Krankenhausaufnahme: Welche Formalitäten sind erforderlich?
Aufnahmeerklärung, Zimmerwahl, Krankenhausrechnung... Wie können Sie Ihre Aufnahme in ein Krankenhaus vorbereiten und die mit einem Krankenhausaufenthalt verbundenen Kosten begrenzen?
Formalitäten bei einem Krankenhausaufenthalt
Kosten bei Krankenhausaufenthalt
Informieren Sie sich über die Kosten, die mit Ihrem Krankenhausaufenthalt verbunden sind. Bevor Sie sich für eine stationäre Aufnahme im Zweibett- oder Einbettzimmer entscheiden, sollten Sie mit dem Krankenhaus abklären, welche Zimmer- und Honorarzuschläge damit verbunden sein können.
Aufnahmeerklärung
Füllen Sie Ihre Aufnahmeerklärung vor Ihrem Krankenhausaufenthalt oder bei Ihrer Ankunft im Krankenhaus aus. Die Aufnahmeerklärung enthält alle finanziellen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt.
Personalausweis
Tragen Sie Ihren Personalausweis (oder den Ihres Kindes, wenn es ins Krankenhaus eingeliefert wird) immer bei sich, damit das Krankenhaus Ihre Identität überprüfen und die Drittzahlerregelung anwenden kann.
Arbeitsunfähigkeit
Informieren Sie sich darüber, was Sie tun müssen, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt arbeitsunfähig werden. Je nach Ihrer Situation und der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit kann es sein, dass Sie, um Leistungen zu erhalten, eine Krankmeldung an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse schicken müssen, entweder über die App Meine CKK, über ckk-mc.be/krankmeldung oder per Post.
Die Wahl des Zimmers
Die Wahl des Zimmertyps bestimmt, ob der Arzt Ihnen Zuschläge in Rechnung stellen darf oder nicht. Diese Entscheidung liegt bei Ihnen: Weder der Arzt noch das Krankenhaus können Ihnen vorschreiben, sich für einen bestimmten Zimmertyp zu entscheiden. - Bei Unterbringung in einem Zweibettzimmer darf kein Arzt zusätzliche Honorare verlangen. - Bei Unterbringung in einem Einzelzimmer kann jeder Arzt zusätzliche Honorare berechnen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass weitere Zimmerzuschläge anfallen.
Ihre Aufnahme ins Krankenhaus vorbereiten
Kosten im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt
Auf Ihrer Krankenhausrechnung finden Sie verschiedene Gebühren.
Pro Tag des Krankenhausaufenthalts werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
- Sie müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung leisten (außer bei Tageskliniken). Sie richtet sich nach Ihrem Status (Arbeitnehmer, Empfänger der erhöhten Kostenbeteiligung, Rentner usw.) und der Dauer des Krankenhausaufenthalts.
- Das Krankenhaus kann einen Zimmerzuschlag verlangen. Dieser Zuschlag variiert je nach Zimmertyp:
- Zweibettzimmer: kein Aufpreis;
- Einzelzimmer: das Krankenhaus berechnet einen Zuschlag. Der Zimmertyp wird in der Aufnahmeerklärung angegeben. Hinweis: Für ein begleitetes Kind im Einzelzimmer wird kein Zimmerzuschlag berechnet, aber Honorarzuschläge sind möglich.
- Eine Medikamentenpauschale für Medikamente, die von der gesetzlichen Versicherung erstattet werden, wird auch dann von Ihnen verlangt, wenn Sie diese Medikamente während des Krankenhausaufenthalts nicht einnehmen.
- Medikamente, die von der Pflichtversicherung nicht oder nur teilweise erstattet werden, müssen Sie ganz oder teilweise selbst bezahlen. Eine Ausnahme ist die Einweisung in eine psychiatrische Klinik.
- Implantate und Prothesen müssen Sie teilweise oder vollständig selbst bezahlen. Wenden Sie sich vor Ihrer Operation an den Chirurgen, der Ihnen den ungefähren Preis nennen kann, den Sie selbst zu tragen haben.
