Zahnzusatzversicherung: Denta +
Denta + ist eine Zahnzusatzversicherung zum kleinen Preis und ohne Selbstbeteiligung. Sie ermöglicht Erstattungen von bis zu 1 250 € pro Jahr und ist für Kinder unter 7 Jahren kostenlos.
Zahnzusatzversicherung für alle
- Keine Altersbegrenzung
- Kein medizinischer Fragebogen
- Keine Selbstbeteiligung
- Keine Wartezeit bei Unfällen
Zahnzusatzversicherung ab 5,66 €/Monat
- Ab 5,66 €/Monat
- Kostenlos für unter 7-Jährige
- Reduzierte Prämie falls Hospi
- Reduzierte Prämie bei Abschluss vor 45 Jahren
Bis zu 2 500 € auf 2 Jahre erstattet
- Bis zu 2 500 € über 2 Jahre, je nach Art der Leistung
- Bis zu 1 000 € für Kieferorthopädie, auch für Erwachsene
- Präventive und kurative Behandlungen
- Zahnprothesen
- Wiederherstellende Chirurgie
- ...
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Online abschließenWarum eine Denta + Zahnversicherung abschließen?
- Ohne medizinischen Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung
- Ohne Selbstbeteiligung und ohne Altersgrenze bei Vertragsabschluss
- Bis zu 1 250 € ab dem 3. Kalenderjahr des Vertragsabschlusses
- Zusätzliche Obergrenze von 5 000 € bei einem Unfall (und ohne Wartezeit)
- Prämie von 0 € bis zum Tag vor dem 7. Geburtstag
- Günstige Prämie bei Beitritt vor 45 Jahren
- Kein Verwaltungsaufwand: automatische Rückerstattungen für die meisten laufenden Kosten
Die Denta + enthält auch Einschränkungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes.
Erstattungshöchstgrenzen für Ihre Zahnbehandlungen
Bis zu 1250 € pro Jahr
Die jährlichen Erstattungshöchstgrenzen der Denta + steigen innerhalb der ersten drei Jahre des Vertragsabschlusses progressiv an.
- 1. Jahr nach Vertragsanschluss: 350 €
- 2. Jahr: 650 €
- Ab dem 3. Jahr: 1 250 €
Bei Unfällen haben Sie eine zusätzliche Erstattungshöchstgrenze von 5 000 € pro Unfall (und ohne Wartezeit).
Erstattungshöchstgrenze für Kieferorthopädie und Zahnspangen
Bis zu 1000 €
Erwachsene und Kinder erhalten bei einer kieferorthopädischen Behandlung eine Erstattung von bis zu 1 000 €:
- 1. Jahr nach Vertragsabschluss: 350 €
- 2. Jahr: 650 €
- Ab dem 3. Jahr: 1 000 € (750 € beim Einsetzen der Zahnspange und 250 € beim Einsetzen der Retentionsspange)
Nach der Nutzung des Höchstbetrags für Kieferorthopädie können Sie den Rest Ihres Erstattunghöchstbetrags noch für andere Zahnbehandlungen nutzen.
Erstattungen und Kostenbeteiligungen der Denta +
Mit Denta + erhalten Sie:
- eine 100%ige Erstattung der Eigenanteile für vorbeugende und Heilbehandlungen
- einen höheren finanziellen Schutz für Ihre Kosten für Kieferorthopädie, Prothesen, Zahnimplantate und Parodontologie
Sie sind nach einer Wartezeit von maximal 6 Monaten und entsprechend Ihrer jährlichen Erstattungsgrenze durch Denta + abgedeckt.
Zusätzlich zu den Leistungen von Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen für Behandlungen, die von der Pflichtversicherung übernommen werden, folgende Leistungen:
- eine Erstattung von 750 € beim Einsetzen der Zahnspange
- eine Erstattung von 250 € für die Retentionsspange
Für die Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung getragen werden (insbesondere bei Kieferorthopädie im Erwachsenenalter):
- Zahnspange: Erstattung von 750 €
- Retentionsspange: Erstattung von 250 €
Wie erhalte ich eine Kostenbeteiligung?
- Behandlungen, die von der Pflichtversicherung übernommen werden: lassen Sie sich zu Beginn der Behandlung von Ihrem Zahnarzt oder Ihrem Kieferorthopäden den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ausfüllen und reichen Sie diesen Antrag mit der Behandlungsbescheinigung (es sei denn, der Kieferorthopäde hat sich dafür entschieden, uns die Bescheinigung digital zuzusenden), in der die erste Pauschale für die reguläre kieferorthopädische Behandlung vermerkt ist (Code 305631), bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung getragen werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ein.
