Erhöhte Kostenerstattung
Die erhöhte Kostenerstattung sorgt dafür, dass einkommensschwache Personen eine höhere Erstattung ihrer Gesundheitsversorgung sowie weitere finanzielle Vorteile erhalten.
Die erhöhte Kostenerstattung (EKE) senkt die Kosten für diese Personen und kann den Zugang zu Gesundheitsleistungen für alle erleichtern.
Jede Person mit einem geringen Einkommen kann einen Antrag einreichen, um zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die erhöhte Kostenerstattung erfüllt (EKE-Status). Die Krankenkasse führt eine Einkommensprüfung durch und begründet den Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. In bestimmten Situationen besteht automatisch ein Anspruch auf EKE.
Wer kann die erhöhte Kostenerstattung in Anspruch nehmen?
Um Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung zu haben, muss eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt sein: Für die ersten zwei eröffnet die CKK selbst den Anspruch; für 3. ist ein Schritt Ihrerseits erforderlich:
Die Krankenkasse kann auf der Grundlage einer bezogenen Beihilfe oder eines besonderen Status automatisch den Anspruch auf EKE begründen.
Sie haben automatisch Anspruch auf EKE, wenn Sie eine dieser Beihilfen erhalten:
- Eingliederungseinkommen oder eine gleichwertige Hilfe des ÖSHZ, für mindestens drei vollständige und aufeinanderfolgende Monate,
- Einkommensgarantie für Betagte (GRAPA),
- Beihilfen für Personen mit Behinderung über 21 (und unter 65) Jahre: Ersatzbeihilfe oder Eingliederungsbeihilfe,
- in der Wallonie, der Region Brüssel oder in Flandern die Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen (APA) beziehen. Die deutschsprachige Gemeinschaft ist seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr betroffen, da sie keine Einkommensprüfungen mehr durchführt, um diese Beihilfe zu gewähren. Die Krankenkasse muss daher von nun an eine Einkommensprüfung durchführen, um den Anspruch auf EKE gewähren zu können.
Oder Sie sind:
- ein Kind mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung von mindestens 66 %, welche von einer regionalen Stelle oder der GDPB anerkannt ist (mindestens 4 Punkte in der 1. Säule der sozialmedizinischen Skala),
- bei der Krankenkasse als unbegleiteter minderjähriger Ausländer (MENA) eingetragen,
- Vollwaise (unter 25 Jahren) und bei der Krankenkasse als eigenständiger Versicherter eingetragen.
In all diesen Fällen sind keine weiteren Schritte erforderlich. Die CKK erhält die Informationen von den zuständigen Behörden. Sie analysiert nicht das Einkommen der Person. Sie gewährt EKE für den gesamten Haushalt, d.h. für denjenigen, der die Vergünstigung in Anspruch nimmt, seinen Ehepartner (der nicht von Tisch und Bett getrennt ist) oder seinen Lebensgefährten oder gesetzlichen Lebensgefährten, der an derselben Adresse wohnt, sowie für die Personen, denen er oder sein Ehepartner, Zusammenwohnender oder gesetzlich zusammenohnende Person Unterhalt gewährt.
Seit dem 1.10.2024 prüft die Krankenkasse in bestimmten Situationen automatisch Ihr mögliches Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung. Dies ist der Fall, wenn Sie alleinstehend sind (mit oder ohne unterhaltsberechtigtes Kind) und seit mindestens drei Monaten arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, oder invalide sind. Wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, brauchen Sie nichts zu unternehmen: Die Krankenkasse überprüft Ihr Einkommen anhand offizieller Daten. Wenn Ihr Einkommen unter der festgelegten Obergrenze liegt, erhalten Sie die erhöhte Kostenerstattung und Sie werden in einem Schreiben darüber informiert.
Ihnen wurde auf dieser Grundlage die EKE gewährt, aber Sie möchten sie nicht in Anspruch nehmen?
Sie können einen Antrag stellen, um auf den Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung zu verzichten.
