Zahnzusatzversicherung: Denta +

Denta +, die Zahnzusatzversicherung zum kleinen Preis und ohne Selbstbeteiligung! Mit der Denta + können Sie eine Erstattung von bis zu 1250 € pro Jahr erhalten. Sie ist kostenlos für Kinder unter 7.

Warum eine Denta + Zahnversicherung abschließen?

  • Ohne medizinischen Fragebogen oder vorherige ärztliche Untersuchung
  • Ohne Selbstbehalt und ohne Altersgrenze
  • Jährliche Erstattung bis zu 1250 € ab dem 3. Kalenderjahr des Vertragsabschlusses
  • Zusätzliche Obergrenze von 5000 € bei Unfallfolgeleistungen (ohne Wartezeit)
  • 0 € Prämie bis zum Vortag des 7. Geburtstages 
  • Vorteilhafte Prämie bei Versicherungsabschluss vor dem 45. Lebensjahr
  • Kein administrativer Aufwand: automatische Erstattungen für die meisten gängigen Kosten

Die Denta + enthält auch Einschränkungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes.

Erstattungen und Kostenbeteiligungen der Denta +

Mit Denta + erhalten Sie: 

  • eine 100%ige Erstattung der Eigenanteile für Ihre vorbeugende und Heilbehandlungen
  • von einem höheren finanziellen Schutz für Ihre Kosten für Kieferorthopädie, Prothesen, Zahnimplantate und Parodontologie.

Sie werden von Denta + nach einer Probezeit von maximal 6 Monaten und entsprechend Ihrer jährlichen Erstattungshöchstgrenze für die Kostenübernahme abgedeckt.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen für die Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden folgende Leistungen:

    • eine zusätzliche Erstattung von 750€ für die Zahnspange
    • eine zusätzliche Erstattung von 250€ für die Retentionsspange

    Für die Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden (insbesondere bei Kieferorthopädie im Erwachsenenalter):

    • eine Erstattung von 750€ für die Zahnspange
    • eine Erstattung von 250€ für die Retentionsspange

    Wie erhalte ich eine Rückerstattung?

    • Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden: lassen Sie sich zu Beginn der Behandlung von Ihrem Zahnarzt oder Ihrem Kieferorthopäden den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ausfüllen und reichen Sie diesen Antrag mit der Behandlungsbescheinigung, in der die erste Pauschale für die reguläre kieferorthopädische Behandlung vermerkt ist (Code 305631), bei Ihrer Krankenkasse ein. 
    • Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder des Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.
    • Retentionsspange: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder des Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfrist

    Eine kieferorthopädische Behandlung ist einmal alle 15 Jahre erstattbar.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:

    • 75% des amtlichen Tarifs der Prothese; 75% des amtlichen Tarifs für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
    • Bis zu 100€ für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese
    • Bis zu 300€ für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfrist

    Eine herausnehmbare Prothese, eine Ergänzung des Kunststoff- oder Skelettmaterials sind einmal alle 7 Jahre pro Kiefer erstattungsfähig. Ergänzungen, Reparaturen sind einmal pro Jahr erstattungsfähig. Der Ersatz der Basis ist zweimal in einem Zeitraum von 7 Jahren erstattungsfähig.

    Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die Denta + Ihnen:

    • Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile der Prothese, als auch die gesetzlichen Eigenanteile für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
    • Bis zu 100€ für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese
    • Bis zu 300€ für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +. Vergessen Sie nicht, den zweiten Teil des Dokuments auszufüllen und zu unterschreiben.

    Erneuerungsfrist

    Die Ergänzung von Kunststoff oder Material für die Skelettprothese ist einmal alle 7 Jahre erstattungsfähig. Ergänzungen, Reparaturen sind einmal pro Jahr erstattungsfähig. Der Ersatz der Basis ist zweimal in einem Zeitraum von 7 Jahren erstattungsfähig.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:

    • 75% des Patientenanteils (nach Abzug der Erstattung der Denta-Solidar)
    • Bis zu 75€ für eine 3D Röntgenaufnahme, welche vor dem Einsetzen des Implantates gemacht wird (für Versicherte über 18 Jahre)

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfristen

    Festsitzende Prothese oder Implantate werden alle 15 Jahre erstattet. Die 3D Röntgenaufnahme ist einmal pro Kalenderjahr erstattungsfähig.

