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Trennung oder Scheidung: Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse

Eine Trennung oder Scheidung erfordert die Erledigung von Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse. Lesen Sie im Folgenden alles Wissenswerte.

Trennung

Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen, müssen Sie die Krankenkasse benachrichtigen, damit diese die erforderlichen Schritte unternimmt, um Ihnen weiterhin Anspruch auf Leistungen sichern zu können.

Wenn nur einer der beiden Partner selbst versichert ist, kann der von Tisch und Bett getrennte Partner auch weiterhin als Mitversicherter des Hauptversicherten geführt werden, vorausgesetzt, eine der hier genannten Bedingungen ist erfüllt:

  • der nicht versicherte Partner muss für mindestens ein Kind sorgen, das als mitversichert bei der Krankenkasse geführt wird;
  • ihm muss entweder auf Grund eines Gerichtsurteils oder einer notariellen Urkunde bzw. einer privatrechtlichen Abmachung eine Unterhaltsrente zustehen;
  • er muss bei der für das Verfahren der Scheidung oder Trennung im gegenseitigen Einverständnis zuständigen Gerichtskanzlei einen Antrag eingereicht haben;
  • der muss das Recht haben, Geld in Empfang zu nehmen, das dem anderen Partner zusteht;
  • er muss einen Teil der Rente des anderen Partners beziehen.

Allerdings kann auch eine Eintragung als Hauptversicherter in Erwägung gezogen werden.

Wenn beide Partner Hauptversicherte sind, werden die Kinder von dem Partner übernommen, bei dem sie leben.

Scheidung

Wenn nur einer der beiden Partner selbst versichert ist (sobald die Scheidung ausgesprochen ist):

  • darf der nicht selbst versicherte Partner auch nicht mehr als Mitversicherter seines Ex-Partners geführt werden. Der Kundenberater wird dann die günstigste Lösung für die Wahrung des Leistungsanspruchs in einem anderen System suchen;
  • dürfen die Kinder weiterhin mitversichert bleiben.

Wenn beide Partner selbst versichert sind, ändert sich nichts im Vergleich zur Trennung.