Der Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung kann auch auf der Grundlage einer von der Krankenkasse durchgeführten Einkommensprüfung gewährt werden.
Die EKE wird Haushalten gewährt, deren zu versteuerndes Bruttojahreseinkommen im Jahr vor der Antragstellung nicht mehr als 25.630,67 € betrug, zuzüglich 4.744,94 € für jedes weitere Haushaltsmitglied (Beträge am 1. Januar 2024) (z.B. Einkommen 2023 für Anträge, die 2024 gestellt wurden).
Hinweis: Berücksichtigt wird das Einkommen des Vorjahres, es sei denn, das Einkommen ist in der Zwischenzeit erheblich gestiegen. In diesem Fall wird die Berechnung auf Grundlage des Einkommens zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgenommen.
Wenn sich ein Haushaltsmitglied zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer der unten genannten Situationen befindet, kann der Anspruch auf EKE auf der Grundlage einer höheren Einkommensgrenze und unter Berücksichtigung des Einkommens über einen kürzeren Zeitraum (1 Monat statt 1 Jahr) erworben werden. Man spricht von „Indikator“, da diese Situationen auf einen Rückgang oder eine Stabilisierung des Einkommens hindeuten.
Hier beträgt der nicht zu überschreitende Betrag (Bruttojahresbetrag) 27.550,86€, erhöht um 5.100,42€ für jedes weitere Haushaltsmitglied (Beträge am 1er Mai 2024).
Man berechnet das Bruttojahreseinkommen des Haushalts auf der Grundlage des Einkommens des Monats vor der Antragstellung (oder des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde), multipliziert mit 12 (+ verschiedene Beihilfen).
Hiervon betroffen sind folgende Personen:
- Pensionsempfänger
- Personen mit Beeinträchtigungen
- Personen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen
- Personen, die Invalidengeld beziehen
- Beamte, die in den „Disponibilität“ versetzt wurden und deren Krankheitszeit mindestens drei Monate beträgt
- Armeeangehörige, die seit mindestens drei Monaten aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend in den Ruhestand versetzt wurden
- Alleinerziehende Weitere Informationen finden Sie unter „Indikator Alleinerziehende: Was bedeutet das?“
- Personen, die seit mindestens drei Monaten ohne Unterbrechung arbeitsunfähig oder arbeitslos sind oder mal das eine, mal das andere sind
- Selbstständige, die seit mindestens 3 Monaten Überbrückungsgeld beziehen
- von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Pflegegeld (ehemals BUB) beziehen.
- Personen, die im „Flux proactif“ (Liste von Haushalten, die möglicherweise Anspruch auf EKE haben und durch den Datenaustausch zwischen Behörden identifiziert wurden) aufgenommen sind.
Wichtig: Wenn ein Kind bei seinen Eltern abwechselnd untergebracht wird, kann die Haushaltsobergrenze für jeden Elternteil um eine weitere Person (das betreffende Kind) erhöht werden.
Die Haushaltsobergrenze des Elternteils, der das Kind nicht in seiner Krankenkassenakte unterhält, kann unter folgenden Bedingungen erhöht werden:
- Das Kind ist im Haushalt des anderen Elternteils unterhaltspflichtig
- Das Kind ist durchschnittlich 2 Tage pro Woche bei diesem Elternteil
- Das Kind ist nicht älter als 25 Jahre
- Es wird eine eidesstattliche Erklärung ausgefüllt, in der angegeben wird, dass das Kind mindestens 2 Tage pro Woche untergebracht ist, dass es im Haushalt des anderen Elternteils unterhaltsberechtigt ist, wer der Elternteil ist, in dessen Haushalt das Kind unterhaltsberechtigt ist, und welches Einkommen das Kind hat.
Vorteile des EKE-Status und andere finanzielle Absicherungen
Der Status des Empfängers der erhöhten Kostenerstattung (oder EKE) ermöglicht es vor allem, weniger für Gesundheitsleistungen zu bezahlen. Es verschafft auch Vorteile in anderen Bereichen: öffentliche Verkehrsmittel, Heizung, Kinderkrippe...
