
- Der Krankenhausaufenthalt oder die technische Leistung, der von einem Facharzt durchgeführt wurde, muss im Zusammenhang mit der Krankheit stehen. Dieser Krankenhausaufenthalt oder Eingriff muss innerhalb der zwei Kalenderjahre vor dem Antrag auf Eröffnung der Akte für schwere Krankheiten stattgefunden haben.
- Das Antragsformular für die Eröffnung der Akte muss von einem Allgemein- oder Facharzt, der in Belgien oder einem Nachbarland praktiziert, sowie vom Versicherten ausgefüllt werden. Anschließend muss es bei der CKK eingereicht werden.
Diese Kostenbeteiligung wird im Rahmen des Vorteils „Hospi-Solidar“ gewährt.
Grundsätzlich muss kein medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden, um Anrecht auf die Erstattung zu haben. Bei bestimmten Erkrankungen kann jedoch ein ärztlicher Bericht verlangt werden.
Die 26 Krankheiten, für die die CKK den Festbetrag gewährt, sind in Belgien häufig vorkommende Krankheiten. Gewisse kommerzielle Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich einen Festbetrag für andere Krankheiten an. Häufig handelt es sich aber um nicht gängige Krankheiten und Krankheiten, welche kaum noch existieren wie z. B. Cholera, Pocken und Diphtherie.
Im Gegenzug erstattet die CKK eine ganze Reihe Krankheiten die selten von anderen Versicherungen erstattet werden, z. B. Diabetes, Herzinsuffizienz, Ateminsuffizienz und bestimmte psychische Erkrankungen.
Ein Jahr höhere Erstattungen
Zusätzlich zum Festbetrag von 150 € sieht der Vorteil „Schwere Krankheiten“ ein Jahr lang die vollständige Erstattung Ihrer krankheitsbedingten Kosten vor: Ihre Arztbesuche, Logopädie, Kinesiotherapie und Ihre medizinischen Bildgebungsuntersuchungen werden vollständig erstattet (außer Honorarzuschläge).
Diese Leistungen ergänzen die Erstattungen der Pflichtversicherung und die anderen Vorteile der CKK, abhängig von Ihrer Situation.
Wie können Sie ein Jahr lang vollständig erstattete Leistungen in Anspruch nehmen?
Festbetrag schwere Krankheit
Den Festbetrag für schwere Krankheiten in Höhe von 150 € in Anspruch genommen haben, basierend auf einem Krankenhausaufenthalt oder einer technischen Leistung, der/die ab dem 1. Januar 2025 stattgefunden hat.
Erstattete Leistungen
Behandlungen haben, die im Zusammenhang mit der schweren Krankheit durchgeführt werden, für die eine Erstattung von der Pflichtversicherung vorgesehen sind, darunter: Beratungen und technische Leistungen eines Arztes (Allgemein- oder Facharzt), Kinesiotherapie, Logopädie oder medizinische Bildgebungsuntersuchungen.
Erstattung
Legen Sie einfach Ihre Originalbelege für die Behandlungen, zusammen mit einem Erkennungsaufkleber, in einen CKK-Briefkasten oder senden Sie sie per Post an die Hauptadresse der CKK Ihrer Region.
Die Kostenbeteiligung deckt die Behandlungen für 12 Monate ab dem Tag des Beginns des Krankenhausaufenthalts oder der Durchführung der technischen Leistung, der/die ab dem 1. Januar 2025 stattgefunden hat und Anspruch auf den Festbetrag von 150 € gibt.
Für die Behandlungen müssen Erstattungen von der Pflichtversicherung vorgesehen sein. Die Kostenbeteiligung umfasst die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile, außer Honorarzuschläge. Für die Logopädie ist die Unterstützung auf den gesetzlichen Eigenanteil für einen vertraglich gebundenen Leistungserbringer beschränkt.
Zusätzliche Erstattungen mit einer wahlfreien Versicherung
CKK-Mitglieder, die eine wahlfreie Versicherung abgeschlossen haben, erhalten zusätzliche Erstattungen, zusätzlich zu den oben genannten Leistungen.
Wenn Sie die Hospi + haben:
Dank der Hospi+, erhalten Sie einen zusätzlichen Festbetrag von 100 € (erneuerbar) und eine Kostenbeteiligung von 50%, maximal 150 €, für zuschussfähige Ausgaben (die mit der Erkrankung zusammenhängen und nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden: Transport, Medikamente, Verbandmaterial, paramedizinische Dienstleister, Fertilitätserhaltung), deren Betrag 200 € übersteigt.
Wenn Sie die Hospi +100 oder +200 haben:
Dank der Hospi +100 oder +200 erhalten einen zusätzlichen Festbetrag von 200 € (erneuerbar) und einen Zuschuss von 50%, maximal 1800 €, auf zuschussfähige Ausgaben (krankheitsbedingt und nicht von der Pflichtversicherung erstattet: Transport, Medikamente, Verbandmaterial, paramedizinische Dienstleister, Fertilitätserhaltung), deren Betrag 400 € übersteigt.
Wenn Sie die Medi + haben:
Mit Medi + profitieren Sie von der vollständigen Erstattung aller Ihrer Behandlungen außerhalb des Krankenhauses (außer den Honorarzuschlägen), unabhängig davon, ob sie mit der schweren Krankheit zusammenhängen oder nicht, und ohne zeitliche Begrenzung.
Sie erhalten auch verschiedene Leistungen Ihre alltägliche Versorgung (alternative Therapien, Blutabnahmen, Fußpflege...), die zu den Vorteilen der CKK hinzukommen.