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Rückerstattung Sport

Die CKK gewährt Ihnen eine Kostenbeteiligung von bis zu 40 € für die Ausübung einer sportlichen Aktivität.

40 € pro Jahr für die Ausübung einer sportlichen Aktivität

Welche Voraussetzungen sind für diese Leistung zu erfüllen? 

  • Sie sind Mitglied der CKK und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung.  
  • Die sportliche Aktivität, für die Sie eine Erstattung beantragen, muss in der Liste der anerkannten Sportarten aufgeführt sein. 
  • Sie müssen in einem Verein, Verband oder einer Sportstätte registriert sein und eine regelmäßige Sportausübung für eine Saison nachweisen, die das ganze oder einen Teil des laufenden Kalenderjahres umfasst.  
  • Das Abonnement muss eine Mindestdauer von 1 Monat oder 10 Sitzungen haben. 
    • Aerobic
    • American Football
    • Badminton
    • Baseball
    • Basketball
    • Biathlon
    • Bobfahren
    • Boccia
    • Bogenschießen / Tontaubenschießen 
    • Bouncen
    • Bowling
    • Boxen
    • Cricket
    • Curling
    • Eishockey (Unterwasserhockey, Schlittschuhhockey, Inlinehockey)
    • Feldhockey
    • Fitness
    • Flag Football
    • Frisbee
    • Fußball
    • Gewichtheben
    • Golf
    • Gymnastik
    • Handball
    • Höhlenwandern
    • Inline-Skating 
    • Jiu Jitsu
    • Kampfsportarten (Aikido, Aikikai, Kung-Fu, Kickboxen, Capoeira, Aiki No Jutsu, Arnis/Kali/Escrima, Kempo, usw.) 
    • Karate
    • Kendo Kanu- und Kajakfahren 
    • Kickbike
    • Klettern (Wand, Fels, Berg) und Bergsport (Bergsteigen) usw. 
    • Korfball
    • Krachtball (Kraftball)
    • Lacrosse
    • Laufen
    • Leichtathletik
    • Moderner Fünfkampf
    • Motorrad (Motocross)
    • Motorsport (einschließlich Rallye, Slalom, Kart) 
    • Mountainbike, BMX, Downhill- MTB, usw.
    • Netzball 
    • Nordic Walking
    • Orientierungslauf
    • Paintball 
    • Petanque
    • Running
    • Racquetball
    • Radfahren
    • Reiten
    • Ringen
    • Rodeln
    • Rollschuhlaufen (Inline-Skating, Freestyle-Skating, Skateboarding, Touring-Skating, Eishockey, Inline-Hockey) 
    • Rudern 
    • Rugby
    • Schlittschuhlaufen 
    • Schießen (olympisch) 
    • Schwimmen (alle möglichen Varianten von Wassersportarten wie Schnorcheln, Wasserballett, Wassergymnastik, usw.) 
    • Segeln 
    • Seilspringen
    • Skifahren
    • Skilanglauf
    • Skydiving Fallschirmspringen 
    • Snowboardfahren
    • Spinning 
    • Springen
    • Sportfischen 
    • Softball
    • Squash 
    • Staffellauf
    • Strandsegeln
    • Surfen 
    • Survival 
    • Synchronschwimmen 
    • Tanzen
    • Taekwondo 
    • Tai Chi 
    • Tauchen
    • Tennis, Mini-Tennis 
    • Tischtennis 
    • Triathlon 
    • Unihockey 
    • Volleyball 
    • Walking
    • Wasserski
    • Wassergewöhnung
    • Wasserpolo 
    • Wushu 
    • Yoga 
    • Zehnkampf
    • Alle obengenannten angepasste Sportarten für Menschen mit Behinderung

    Wie erhalten Sie die Erstattung? 

    • Bitten Sie den Sportverein, das CKK-Formular auszufüllen, und reichen Sie es bei der CKK ein. Ersatzweise kann auch eine amtliche Bescheinigung der jeweiligen Sporteinrichtung vorlegelegt werden, wenn diese alle im CKK-Formular aufgeführten Informationen enthält. 
    • Werfen Sie das Dokument in einen CKK-Briefkasten oder, schneller und einfacher: fotografieren das Dokument in der App Meine CKK.

    Gut zu wissen

    • Der Antrag auf Erstattung kann jedes Jahr eingereicht werden.
    • Die Erstattung deckt die vom Mitglied tatsächlich getragenen Kosten und ist auf maximal 40 € pro Person und pro Jahr beschränkt. Dieser Höchstbetrag von 40 € gilt für die Vorteile Sport und Ernährungsberatung.