Gut zu wissen: Die Bescheinigung, mit der Versicherte mit Anspruch auf EKE einige dieser Vorteile erhalten, kann in Meine CKK ( Web und App) heruntergeladen werden.
- Höhere Erstattungen der Gesundheitsleistungen
Versicherte mit Anspruch auf EKE erhalten eine höhere Erstattung für ihre Gesundheitsleistungen: Der Eigenanteil ist daher bei medizinischen und paramedizinischen Leistungen (beim Arzt, Zahnarzt, Kinesiotherapeuten...), bei der psychologischen Erstversorgung, medizinischen Untersuchungen, Krankenhausaufenthalte und in der Apotheke (für bestimmte Arzneimittel) niedriger. - Vorteil „Jugendliche“ Für Kinder und Jugendliche mit erhöhter Kostenerstattung bis einschließlich 24 Jahre ist bei einer Beratung oder einem Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder Facharzt keine Zuzahlung mehr erforderlich, sofern sie bei ihrem Hausarzt eine Allgemeine Medizinische Akte (AMA) angelegt haben.
- Das Drittzahlersystem aus sozialen Gründen
Der EKE-Patient muss bei einem Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder einem Hausbesuch nur den gesetzlichen Eigenanteil bezahlen. - Die Sozial-MAGER (maximale Gesundheitsrechnung
Für Personen mit Anspruch auf die EKE erstattet die Krankenkasse alle Eigenanteile über einen Gesamtbetrag von 516,92€, der in einem Kalenderjahr ausgegeben wurden (Betrag 2024). Ausnahme: Eine Person mit Behinderung, die die Eingliederungseinkommen erhält und deren Partner, sofern vorhanden, über ein Einkommen verfügt, hat keinen Anspruch auf soziale MAGER, wenn ihr der Anspruch auf EKE auf der Grundlage dieser Vergünstigung gewährt wurde.
- Genesung
Erhöhter Kostenzuschuss bei Aufenthalt in einem unserer Genesungszentren. - Häusliche Autonomie
Zusätzliche Ermäßigung für das Abonnement eines Notrufgerätes von Vitatel. - Ferien
Zusätzliche Ermäßigungen bei Teilnahme an einem Ferienaufenthalt und Animationen mit Ocarina.
- Öffentlicher Nahverkehr
50 % Ermäßigung bei Fahrten mit der belgischen Eisenbahn (SNCB) in der zweiten Klasse; Vorzugstarif auf Reisetickets des TEC (ermäßigtes Abonnement für 12 €/Jahr und kostenlos ab 65 Jahren; Ermäßigungen auf Mehrfahrtenkarten), der STIB (ermäßigtes Abonnement für 8,10 €/Monat oder 85 €/Jahr) und bei De Lijn (ermäßigtes Abonnement für 56 €/Jahr). - Heizung
Heizkostenzuschuss, der vom Sozialfonds für Heizung gewährt wird für Heizöl, Propangas, das lose geliefert wird, und Heizpetroleum, das an der Tankstelle gekauft wird (unter bestimmten Bedingungen). - Telefon und Internet
Es ist seit dem 01.03.2024 nicht mehr möglich, Vorteile im Rahmen der EKE zu erhalten. Versicherte mit Anspruche auf EKE, die vor dem 01.03.2024 einen sozialen Telefon- oder Internettarif erhalten haben, behalten ihre Ermäßigung, solange sich an ihrer Situation und ihrem Abonnement nichts ändert.
Ein neues soziales Internetangebot wurde erstellt (nicht mit dem EKE-Status verbunden). - Kindergeld
Zuschlag zum Kindergeld in der Wallonischen Region und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. - Regionale Beihilfen
- Reduzierter Beitrag zur „Vlaamse zorgverzekering“ (flämische Pflegeversicherung).
- In einigen Provinzen oder Gemeinden sind weitere Beihilfen vorgesehen. Zögern Sie nicht, sich zu erkundigen.
