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Auslandsaufenthalt: die Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse

Planen Sie, nach dem Eintritt in den Ruhestand für einen Aufenthalt, ein Studium oder eine geplante gesundheitliche Behandlung ins Ausland zu gehen? In diesen Situationen müssen Sie vor der Abreise ins Ausland bei Ihrer Krankenkasse vorstellig werden.

Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie sich vorübergehend ins Ausland begeben, müssen Sie Ihre Krankenkasse in der Regel nicht benachrichtigen. Je nach Situation gibt es jedoch Ausnahmen. Nehmen Sie auf jeden Fall Ihre Assistance Card von Mutas mit oder geben Sie die Nummer von Mutas (+32 2 272 09 00) in Ihr Telefon ein, sowie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte, um Ihre medizinische Versorgung im Ausland zu gewährleisten.

Studium im Ausland

Wenn Sie im Ausland studieren möchten, müssen Sie sich immer vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. So vermeiden Sie (unangenehme) finanzielle Überraschungen, wenn Sie während Ihres Aufenthalts medizinische Versorgung benötigen. Die Rückerstattungen hängen von Ihrem Studienort, Ihrem Alter und der Dauer Ihres Studiums ab.

Meine Vorteile

Unfall oder Krankheit im Ausland

Sie haben während Ihres Auslandsaufenthalts einen Unfall oder werden krank? Hier die praktischen Infos zu den richtigen administrativen Maßnahmen.

Geplante Behandlungen und Reha im Ausland

In der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Wahl des Leistungserbringers im Großen und Ganzen frei, auch über die Grenzen hinweg. Die Krankenversicherung zahlt jedoch nur für Behandlungen, die im belgischen Leistungskatalog aufgeführt sind.

Siehe auch

Ausländische oder im Ausland lebende Rentner: die Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse

Ob Sie in Belgien wohnen, aber Rentner aus einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums sind, oder ob Sie als Rentner der belgischen Regelung unterliegen und im Ausland wohnen, die CKK berät und informiert Sie über die europäischen Vorschriften zur Gesundheitsfürsorge für Arbeitnehmer im Ruhestand. 
EU-Regelung für Rentner, die in Belgien wohnen, aber eine Rente zu Lasten eines anderen EU-Landes beziehen.

  • Sie wohnen in Belgien, sind aber Rentner aus einem anderen EU-Land
  • Sie sind Rentner nach der belgischen Regelung, wohnen aber in einem EU-Land

Siehe auch

Invaliditätsleistungen (Erwerbsunfähigkeit) im Ausland

Sie sind invalide (erwerbsunfähig) und in mehreren Ländern versichert? Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie im Ausland Anspruch auf Invaliditätsleistungen. Auf unseren Seiten erfahren Sie mehr.