Das Krankenhaus berechnet Ihnen ein „Pauschal fakturierte Kosten pro Aufnahme“, mit dem eventuelle Leistungen wie technische Handlungen, klinische Biologie und medizinische Bildgebung abgedeckt sind. Diese gesetzliche Pauschale wird in jedem Fall eingefordert. Empfänger der erhöhten Intervention haben Anspruch auf eine ermäßigte Gebühr.
Im Zweibettzimmer sind Honorarzuschläge nicht erlaubt.
Im Einzelzimmer sind Honorarzuschläge erlaubt, außer in den folgenden Fällen:
- wenn der Gesundheitszustand des Patienten oder die technischen Voraussetzungen für eine Untersuchung die Unterbringung in einem Einzelzimmer erfordert;
- bei Unterbringung in einem Einzelzimmer, weil keine andere Zimmerart zur Verfügung steht;
- bei Unterbringung in einem Einzelzimmer aufgrund von dienstlichen Erfordernissen;
- bei Einweisung in die Notaufnahme oder Intensivstation, unabhängig vom Willen des Patienten;
- wenn ein Kind mit einem begleitenden Erwachsenen ins Krankenhaus eingeliefert wird und der begleitende Erwachsene kein Dokument unterzeichnet hat, in dem ausdrücklich ein Einzelzimmer verlangt wird.
Der geltende Satz für Honorarzuschläge wird vom Krankenhaus festgelegt und ist in der Aufnahmeerklärung einsehbar.
- Sonstige Materialien (Blut, Blutplasma, Muttermilch, Gipsbinden usw.) werden von der Pflichtversicherung übernommen.
- Unter verschiedene Kosten fallen nicht medizinische Güter und Dienstleistungen (Telefon, Getränke, Fernseher, Kühlschrank usw.), die vollständig von Ihnen getragen werden, nur wenn Sie sie ausdrücklich angefordert haben.
Die Aufnahmeerklärung
Diese Erklärung wird vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt und muss spätestens bei Ihrer Aufnahme ausgefüllt werden. Sie soll Sie über die finanziellen Bedingungen des Krankenhauses informieren und Ihnen ermöglichen, eine bewusste und informierte Entscheidung zu treffen.
- Finanzielle Informationen über Zimmerzuschläge, Honorarzuschläge, Anzahlungen und die Höhe Ihres eigenanteils an den Aufenthaltskosten.
- Kästchen zum Ankreuzen, mit denen Sie die gewünschte Zimmerart angeben können und damit auch, ob Sie eine Kostenübernahme nach dem offiziellen Tarif wünschen oder nicht (d. h. nach dem Tarif der Vereinbarung, die zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen und staatlichen Behörden über die anzuwendenden Tarife in der Gesundheitspflege geschlossen wurde).
- Die Preise für alltägliche Produkte und Dienstleistungen (z. B. Telefon, Friseur, zusätzliche Mahlzeiten) können der Erklärung ebenfalls beigefügt und/oder auf der Website des Krankenhauses eingesehen werden.
Die Aufnahmeerklärung stellt keinen Kostenvoranschlag dar. Sie ermöglicht auch keine Schätzung des genauen Betrags, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, weil einige Kosten unvorhersehbar sind (insbesondere Ausgaben bei Komplikationen und einige nichtmedizinische Kosten).
Wenn Ihr Krankenhausaufenthalt geplant ist, können Sie die Aufnahmeerklärung auch im Voraus ausfüllen. So können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im Krankenhaus alle notwendigen Fragen stellen und in Ruhe Ihre Wahl treffen. Die Aufnahmeerklärung zum Ausfüllen finden Sie auf der Website des Krankenhauses.
Wenn Sie als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden, kann das Dokument von Ihrem gesetzlichen Vertreter oder von Ihnen selbst unterzeichnet werden, wenn Ihr Gesundheitszustand dies zulässt.