Weitere Informationen zu diesen Vorteilen finden Sie auf den Webseiten der verschiedenen Organisationen.
Neben der erhöhten Kostenerstattung gibt es noch weitere Maßnahmen für diejenigen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden:
- Die Einkommens-MAGER (maximale Gesundheitsrechnung)
Neben der Sozial-MAGER für Versicherte mit Anrecht auf EKE (Erstattung von Eigenbeteiligungen, die insgesamt 516,92 € übersteigen - Stand 2024) gibt es auch einen weiteren einkommensabhängigen Höchstbetrag, der in Rechnung gestellt werden kann (Einkommens-MAGER). In diesem Fall hängt die Obergrenze für gesetzliche Eigenanteile vom Einkommen des Haushalts ab. Für Personen, deren steuerpflichtiges Nettoeinkommen im Jahr 2023 nicht mehr als 12 681,18 € betrug, wird dieser Schwellenwert auf 254,99 € gesenkt (Stand 2024). Es gibt weitere Obergrenzen für verschiedene Einkommensgruppen.
Die (Sozial- und Einkommens-) MAGER erfolgt automatisch: Ihnen werden automatisch die Eigenanteile erstattet, die den für Ihre Situation geltenden Höchstbetrag übersteigen. - Drittzahler
Ob Sie Anrecht auf EKE haben oder nicht: Wenn Ihr Gesundheitsdienstleister das Drittzahlersystem anwendet, zahlen Sie nur den von Ihnen zu tragenden Teil (Eigenanteil), ohne den gesamten Betrag für den Arztbesuch vorstrecken und auf die Erstattung warten zu müssen.
Wie ist der Antrag auf die erhöhte Kostenerstattung zu stellen?
Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, Sie aber nicht automatisch Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, können Sie diese selbst bei der CKK beantragen. Ihr CKK-Kundenberater wird Ihre Unterlagen prüfen.
Nicht unbedingt. Derzeit sind der CKK nicht alle Mitglieder mit geringem Einkommen bekannt.
Die CKK kontaktiert selbst einige Mitglieder und fordert sie auf, ihr Einkommen und damit ihren möglichen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung zu überprüfen. Dies ist z. B. der Fall, wenn man in den Ruhestand geht oder eine Invalidenrente erhält.
Außerdem wurde eine proaktive Kontrolle eingeführt. Durch diese Kontrolle können die Krankenkassen mögliche Anspruchsberechtigte der erhöhten Kostenerstattung identifizieren und sie darüber informieren. Sie werden gebeten, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um einen Antrag zu stellen. Eine Auswertung ergab, dass fast einer von fünf kontaktierten Personen nach einer solchen proaktiven Maßnahme das Recht auf EKE zuerkannt wurde.
Wie funktioniert das? Die Krankenkassen übermitteln eine Liste von Personen an das LIKIV, das wiederum die Daten über ihr Einkommen beim FÖD Finanzen anfordert. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von der Höhe des Einkommens, sondern erhält nur ein Signal, wenn jemand unter der Obergrenze liegt, die nicht überschritten werden darf.
Die betroffenen Personen werden dann von ihrer Krankenkasse kontaktiert, um einen Antrag zu beginnen. Das Signal des FÖD Finanzen ist indikativ: Es liefert keine endgültige Antwort, die sich beispielsweise auf die korrekte Zusammensetzung des Haushalts bezieht. Daher muss eine Einkommensprüfung durchgeführt werden.
