Ihre Vorteile haben sich geändert: Entdecken Sie die 25 Neuheiten für das Jahr 2025!

Erstattung Psychologie und Sexologie

Bis zu 360 € pro Jahr und pro Person, und sogar 960 € insgesamt mit Medi +, für Ihre Sitzungen bei einem Psychologen, Orthopädagogen, Psychotherapeuten oder Sexologen.

CKK-Erstattung

Die CKK sieht eine Erstattung von bis zu 360 €/Jahr vor

Pflichtversicherung

Sie können Sitzungen zum kleinen Preis oder sogar kostenlos in Anspruch nehmen

Sie wünschen höhere Erstattungen?

Die wahlfreie Versicherung Medi + erstattet bis zu 600 €/Jahr, zusätzlich zu den bestehenden Kostenbeteiligungen

CKK-Vorteil Psychologie und Sexologie

Die CKK erstattet Ihre Sitzungen (Einzel-, Familien, Paarberatung...) bei einem Psychologen, Orthopädagogen und, neu ab 2025, bei einem Psychotherapeuten oder Sexologen, wenn keine Erstattung durch die Pflichtversicherung vorgesehen ist und bei anerkannten Leistungserbringern. Bis zu 20 € pro Sitzung, mit einem Höchstbetrag von 360 € pro Jahr und pro Person.

Einen Psychologen finden

Der Psychologe oder der Leistungserbringer Ihrer Wahl muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit Sie den CKK-Vorteil in Anspruch nehmen können:

Hinweis: Diese Leistung ist nicht mit der von der Pflichtversicherung vorgesehenen Erstattungen kumulierbar 

Psychologie: Wie erhalte ich höhere Erstattungen?

Unsere wahlfreie Versicherung Medi + bietet Erstattungen von bis zu 600 € pro Jahr (maximal 25 € pro Sitzung) für die Beratungen bei von der CKK anerkannten Psychologen, Sexologen, Psychotherapeuten oder Orthopädagogen. Diese Erstattungen sind mit der Kostenbeteiligung der CKK (360 € pro Jahr) oder der Pflichtversicherung (siehe unten) kombinierbar.

 

Von der Pflichtversicherung vorgesehene Erstattungen für Ihre mentale Gesundheit

Die Pflichtversicherung übernimmt die Kosten Ihrer psychologischen Behandlungen, wenn Ihr Psychologe oder klinischer Orthopädagoge in einem der Netzwerke für mentale Gesundheit tätig ist, die eine Vereinbarung mit dem LIKIV unterzeichnet haben.

Wie viel kostet die psychologische Hilfe?

  • Unter 24 Jahren

    • Die Sitzungen, die in nahegelegenen Einrichtungen stattfinden, sind kostenlos und Sie können anonym daran teilnehmen.
    • Einzel- und Gruppensitzungen sind kostenlos.
  • Ab 24 Jahren

    • Die Sitzungen, die in nahegelegenen Einrichtungen stattfinden, sind kostenlos und Sie können anonym daran teilnehmen.
    • Die erste Einzelsitzung ist kostenlos (pro Zeitraum von 12 Monaten).
    • Für die folgenden Sitzungen beträgt der zu zahlende Betrag: 
    • 11 € pro Einzelsitzung (4 € für Personen mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung)
    • 2,50 € pro Gruppensitzung

 

Versorgungsnetze für mentale Gesundheit

Mithilfe des vom LIKIV entwickelten Suchmoduls können Sie ein Netzwerk für mentale Gesundheit in der Nähe Ihres Wohnorts finden.

Achtung: Da es sich um ein spezifisches Angebot handelt, haben nicht alle Psychologen und Orthopädagogen die Möglichkeit, einen Vertrag mit einem Netzwerk abzuschließen. Zögern Sie nicht, auf der Website des Netzwerks für mentale Gesundheit in Ihrer Region die Liste der vertraglich gebundenen Psychologen und Orthopädagogen einzusehen oder fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie Ihnen helfen kann.

Das Angebot dieser Vereinbarung ergänzt andere bestehende Initiativen, an denen Gesundheitsdienstleister und Dienste beteiligt sind, die psychologische Beratung anbieten, wie z.B. Familienplanungszentren, Dienste für psychische Gesundheit, Ärztehäuser... Falls erforderlich, kann auch ein Psychiater hinzugezogen werden. 