- Lesen Sie sich die Aufnahmeerklärung sorgfältig durch, bevor Sie sie unterschreiben, und stellen Sie Fragen, wenn etwas unklar ist. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, informierte Entscheidungen zu treffen. Geben Sie Ihre Zustimmung nicht ungelesen auf einer vom Krankenhaus vorausgefüllten Aufnahmeerklärung.
- Diese Erklärung und die Preisliste müssen sich auf der Website des Krankenhauses befinden. Eventuell können Sie das Krankenhaus bitten, Ihnen die Aufnahmeerklärung mit den beigefügten Dokumenten vor Ihrem Krankenhausaufenthalt zukommen zu lassen, damit Sie sie zu Hause in Ruhe durchgehen können.
- Achten Sie vor allem auf den Prozentsatz der geltenden Honorarzuschläge (z. B.: 100 %, 200 % oder 300 %) sowie den Tagestarif des Zimmerzuschlags und die allgemeinen Bedingungen (Rechnungsbedingungen, Zahlungsfrist...).
- Entscheiden Sie sich für ein Zweibettzimmer, wenn Sie keine zusätzlichen Gebühren oder Zimmerzuschläge zahlen möchten. Sie bleiben bei der Wahl des Arztes völlig frei, unabhängig davon, welches Zimmer Sie wählen.
- Wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden, können sowohl Vertrags- als auch Nicht-Vertragsärzte zusätzliche Honorare berechnen (gemäß Aufnahmeerklärung).
Es gibt mehrere Muster für Aufnahmeerklärungen:
Ihr Kind wird ins Krankenhaus eingeliefert und Sie möchten als begleitender Elternteil an seiner Seite bleiben? Diese Art der Aufnahme wird in die Aufnahmeerklärung des Krankenhauses aufgenommen, wo Sie zwischen einer Kostenübernahme zum offiziellen Tarif (im Zweibettzimmer) oder einem Einzelzimmer wählen müssen.
Eventuelle Honorarzuschläge müssen Sie nur zahlen, wenn Sie sich für einen Krankenhausaufenthalt im Einzelzimmer entscheiden. Das Krankenhaus darf Ihnen keine Zimmerzuschläge berechnen, es sei denn, Ihr Kind ist 16 Jahre oder älter. Die Kosten für die Unterbringung können Ihnen als Elternteil jedoch immer in Rechnung gestellt werden (für Mahlzeiten usw.).
Die Aufnahme in eine Tagesklinik
Bei einem tagesklinischen Aufenthalt belegen Sie ein Krankenhausbett, verlassen das Krankenhaus aber noch am selben Tag. Nicht zu verwechseln mit ambulanter Behandlung, bei der kein Bett belegt werden muss. Bei der Aufnahme in eine Tagesklinik müssen Sie außerdem eine Aufnahmeerklärung abgeben.
Für die Kosten, die Sie verursachen (z. B. Belegung eines Bettes, Benutzung eines Operationssaals), erhält das Krankenhaus eine Entschädigung von der Pflichtversicherung. Dafür müssen Sie keine Eigenanteile zahlen.
Im Gegensatz zu einer Aufnahme mit Übernachtung wird keine Pauschale für erstattungsfähige Medikamente berechnet, Es werden lediglich die verbrauchten Medikamente in Rechnung gestellt. Wenn es sich um Medikamente handelt, die von der Pflichtversicherung erstattet werden, kommen Sie in den Genuss des Drittzahlers (Sie zahlen im Krankenhaus nur den Teil, den Sie selbst tragen, die Krankenkasse zahlt den Rest direkt an das Krankenhaus). Wenn es sich um nicht erstattungsfähige Medikamente handelt, zahlen Sie den gesamten Betrag an das Krankenhaus.
Je nach Behandlung können darüber hinaus spezifische Pauschalen berechnet werden.
Sowohl bei einem tagesklinischen Aufenthalt als auch bei einem Aufenthalt mit Übernachtung hängen die Zuschläge von Ihrer Zimmerwahl ab.
- Bei der Unterbringung in einem Zweibettzimmer darf kein Arzt von Ihnen zusätzliche Gebühren verlangen.