1) Am besten vereinbaren Sie einen Termin in einer CKK-Geschäftsstelle und stellen Sie folgende Unterlagen zusammen (die jüngsten Dokumente):
- Steuerbescheid für natürliche Personen (für alle Haushaltsangehörige über 18, auch wenn diese keine Einkünfte haben)
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
- Kontoauszüge oder Nachweise des Pensionsbezugs (auch ausländische Renten), des Bezugs von Zusatzrenten, von Arbeitsunfall- oder Berufskrankheitsrenten
- Nachweise der Auszahlung von Gruppen- und Lebensversicherungen, Pensionssparen
- Immobiliensteuerbescheid unter Angabe des Katastereinkommens
- Besitznachweise von beweglichen Gütern (Kapital, Aktien…)
- Nachweise von Einkünften aller Art (Arbeitslosengeld, Jahresprämie, Urlaubsgeld, Unterhaltsrente…)
2) Bringen Sie zu Ihrem Termin bei der CKK Ihren elektronischen Personalausweis mit, den entsprechenden PIN-Code (Geheimzahl) und die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen mit.
3) Nach diesem Termin verbleiben Ihnen zwei Monate, um Ihre Antragsunterlagen zu vervollständigen und die eventuell fehlenden Belege nachzureichen.
4) Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig sind, wird überprüft, ob Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben oder nicht. Die CKK informiert Sie anschließend über das Ergebnis.
Wenn Ihre eidesstattliche Erklärung nicht korrekt ist, weil Sie absichtlich einige Ihrer Einkünfte verschwiegen haben, müssen Sie das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzahlen. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Geldstrafe vor.
Wenn Sie selbst einen Antrag gestellt haben, weil Sie nicht automatisch für die erhöhte Kostenbeteiligung infrage kommen, wird eine Einkommensprüfung durchgeführt, um festzustellen, ob Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, die auf der Grundlage eines Bezugszeitraums festgelegt wird.
Um den Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens Ihres Haushalts zu berechnen, werden alle Ihre Einkünfte sowie die Ihres Partners und der unterhaltsberechtigten Personen im Haushalt zusammengerechnet:
- Erwerbseinkommen;
- Arbeitslosengeld;
- Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Gütern;
- Pensionen (Renten);
- Kranken- oder Invalidengeld;
- Unterhaltszahlungen;
- ausländische Einkünfte;
- ...
Bestimmte Einkünfte werden nicht berücksichtigt, z. B. Kindergeld, Behindertenbeihilfen und das Erwerbseinkommen der Kinder (z. B. das Einkommen aus einem Studentenjob), wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Erwerbstätigkeit noch Anspruch auf Kindergeld haben.
Das Einkommen Ihres Partners wird auch dann berücksichtigt, wenn Sie nicht verheiratet sind oder als gesetzlich Zusammenwohnende gemeldet sind, sofern Sie beide an derselben Adresse wohnen und bei der Einreichung des Antrags auf erhöhte Kostenbeteiligung angeben, dass Sie Partner sind.
Grundsätzlich ist der Zeitraum, auf den sich die Prüfung bezieht, das Kalenderjahr, das dem Antrag vorausgeht.
Ausnahmen gelten für Personen, die sich in einer der folgenden Situationen befinden, sofern sie ein festes Einkommen haben:
- Pensionsempfänger;
- Menschen mit Behinderung;
- Personen, die eine Hinterbliebenenpension beziehen;
- Personen, die Invalidengeld beziehen;
- Beamte im den einstweiligen Ruhestand (Verfügbarkeit), deren Krankheitsdauer mindestens drei Monate beträgt ;
- Armeeangehörige, die sich seit mindestens drei Monaten aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Ruhestand befinden;
- Alleinerziehende und, unter bestimmten Voraussetzungen, Fälle von gemeinsamer Elternschaft;
- Personen, die während drei Monaten ohne Unterbrechung entweder arbeitsunfähig, voll arbeitslos oder eine Kombination aus beidem sind;
- Selbstständige, die seit mindestens 3 Monaten das Recht auf Überbrückungsgeld haben.
Berücksichtigt wird dann das Einkommen des Monats vor dem Antrag (oder des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, wenn die Situation neu ist).
Das Jahreseinkommen des Haushalts wird dann wie folgt berechnet: Monatliches Einkommen x 12 + die verschiedenen Vergünstigungen.
Ja. Jede Person, die eine der zuvor erklärten Bedingungen erfüllt, kann Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben.