    Für Leistungsberechtigte unter 19 Jahren

    Die Vorbeugung und die Heilbehandlung werden zu 100% von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet (auf Grundlage der amtlichen Tarife).

    Für Leistungsberechtigte ab 19 Jahren

    Die Denta + erstattet Ihnen den gesetzlichen Eigenanteil (gesetzlicher Eigenanteil nach Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung) zu 100% für die Vorbeugung und die Heilbehandlung. Die Leistungen kosten Sie also nichts, wenn der Leistungserbringer sich an die amtlichen Tarife hält.

    Wie erhalte ich eine Kostenerstattung?

    Reichen Sie die von Ihrem Zahnarzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse ein, es sei denn der Zahnarzt schickt sie uns elektronisch. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst erhalten Sie die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung, danach wird die Erstattung der Denta + automatisch auf Ihr Konto überwiesen. 

    Für Leistungsberechtigte unter 19 Jahren

    • Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% nach dem amtlichen Tarif von Milchzähnen und der definitiven Zähne
    • Ziehen von Milchschneidezähne vor dem 5. Lebensjahr: 25€ pro Zahn

    Für Leistungsberechtigte zwischen 19 und 50 Jahren

    100%ige Erstattung von des amtlichen Tarifs. Die Leistungenwerden also zu 100% erstattet, wenn der Leistungserbringer sich an die amtlichen Tarife hält.

    Für Leistungsberechtigte ab 50 Jahren

    Zusätzlich zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen haben). Diese Behandlungen werden also zu 100% erstattet, wenn Ihr Leistungserbringer die amtlichen Tarife anwendet.

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    • Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Zahnarztes ein. Die Erstattung erfolgt automatisch. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten.
    • Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Für Leistungsberechtigte unter 19 Jahren

    Für Leistungsberechtigte über 19

    • Parodontose-Index: zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung).

    Für Leistungsberechtigte zwischen 19 und 65 Jahren

    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung).
    • Parodontale Munduntersuchung: zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung). 

    Für Leistungsberechtigte über 65 Jahren

    • Parodontale Munduntersuchung: 100% des amtlichen Tarifes. 
    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: 100%ige Erstattung des amtlichen Tarifes.

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    • Parodontose-Index: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Parodontologen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung der Denta+ erfolgt automatisch. Die Erstattung findet in zwei Schritten statt.
    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands und Parodontose-Untersuchung vor dem Alter von 65 Jahren: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Parodontologen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung der Denta + erfolgt automatisch. Die Erstattung findet in zwei Schritten statt.
    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands und Parodontose-Untersuchung ab 65 Jahren: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Paradontologen oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfrist

    Entfernungen des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands sind ein Mal pro Jahr je Quadrant erstattbar.

    Zahnchirurgie, -verpflanzung, -füllung, Sinus Lift usw. werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. 

    Die Denta + gewährt:

    • eine Kostenbeteiligung bis zu 100€ je Quadrant bei Paradontalchirurgie, Transplantationen und Füllungen;
    • einen Festbetrag von 300€ bei einem Sinuslift je oberen Quadranten für Versicherte ab 18 Jahren.

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    Erneuerungsfrist

    Eine Operation, Transplantation oder Auffüllung ist einmal alle 7 Jahre pro Quadrant erstattungsfähig.

    Die Tarife der Denta +

    Informieren Sie sich unten über die Beträge für 2024. Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Jahres indexiert werden. 

    Wenn Sie bereits eine Krankenhausversicherung bei der CKK haben, erhalten Sie eine Ermäßigung von 10 % auf Ihre Denta + Prämie. 

    Warten Sie nicht länger, um die Denta + abzuschließen! Wenn Sie vor dem 45. Lebensjahr unterzeichnen, wird die Prämie ebenfalls günstiger

    Denta + ist für Kinder unter 7 Jahren kostenlos!

