Ihre Vorteile haben sich geändert: Entdecken Sie die 25 Neuheiten für das Jahr 2025!

Erstattung von Leistungen zu 100% für Kinder und Jugendliche

Bis zu ihrem 18. Lebensjahr kostet Sie die Versorgung Ihrer Kinder nicht 1 €!

Für Kinder und Jugendliche erstattet die CKK vollständig die Beratungen bei:

  • Allgemeinärzten
  • Fachärzten (Kinderärzten, HNO-Ärzten, Orthopäden...)
  • Kieferorthopäden
  • Logopäden (wenn eine Erstattung der Pflichtversicherung vorgesehen ist)
  • Kinesiotherapeuten 
  • sowie für Krankenpflege. 

Nur eventuelle Honorarzuschläge bleiben zu Ihren Lasten.

Bedingungen für den Vorteil 0-18 Jahre

Mitglied sein

Um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie CKK-Mitglied sein und Ihre Beiträge regelmäßig bezahlen.

Allgemeine medizinische Akte (AMA)

Sie müssen eine allgemeine medizinische Akte (AMA)  für jedes Kind (ab dem ersten Geburtstag) bei Ihrem Hausarzt anlegen.

Die Anlegung der AMA erfolgt einfach und kostenlos im Rahmen einer Beratung oder eines Hausbesuchs für das Kind.

Anmerkung: Für Kinder unter einem Jahr muss keine AMA eingetragen sein.

Wie erhalte ich die Erstattung? 

Auf Grundlage der Leistungsbescheinigung (in Papier- oder elektronischer Form) erhalten Sie zunächst die Erstattung im Rahmen der Pflichtversicherung. Die Erstattung für Ihren gesetzlichen Eigenanteil durch die CKK erfolgt automatisch innerhalb von zwei Werktagen. Sie müssen nichts weiter tun!

Vertraglich gebundene oder nicht vertraglich gebundene Leistungserbringer? 

  • Vertraglich gebundener Leistungserbringer

    Ein vertraglich gebundener Leistungserbringer verpflichtet sich dazu, die gesetzlichen, vom LIKIV festgelegten Tarife einzuhalten. Wenn Sie sich für einen vertraglich gebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden die Beratungen und medizinischen Termine Ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % erstattet. 

  • Nicht vertraglich gebundener Leistungserbringer

    Ein nicht vertraglich gebundener Leistungserbringer kann Honorarzuschläge verlangen. Wenn Sie sich für einen nicht vertraglich gebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden diese Honorarzuschläge nicht erstattet. Die Erstattung erfolgt so, als wäre Ihr Leistungserbringer vertraglich gebunden.