Wenn Sie automatisch Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, gilt dies auch für Ihren Partner und die in Ihrem Haushalt lebenden Personen, die zu Ihren Lasten sind.
Wenn Sie die erhöhte Kostenerstattung aufgrund eines eigenen Antrags erhalten und Sie Versicherungsnehmer sind, profitieren ebenfalls Ihr Partner und die Personen, die zu Ihren Lasten sind, davon.
Wenn Sie eine Person zu Lasten sind, profitieren auch Ihr Versicherungsnehmer, die anderen Personen zu seinen Lasten und sein Partner davon.
Indikator Alleinerziehende: Was bedeutet das?
Zusätzlich zur Einkommensbedingung wird der Indikator Alleinerziehende in Situationen angewendet, in denen folgende Bedingungen zusammenkommen:
- Der antragstellende eigenständig Versicherte lebt nur mit einem oder mehreren Kindern zusammen, wobei das Zusammenleben durch Daten aus dem Nationalregister oder durch eine eidesstattliche Erklärung nachgewiesen wird, die das Zusammenleben an durchschnittlich mindestens zwei Tagen pro Woche belegt.
- Mindestens eines der Kinder ist als unterhaltsberechtigtes Kind im Haushalt eines Elternteils eingetragen.
Es gibt noch weitere, spezifischere Situationen: Ein Großelternteil kann beispielsweise vom Indikator „Alleinerziehende“ profitieren. Um zu prüfen, ob Sie Anspruch darauf haben, setzen Sie sich mit der CKK in Verbindung.
Fragen und Antworten
Wenn Sie automatisch Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, gilt sie ab dem Tag, an dem Sie die Bedingung für den automatischen Anspruch erfüllen.
Die Beihilfe für Personen mit einer Behinderung eröffnet beispielsweise den Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung ab dem Tag, an dem diese Beihilfe bezogen wird.
Wenn Sie selbst einen Antrag auf erhöhte Kostenerstattung gestellt haben, hängt das Eintrittsdatum von der Art der Einkommensprüfung:
- Wenn Ihr Einkommen auf der Grundlage des Vorjahres berechnet wird, erhalten Sie die erhöhte Kostenerstattung ab dem 1. Tag des Quartals, in dem der Antrag gestellt wurde.
- Wenn Ihr Einkommen auf der Grundlage des vorherigen oder laufenden Monats berechnet wird (Sie haben einen „Indikator“ für ein niedriges und gleichbleibendes Einkommen), erhalten Sie die erhöhte Kostenerstattung ab dem 1. Tag des betreffenden Monats.
Ausnahme: Wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach einer Änderung der Situation (z. B. Eintritt in den Ruhestand oder Invalidität) gestellt wird, erhalten Sie die erhöhte Kostenerstattung ab dem 1. Tag des Monats, in dem sich Ihre Situation geändert hat.
Im Falle eines automatischen Anspruchs auf die erhöhte Kostenerstattung läuft der Anspruch bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Er wird jedes Jahr verlängert, wenn die Voraussetzungen im Vorjahr erfüllt waren.
Wenn Sie die erhöhte Kostenerstattung aufgrund einer Einkommensprüfung erhalten, läuft der Anspruch so lange, bis die Kontrollen zeigen, dass sich Ihre Situation geändert hat und die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Nicht im Rahmen der EKE: Die CKK selbst führt regelmäßig Kontrollen durch, um zu überprüfen, ob sich Ihre Situation geändert hat und ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
Aber generell müssen Sie die CKK benachrichtigen, wenn sich Ihr Familienstand oder Ihre finanzielle Situation ändert oder Sie arbeitsunfähig werden.
Die CKK informiert Sie darüber zu dem Zeitpunkt der Eröffnung des Anspruchs.
Danach können Sie diese Information in Ihrem Profil auf Meine CKK (auf meine.ckk-mc.be oder in der App Meine CKK) abrufen.
Dort können Sie auch die Bescheinigung hochladen, die Ihren Status belegt, um z. B. bestimmte Vergünstigungen zu erhalten.