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Schwere und/oder kostspielige Krankheit

Da die CKK weiß, dass eine schwere und/oder kostspielige Krankheit hohe Kosten verursachen kann, gewährt sie ihren Mitgliedern besondere Zuschüsse.

150 € Festbetrag

Die CKK gewährt Ihnen im Rahmen einer schweren und/oder kostspieligen Krankheit einen Zuschuss von 150 €, um die von der Pflichtversicherung nicht übernommenen Kosten abzudecken. Dieser Zuschuss ist im Rahmen der Hospi-Solidar vorgesehen.

Bedingungen um Anrecht auf den Festbetrag zu erhalten

  • Mitglied bei der CKK sein und den Beitrag für die Zusatzversicherung regelmäßig zahlen
  • Die Krankheit ist in der von der CKK erstellten Liste der 26 Krankheiten enthalten.  Es ist auch möglich, den Festbetrag zu erhalten (nach Entscheidung des Vertrauensarztes), wenn Ihre Krankheit nicht in der Liste aufgeführt ist, Sie aber den Statut einer chronischen Erkrankung haben.
  • Es gab einen Krankenhausaufenthalt oder eine technische Handlung, die von einem Arzt im Zusammenhang mit der Krankheit durchgeführt wurde. Dieser Krankenhausaufenthalt oder diese technische Handlung muss innerhalb von zwei Kalenderjahren vor dem Antrag auf Eröffnung der Akte stattgefunden haben.
  • Das Antragsformular für die Eröffnung der Akte wurde von einem Arzt und dem Mitglied ausgefüllt und der CKK vorgelegt.

    Grundsätzlich muss kein medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden, um Anrecht auf die Erstattung zu haben. Bei bestimmten Erkrankungen kann jedoch ein ärztlicher Bericht verlangt werden.

    Die 26 Krankheiten, für die die CKK den Festbetrag gewährt, sind in Belgien häufig vorkommende Krankheiten. Gewisse kommerzielle Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich einen Festbetrag für andere Krankheiten an. Häufig handelt es sich aber um nicht gänige Krankheiten und Krankheiten, welche kaum noch existieren wie z. B.  Cholera, Pocken und Diphtherie.

    Im Gegenzug erstattet die CKK eine ganze Reihe Krankheiten die selten von anderen Versicherungen erstattet werden, z. B. Diabetes, Herzinsuffizienz, Ateminsuffizienz und bestimmte psychische Erkrankungen.

    Nicht dringender Transport

    Wenn Sie den Festbetrag für die schwere und/oder kostspielige Krankheit in Anspruch genommen haben, beteiligt sich die CKK an den Kosten für Ihre nicht dringenden Transporte, die in Zusammenhang mit dieser Krankheit (und die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden) entstehen. Dies gilt für Fahrten mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis oder anderen Fahrdiensten.

    Sie erhalten eine Kostenbeteiligung von 0,15 €/ km. Dieser CKK-Vorteil gilt für Krankenhausaufenthalte, Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen im Krankenhaus oder an einem davon abhängigen Ort (siehe Liste der Orte), nach Vorlage des vom Behandlungsort ausgefüllten Antragsformulars (oder Sie fügen eine Anwesenheitsbescheinigung bei).

    Unsere Versicherungen Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 sehen ebenfalls eine Kostenbeteiligung der Transporte im Falle einer schweren und/oder kostspieligen Krankheit vor. Wenn Sie eine unserer Versicherungen abgeschlossen haben, reichen Sie einmal im Jahr Ihre jährliche Aufstellung der Transportkosten ein.

    Bei Dialyse, onkologischer Behandlung oder Nachsorge oder funktioneller Revalidierung (-18 Jahre) sieht die Pflichtversicherung eine Erstattung von 0,32 € pro km vor, unabhängig vom Transportmittel. 

    Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, übermitteln Sie der CKK das Dokument, das Sie im Krankenhaus erhalten haben, und wenn Sie einen Fahrdienst in Anspruch genommen haben, reichen Sie auch die Rechnung ein.

    Zusätzliche Ersttaung mit einer wahlfreien Krankenhausversicherung

    CKK-Mitglieder, die eine wahlfreie Krankenhausversicherung abgeschlossen haben, erhalten  zum Festbetrag von 150 € eine zusätzliche Erstattung.

    Wenn Sie die Hospi + haben:

    Dank der Hospi+, erhalten Sie einen zusätzlichen Festbetrag von 100 € (erneuerbar) und eine Kostenbeteiligung von 50%, maximal 150 €, für zuschussfähige Ausgaben (die mit der Erkrankung zusammenhängen und nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden: Transport, Medikamente, Verbandmaterial, paramedizinische Dienstleister, Fertilitätserhaltung), deren Betrag 200 € übersteigt.

    Wenn Sie die Hospi +100 oder +200 haben:

    Dank der Hospi +100 oder +200 erhalten einen zusätzlichen Festbetrag von 200 € (erneuerbar) und einen Zuschuss von 50%, maximal 1800 €, auf zuschussfähige Ausgaben (krankheitsbedingt und nicht von der Pflichtversicherung erstattet: Transport, Medikamente, Verbandmaterial, paramedizinische Dienstleister, Fertilitätserhaltung), deren Betrag 400 € übersteigt.