Weitere Informationen auf der Website des LIKIV

Erstattung Psychologie bei der CKK: häufig gestellte Fragen

    Wenn Ihr Psychologue oder Orthopädagoge nicht bei der Psychologenkommission oder in der Liste der FÖD Volksgesundheit eingetragen ist, zahlt die Zusatzversicherung nichts. Die CKK hat die Eintragung bei der Psychologenkommission als Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung gewählt. Das ist die beste Garantie für die Qualität der Behandlung, denn diese Eintragung bedeutet, dass der Psychologe einen Master in Psychologie besitzt und demnach offiziell als solcher anerkannt ist und sich an die entsprechenden berufsethischen Vorschriften hält. Die CKK hat die Eintragung bei der Psychologenkommission als Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung gewählt. 

    Wenn Sie einen Orthopädagogen aufsuchen und dieser nicht in der Liste des FÖD Volksgesundheit aufgeführt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung.

    Das ist zurzeit die beste Garantie für die Qualität der Behandlung, denn diese Eintragung bedeutet, dass der Psychologe einen Master in Psychologie besitzt und demnach offiziell als solcher anerkannt ist und sich an die entsprechenden berufsethischen Vorschriften hält.

    Der Leistungserbringer legt sein Honorar selbst fest. Einige Einrichtungen sorgen dafür, dass die Betreuung allen Menschen zugänglich bleibt, unabhängig vom Budget. Diese Einrichtungen entscheiden dann über den Preis, den der Versicherte zu zahlen hat.

    Die Abklärung ermöglicht es, eine psychologische Diagnose zu stellen. Sie wird in der ersten Sitzung durchgeführt und der Psychologe kann so ein Therapieprojekt festlegen. Der Leistungserbringer kann bis zu zwei Bescheinigungen pro Tag für ein und dieselbe Person ausstellen. Wenn Ihre Sitzung länger als 45 Minuten dauert, kann er Ihnen eine zweite Bescheinigung ausstellen, wenn diese ebenfalls unter die Erstattungskriterien fällt. So kann er Ihnen maximal 100 € für eine mindestens anderthalb-stündige Sitzung berechnen.

    Den Antrag auf Kostenerstattung können Sie im online (PDF) herunterladen. Er ist auch in der Geschäftsstelle der Krankenkasse erhältlich.

    Gute Psychologen arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen: private Praxis, Einrichtungen für psychische Gesundheit, Zentrum für Familienplanung, in manchen Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern, Ärztehäusern... Besuchen Sie die Webseite compsy.be.

    Bei einer Paar- oder Familientherapie erhält jedes Mitglied der CKK bis zu 20 €. In diesem Fall achten Sie darauf, dass der Psychotherapeut jedem Teilnehmer eine Bescheinigung ausstellt.

    Jeder Teilnehmer, der Mitglied der CKK ist, erhält bis zu 20 €. Allerdings darf die Erstattung den Gesamtpreis für die Sitzung geteilt durch die Anzahl Teilnehmer nicht überschreiten. Wenn vier Angehörige einer Familie an einer 45-minütigen Familientherapie teilnehmen, für die sie insgesamt 50 € bezahlen, erhält jeder 12,50 €.

    Ja, die CKK übernimmt auch psychotherapeutische Leistungen im Grenzland (Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

    • in Deutschland und den Niederlanden muss der Therapeut nach dort geltendem Recht für den Beruf zugelassen sein;
    • in Luxemburg muss er von der „Société luxembourgeoise de Psychologie - Lëtzebuerger Gesellschaft fir Psychologie“ anerkannt sein;
    • in Frankreich muss er vom nationalen Ausschuss anerkannt sein, der eine ADELI-Nummer zur Berufsausübung erteilt.

    Fragen Sie Ihren Psychotherapeuten, ob er diese Kriterien erfüllt. Wenn ja, erhalten Sie die vorgesehene Kostenerstattung der CKK.

    Ja, die Therapie spielt keine Rolle (Psychoanalyse, Hypnose, psychosomatische Therapie, kognitive Verhaltenstherapie, NLP...). Sie erhalten die Erstattung, wenn Sie mit Ihren Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind und Ihr Therapeut ein diplomierter Psychologe ist, der von der Psychologenkommission als solcher anerkannt ist.

    Die Raucherentwöhnung fällt nicht unter den Psychologie-Vorteil, da sie bereits von der Pflichtversicherung erstattet wird. So werden Ihnen die Kosten für die erste Sitzung beim Tabakologen mit 30 € und für die folgenden sieben Sitzungen mit 20 € erstattet. Wenn Sie jedoch zusätzlich zu Ihren Sitzungen, eine Therapie bei einem Psychologen beginnen, können Sie den Psychologie-Vorteil auch für diese zusätzlichen Sitzungen in Anspruch nehmen.

    Ja, IQ-Tests, die bei einem anerkannten Psychologen im Rahmen dieses Vorteils durchgeführt werden, werden wie psychologische Beratungen erstattet.