Zugang zu den Gesundheitsleistungen
Die Erstattung anhand der Behandlungsbescheinigungen
Nach einer Beratung stellt Ihnen der Leistungserbringer eine Behandlungsbescheinigung aus. Das ist der Beleg dafür, dass Sie bezahlt haben und Anspruch auf eine Erstattung durch die Krankenkasse haben. Es handelt sich entweder um ein Papierformat (das mit einem Aufkleber an Ihre Krankenkasse geschickt wird) oder um ein elektronisches Format namens eAttest (die Bescheinigung wird direkt an Ihre Krankenkasse gesandt).
Die Erstattung Ihrer Arzneimittel
Wenn Ihr Apotheker Ihnen erstattungsfähige Medikamente aushändigt, gilt die Drittzahlerregelung. Sie zahlen also nur Ihren persönlichen Kostenanteil. Der Betrag, den Sie selbst zu tragen haben, und der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung erstattet, hängen von der Art des Arzneimittels ab: Arzneimittel, Generika, Schmerzmittel usw.
Die Erstattung der Beratungen im Ärztehaus
Wenn Sie in einem Ärztehaus eingeschrieben sind, müssen Sie Ihre Arztbesuche nicht selbst bezahlen. Die Ärztehäuser erhalten von der Krankenkasse einen Festbetrag pro Patient. Dennoch sind Sie verpflichtet, immer die Gesundheitsdienstleister dieses Zentrums in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie einen Gesundheitsdienstleister außerhalb des Zentrums aufsuchen, obwohl dessen Leistungen auch im Ärztehaus angeboten werden, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung.
Dokumente und Hilfen
Die Europäische Krankenversicherungs- karte
Diese Karte ist auf Reisen sehr nützlich. Sie ist Ihr Krankenversicherungsnachweis und gewährt Ihnen im Europäischen Wirtschaftsraum Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Sie können die Karte in Papierform bestellen oder auf der App Meine CKK anzeigen lassen.
Die Isi+ Karte
Mit dieser Karte können Sie sich in der Apotheke, im Krankenhaus oder bei einem Gesundheitsdienstleister identifizieren. Sie wird Personen ausgestellt, die Sozialversicherungsleistungen beziehen, aber keinen belgischen Personalausweis haben. Dies gilt insbesondere für Kinder unter 12 Jahren und Grenzgänger.
Geteilte Gesundheitsakte (GGA)
Sie dient dazu, Ihre Gesundheitsdaten in einem sicheren elektronischen Netzwerk zu zentralisieren (Anamnese, Röntgenaufnahmen, Bluttests...). Diese Akte erleichtert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsdienstleistern, die Sie behandeln.
Geteilte pharmazeutische Akte (GPA)
Darin werden die ausgegebenen Medikamente und Gesundheitsprodukte erfasst. Wenn Sie ein Arzneimittel kaufen, wird Ihre Verschreibung in dieser Online-Akte gespeichert. Auf diese Weise können die Apotheker Sie bestmöglich beraten.
Weniger für die Gesundheitsleistungen zahlen
Allgemeine medizinische Akte (AMA)
In der allgemeinen medizinischen Akte (AMA) werden Ihre Gesundheitsdaten erfasst. Sie ermöglicht eine optimale gesundheitliche Versorgung. Dank der AMA zahlen Sie bei jedem Besuch bei Ihrem Hausarzt 30 % weniger Eigenanteile. Ihren Kindern erstattet die Krankenkasse bis 18 den amtlichen Tarif zu 100 %.
Mehr erfahrenVertragliche Bindung der Leistungserbringer
Müssen Sie einen Facharzt (Dermatologen, Gynäkologen...) aufsuchen? Wenn Ihr Hausarzt Sie zu einem Facharzt überweist, können Sie eine Ermäßigung von 5 € auf Ihre gesetzlichen Eigenanteile erhalten. Diese Ermäßigung, die sogenannte Leistungsstaffelung, gilt einmal pro Jahr und Fachrichtung.
Mehr erfahrenLeistungsstaffelung
Müssen Sie einen Facharzt (Dermatologen, Gynäkologen...) aufsuchen? Wenn Ihr Hausarzt Sie zu einem Facharzt überweist, können Sie eine Ermäßigung von 5 € auf Ihre gesetzlichen Eigenanteile erhalten. Diese Ermäßigung, die sogenannte Leistungsstaffelung, gilt einmal pro Jahr und Fachrichtung.
Mehr erfahrenDrittzahlersystem
Wenn Sie eine Beratung beim Arzt bezahlen, wird Ihnen auf Vorlage der Behandlungsbescheinigung ein Teil des Betrags von der Krankenkasse erstattet. Den verbleibenden Kostenanteil müssen Sie selbst tragen. Dank des Drittzahlersystems müssen Sie den Teil, der von der Krankenkasse übernommen wird, nicht mehr vorstrecken. Sie zahlen nur Ihren persönlichen Kostenanteil. Der Leistungserbringer entscheidet, ob er das Drittzahlersystem anwendet oder nicht (außer in den Fällen, in denen dieses System vorgeschrieben ist).
Mehr erfahrenErhöhte Kostenerstattung (EKE)
Das System der erhöhten Kostenerstattung (EKE) sichert Ihnen eine bessere Erstattung der Gesundheitskosten und ermöglicht die Inanspruchnahme der Drittzahlerregelung sowie anderer finanzieller Vorteile (Ermäßigung für öffentliche Verkehrsmittel, Sozialtarif für Energie...). Dieser Status wird entweder automatisch in bestimmten Situationen oder nach einem Antrag gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.
Mehr erfahrenMaximale Gesundheitsrechnung (MAGER)
Es handelt sich um eine finanzielle Erleichterung der Gesundheitskosten. Sie erhalten sie automatisch, sobald Ihre Ausgaben für medizinische Versorgung einen bestimmten Betrag erreichen. Gesetzliche Eigenanteile, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen, werden Ihnen dann automatisch vollständig erstattet. Der Höchstbetrag kann je nach Ihrer Situation variieren (niedriges Einkommen, erhöhte Kostenerstattung, chronisch Kranke usw.).
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