- Retentionsspange: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den vollständig ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ein.
Erneuerungsfrist
Eine kieferorthopädische Behandlung ist einmal alle 15 Jahre erstattbar.
Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:
- 75% des amtlichen Tarifs der Prothese; 75% des amtlichen Tarifs für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
- Bis zu 100€ für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese
- Bis zu 300€ für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese
Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?
Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.
Erneuerungsfrist
Eine herausnehmbare Prothese, eine Ergänzung des Kunststoff- oder Skelettmaterials sind einmal alle 7 Jahre pro Kiefer erstattungsfähig. Ergänzungen, Reparaturen sind einmal pro Jahr erstattungsfähig. Der Ersatz der Basis ist zweimal in einem Zeitraum von 7 Jahren erstattungsfähig.
Zusätzlich zu den Leistungen der Pflichtversicherung zahlt die Denta + Ihnen:
- Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile der Prothese, als auch die gesetzlichen Eigenanteile für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
- Bis zu 100€ für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese
- Bis zu 300€ für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese
Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?
Lassen Sie den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + von Ihrem Zahnarzt ausfüllen. Reichen Sie uns dieses Dokument zusammen mit dem Behandlungsnachweis ein (es sei denn, Ihr Zahnarzt schickt uns den Behandlungsnachweis auf digitalem Weg zu). Vergessen Sie nicht, den zweiten Teil des Dokuments auszufüllen und zu unterschreiben.
Erneuerungsfrist
Die Ergänzung von Kunststoff oder Material für die Skelettprothese ist einmal alle 7 Jahre erstattungsfähig. Ergänzungen, Reparaturen sind einmal pro Jahr erstattungsfähig. Der Ersatz der Basis ist zweimal in einem Zeitraum von 7 Jahren erstattungsfähig.
Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:
- 75 % des Patientenanteils (nach Abzug der Erstattung der Denta-Solidar)
- bis zu 75 € für Versicherte ab 18 Jahren für ein 3D-Röntgenaufnahme vor dem Einsetzen eines Zahnimplantates
Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?
Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.
Erneuerungsfristen
Festsitzende Prothesen oder Implantate an der gleichen Stelle oder am selben Zahn werden alle 15 Jahre erstattet. Die 3D-Röntgenaufnahme ist einmal pro Kalenderjahr erstattungsfähig.
Für Personen unter 19 Jahren
Die Vorbeugung und die Heilbehandlung werden zu 100% von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet (auf Grundlage der gesetzlichen Tarife).
Für Personen ab 19 Jahren
Die Denta + erstattet Ihnen 100 % des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben) für Ihre Vorbeugung und die Heilbehandlung. Die Behandlung wird also zu 100 % erstattet, wenn Ihr Leistungserbringer sich an die gesetzlichen Tarife hält.
Wie erhalte ich eine Kostenbeteiligung?
Reichen Sie die von Ihrem Zahnarzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse ein, es sei denn der Zahnarzt schickt sie uns elektronisch. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie die Erstattung des von der Pflichtversicherung übernommenen Betrags und dann die Erstattung der Denta + Versicherung
Für Personen unter 19 Jahren
- Ziehen der Eckzähne, Milchmolaren und bleibenden Zähne zu 100 % von der Pflichtversicherung erstattet (auf Grundlage der gesetzlichen Tarife)
- Ziehen von Milchschneidezähne vor dem 5. Lebensjahr: Ersattung von 25 € pro Zahn mit der Denta +
Für Personen zwischen 19 und 50 Jahren
100 %ige Erstattung des gesetzlichen Tarifs. Eventuelle Honorarzuschläge müssen Sie selbst tragen.
Für Personen ab 50 Jahren
Zusätzlich zur Erstattung durch die Pflichtversicherung erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben). Diese Behandlungen werden also zu 100 % erstattet, wenn Ihr Leistungserbringer sich an die gesetzlichen Tarife hält.
Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?
- Leistungen, die durch die Pflichtversicherung erstattet werden: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Zahnarztes ein, es sei denn er Zahnarzt schickt sie uns elektronisch. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie die Erstattung des von der Pflichtversicherung übernommenen Betrags und dann die Erstattung der Denta + Versicherung.
- Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung getragen werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ein.
Für Personen unter 19 Jahren
- Parodontose-Index zu 100 % von der Pflichtversicherung (auf Grundlage der gesetzlichen Tarife) erstattet
Für Personen über 19 Jahre
- Parodontose-Index: Zusätzlich zur Erstattung durch die Pflichtversicherung erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben)
Für Personen zwischen 19 und 65 Jahren
- Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: Zusätzlich zur Erstattung durch die Pflichtversicherung (max. alle 3 Jahre) erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben)
- Parodontale Munduntersuchung: Zusätzlich zur Erstattung durch die Pflichtversicherung erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben)
Für Personen über 65 Jahren
- Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: Erstattung zu 100 % des gesetzlichen Tarifs
- Parodontale Munduntersuchung: Erstattung zu 100 % des gesetzlichen Tarifs
Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?
- Parodontose-Index: Reichen Sie die von Ihrem Zahnarzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse ein, es sei denn der Zahnarzt schickt sie uns auf digitalem Weg. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie die Erstattung des von der Pflichtversicherung übernommenen Betrags und dann die Erstattung der Denta + Versicherung.
- Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands und Parodontose-Untersuchung vor dem Alter von 65 Jahren: Reichen Sie die von Ihrem Zahnarzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse ein, es sei denn der Zahnarzt schickt sie uns auf digitalem Weg. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie die Erstattung des von der Pflichtversicherung übernommenen Betrags und dann die Erstattung der Denta + Versicherung.
- Subgingivale Zahnsteinentfernung und Parodontale Munduntersuchung nach dem 65. Lebensjahr: Reichen Sie uns entweder die Honorarrechnung Ihres Parodontologen oder den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ordnungsgemäß ausgefüllt ein.
Erneuerungsfrist
Entfernungen des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands sind ein Mal pro Jahr je Quadrant erstattbar.
Zahnchirurgie, -verpflanzung, -füllung, Sinus Lift usw. werden nicht von der Pflichtversicherung erstattet. Die Denta + gewährt:
- eine Kostenbeteiligung von bis zu 100 € pro Quadrant bei Parodontalchirurgie, Transplantation und Füllungen
- einen Festbetrag von 300 € für den Sinuslift je oberen Quadrant für Versicherte ab 18 Jahren
Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?
- Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ein.
Erneuerungsfrist
Eine Operation, Transplantation oder Auffüllung ist einmal alle 7 Jahre pro Quadrant erstattungsfähig.
Die besten Tipps für eine günstigere Zahnpflege
- Planen Sie jedes Jahr einen Zahnarztbesuch, dann erstattet Ihnen die Pflichtversicherung größere Beträge.
- Gehen Sie zu einem vertraglich gebundenen Zahnarzt, er wendet die gesetzlichen Tarife an.
- Verteilen Sie bestimmte Behandlungen auf zwei Jahre
- Übermitteln Sie der CKK Ihren Behandlungsplan, um zu erfahren, wie viel Sie erstattet bekommen.
Die Tarife der Zahnversicherung Denta +
Informieren Sie sich unten über die Beträge für 2024. Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Jahres indexiert werden.
Wenn Sie bereits eine Krankenhausversicherung bei der CKK haben, erhalten Sie eine Ermäßigung von 10 % auf Ihre Denta + Prämie.
Warten Sie nicht länger, um die Denta + abzuschließen! Wenn Sie vor dem 45. Lebensjahr unterzeichnen, wird die Prämie ebenfalls günstiger.
Denta + ist für Kinder unter 7 Jahren kostenlos!