    Monatliche Prämien der Denta + (mit einer wahlfreien Krankenhauversicherung der CKK)

    Wenn Sie schon eine Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Ermäßigung von 10 % auf die Denta +. Dann beläuft sich die monatliche Prämie auf:

     Monatliche Prämie 2024      Alter bei Vertragsabschluss
     
     45-54 Jahre55-64 Jahre+65 Jahre
    0-6 Jahre        0 €---
    7-17 Jahre5,12 €---
    18-29 Jahre6,93 €---
    30-49 Jahre11,54 €12,70 €--
    50-64 Jahre13,29 €14,59 €15,95 €-
     +65 Jahre14,45 €15,91 €17,34 €20,27 €

    Monatliche Prämien der Denta + (ohne wahlfreie Krankenhausversicherung der CKK)

    Sie haben noch keine Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen? Dann beläuft sich die monatliche Prämie der Denta + auf:

     Monatliche Prämie 2024      Alter bei Vertragsabschluss
    45-54 Jahre55-64 Jahre+65 Jahre
    0-6 Jahre        0 €---
    7-17 Jahre5,66 €---
    18-29 Jahre7,68 €---
    30-49 Jahre12,82 €14,11 €--
    50-64 Jahre14,77 €16,24 €17,73 €-
    +65 Jahre16,07 €17,66 €19,28 €22,51 €

    Ihr Erstattung erhalten

    Mitgliedschaft

    Sie sind Mitglied CKK und haben die Beiträge zur Zusatzversicherung ordnungsgemäß bezahlt.

    Abschluss

    Sie haben eine Denta + und haben Ihre Prämienzahlungen geleistet.

    Wartezeit

    Sie haben keine Wartezeit oder Sie haben die sechsmonatige Wartezeit beendet.

    Behandlungsplan

    Bei einigen zahnärztlichen Behandlungen ist es möglich, die Kosten Ihrer Behandlung und die Erstattungen durch Ihre Denta + Versicherung im Voraus zu schätzen. Reichen Sie uns den Kostenvoranschlag Ihres Leistungserbringers oder den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Behandlungsplan ein. Der Behandlungsplan ist freiwillig, außer im Falle eines Unfalls.

    Weitere Informationen zum Behandlungsplan

    Erstattungsantrag

    Reichen Sie uns die von Ihrem Leistungserbringer ausgestellte Behandlungsbescheinigung ein. 
    Für bestimmte Zahnbehandlungen ist es außerdem erforderlich, die Honorarnote Ihres Leistungserbringers oder den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Denta + Antrag einzureichen.

    Erstattung

    Die CKK erstattet Ihnen den von der Pflichtversicherung übernommenen Betrag und den von der Zahnversicherung Denta + übernommenen Betrag.

    Schätzen Sie die Kosten für Ihre Zahnbehandlung ab

    Mithilfe eines Behandlungsplans können Sie die Kosten und Erstattungen für Ihre Zahnbehandlung abschätzen. Übermitteln Sie uns den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Kostenvoranschlag oder Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung. Dadurch können Sie den Betrag ermitteln, der von Ihrer Denta + Versicherung übernommen wird.

    Es besteht die Möglichkeit, einen Behandlungsplan für die folgenden Zahnbehandlungen zu beantragen:

    • Kieferorthopädie, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet wird.
    • Herausnehmbare Prothese, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet wird.
    • Prothese und festsitzendes Implantat (sowie 3D-Röntgen), die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden.
    • Parodontologische Behandlungen, die nicht von der obligatorischen Versicherung übernommen werden (Parodontalindex, Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands, parodontale Munduntersuchung, Parodontalchirurgie, Transplantation, Knochenauffüllung, Sinuslift).

    Der Behandlungsplan ist optional, außer bei einem Unfall.

    Im Falle eines Unfalls ist ein Behandlungsplan für prothetische, parodontologische und kieferorthopädische Behandlungen erforderlich, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden. Hinweis: Der Unfall muss sich nach Abschluss des Vertrags ereignet haben.

    Bei unfallbedingten Behandlungen reichen Sie uns vor Beginn der Behandlung:

    • den Behandlungsplan
    • den ärztlichen Unfallbericht
    • das radiologische Dokument.
    Behandlungsplan herunterladen