- Bei Unterbringung in einem Einzelzimmer kann jeder Arzt Ihnen zusätzliche Honorare in Rechnung stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass weitere Zimmerzuschläge anfallen.
Die Rechnung für den Krankenhausaufenthalt
Eine Krankenhausrechnung ist in zwei Teile untergliedert:
- eine „Übersicht der von Ihnen zu tragenden Kosten“
- eine „Einzelaufstellung der Patientenrechnung“
Dieses Dokument fasst die vom Patienten zu tragenden Kosten für den Krankenhausaufenthalt zusammen. Anschließend wird mit dem Satz „XXX Euro werden Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt“ der Betrag angegeben, den die Pflichtversicherung übernimmt. Im weiteren Verlauf des Dokuments werden die eventuell geleistete Anzahlung und der Betrag, den der Patient noch zahlen oder sich erstatten lassen muss, angegeben. Schließlich beschreibt das Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten und fügt ein Überweisungsformular bei.
Darin werden für jede Rubrik der von der Krankenkasse übernommene Betrag und der dem Patienten in Rechnung gestellte Betrag aufgeschlüsselt.
Die Spalte „Zuschlag“ enthält die Zuschläge, die mit der Wahl eines Einzelzimmers verbunden sind. Dazu gehören Zimmerzuschläge und Honorarzuschläge, die zusätzlich zu den offiziellen Honoraren berechnet werden.
Die Spalte „zu Lasten des Patienten“ umfasst „persönliche Interventionen“ (PI) und "sonstige Beträge" (SB). Die Unterscheidung kann anhand der Beschreibung der in der ersten Spalte aufgeführten Informationen getroffen werden. Wenn Honorare oder Medikamente teilweise von der Krankenkasse erstattet werden, handelt es sich um eine „persönliche Kostenübernahme“. Wenn diese vollständig vom Patienten zu tragen sind, werden sie als „andere Beträge“ aufgeführt.
Die Spalte „zu Lasten der Krankenkasse“ enthält die Beträge, die von der Pflichtversicherung übernommen und von der Krankenkasse des Patienten an das Krankenhaus gezahlt werden.
Überprüfen Sie genau, welche Kosten Ihnen in Rechnung gestellt wurden. Seien Sie in den folgenden Fällen besonders aufmerksam:
- Zuschläge, die in der Spalte Zuschläge aufgeführt sind, obwohl Sie kein Einzelzimmer gewählt haben oder hatten.
- Produkte, die medizinischen Charakter haben oder während Ihres Eingriffs oder zu Ihrer Behandlung verwendet werden und in Rubrik 7 in Rechnung gestellt werden
- medizinisches Material (weder Arzneimittel noch Produkte oder Implantate), das ohne Beteiligung der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird.
- Materialien, die in Abschnitt 3.3 ohne angegebenen Notifizierungscode in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, sprechen Sie vor der Zahlung mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Krankenkasse. Diese/r prüft, ob Fehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen. Gegebenenfalls wird sich die Mitgliederineteressenvertretung mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen, um die Rechnung korrigieren zu lassen.
Wie kann man die Krankenhausrechnung begrenzen?
Wählen Sie ein Zweibettzimmer
Sie können Ihre Rechnung senken, indem Sie sich für ein Zweibettzimmer entscheiden, in dem keine Zimmer- und Honorarzuschläge erhoben werden dürfen. Kreuzen Sie diese Wahl an, wenn Sie Ihre Aufnahmeerklärung ausfüllen. Wenn Sie sich für ein Privatzimmer entscheiden, müssen Sie mit Zuschlägen rechnen.
Profitieren Sie von der Hospi-Solidar
Als CKK-Mitglied sind Sie bereits durch Hospi-Solidar abgedeckt, die Krankenhausversicherung, die in Ihrem Beitrag enthalten ist. Um sie in Anspruch zu nehmen, füllen Sie online oder über das Papierformular einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Krankenhausrechnung aus, den Sie zusammen mit der Rechnung an die CKK schicken müssen.
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