Monatliche Prämien der Denta + (mit einer wahlfreien Krankenhauversicherung der CKK)
Wenn Sie schon eine Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Ermäßigung von 10 % auf die Denta +. Dann beläuft sich die monatliche Prämie auf:
Monatliche Prämie 2024 | Alter bei Vertragsabschluss | |||
---|---|---|---|---|
45-54 Jahre | 55-64 Jahre | +65 Jahre | ||
0-6 Jahre | 0 € | - | - | - |
7-17 Jahre | 5,12 € | - | - | - |
18-29 Jahre | 6,93 € | - | - | - |
30-49 Jahre | 11,54 € | 12,70 € | - | - |
50-64 Jahre | 13,29 € | 14,59 € | 15,95 € | - |
+65 Jahre | 14,45 € | 15,91 € | 17,34 € | 20,27 € |
Monatliche Prämien der Denta + (ohne wahlfreie Krankenhausversicherung der CKK)
Sie haben noch keine Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen? Dann beläuft sich die monatliche Prämie der Denta + auf:
Monatliche Prämie 2024 | Alter bei Vertragsabschluss | |||
---|---|---|---|---|
45-54 Jahre | 55-64 Jahre | +65 Jahre | ||
0-6 Jahre | 0 € | - | - | - |
7-17 Jahre | 5,66 € | - | - | - |
18-29 Jahre | 7,68 € | - | - | - |
30-49 Jahre | 12,82 € | 14,11 € | - | - |
50-64 Jahre | 14,77 € | 16,24 € | 17,73 € | - |
+65 Jahre | 16,07 € | 17,66 € | 19,28 € | 22,51 € |
Ihre Erstattung erhalten
Mitgliedschaft
Sie sind Mitglied CKK und haben die Beiträge zur Zusatzversicherung ordnungsgemäß bezahlt.
Abschluss
Sie haben eine Denta + und haben Ihre Prämienzahlungen geleistet.
Wartezeit
Sie haben keine Wartezeit oder Sie haben die sechsmonatige Wartezeit beendet.
Behandlungsplan
Bei einigen zahnärztlichen Behandlungen ist es möglich, die Kosten Ihrer Behandlung und die Erstattungen durch Ihre Denta + Versicherung im Voraus zu schätzen. Reichen Sie uns den Kostenvoranschlag Ihres Leistungserbringers oder den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Behandlungsplan ein. Der Behandlungsplan ist freiwillig, außer im Falle eines Unfalls.
Erstattungsantrag
Reichen Sie uns die von Ihrem Leistungserbringer ausgestellte Behandlungsbescheinigung ein.
Für bestimmte Zahnbehandlungen ist es außerdem erforderlich, die Honorarnote Ihres Leistungserbringers oder den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Denta + Antrag einzureichen.
Erstattung
Die CKK erstattet Ihnen den von der Pflichtversicherung übernommenen Betrag und den von der Zahnversicherung Denta + übernommenen Betrag.
Schätzen Sie die Kosten für Ihre Zahnbehandlung ab
Mithilfe eines Behandlungsplans können Sie die Kosten und Erstattungen für Ihre Zahnbehandlung abschätzen. Übermitteln Sie uns den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Kostenvoranschlag oder Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung. Dadurch können Sie den Betrag ermitteln, der von Ihrer Denta + Versicherung übernommen wird.
Es besteht die Möglichkeit, einen Behandlungsplan für die folgenden Zahnbehandlungen zu beantragen:
- Kieferorthopädie, nicht von der Pflichtversicherung erstattet
- Herausnehmbare Prothese, nicht von der Pflichtversicherung erstattet
- Prothese und festsitzendes Implantat (sowie 3D-Röntgen), nicht von der Pflichtversicherung erstattet
- Parodontologische Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung übernommen werden (Parodontalindex, Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands, parodontale Munduntersuchung, Parodontalchirurgie, Transplantation, Knochenauffüllung, Sinuslift)
Der Behandlungsplan ist optional, außer bei einem Unfall.
Im Falle eines Unfalls ist ein Behandlungsplan für prothetische, parodontologische und kieferorthopädische Behandlungen erforderlich, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden. Hinweis: Der Unfall muss sich nach Abschluss des Vertrags ereignet haben.
Bei unfallbedingten Behandlungen reichen Sie uns vor Beginn der Behandlung:
- den Behandlungsplan
- den ärztlichen Unfallbericht
- das radiologische Dokument
Ihre Behandlung aufteilen
ei einer Behandlung, die zwei Eingriffe erfordert (Implantat + Krone, Implantat + Brücke, Implantat + herausnehmbare Prothese...), können Sie diese in Absprache mit Ihrem Gesundheitsdienstleister auf 2 verschiedene Kalenderjahre legen. Dadurch können Sie zweimal den Höchstbetrag der Denta + in Anspruch nehmen. Sie können dann bis zu 2 500 € erstattet bekommen (ab dem 3. Jahr des Vertragsabschlusses das zweifache des Höchstbetrags von 1 250 €).
Zögern Sie nicht, sich vor Beginn einer Behandlung bei einem Kundenberater zu erkundigen!