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Zahnzusatzversicherung: Denta +

Denta + ist eine Zahnzusatzversicherung zum kleinen Preis und ohne Selbstbeteiligung. Sie ermöglicht Erstattungen von bis zu 1 250 € pro Jahr und ist für Kinder unter 7 Jahren kostenlos.

Warum eine Denta + Zahnversicherung abschließen?

  • Ohne medizinischen Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung 
  • Ohne Selbstbeteiligung und ohne Altersgrenze bei Vertragsabschluss 
  • Bis zu 1 250 € ab dem 3. Kalenderjahr des Vertragsabschlusses  
  • Zusätzliche Obergrenze von 5 000 € bei einem Unfall (und ohne Wartezeit) 
  • Prämie von 0 € bis zum Tag vor dem 7. Geburtstag
  • Günstige Prämie bei Beitritt vor 45 Jahren 
  • Kein Verwaltungsaufwand: automatische Rückerstattungen für die meisten laufenden Kosten 

Die Denta + enthält auch Einschränkungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes.

Erstattungen und Kostenbeteiligungen der Denta +

Mit Denta + erhalten Sie:

  • eine 100%ige Erstattung der Eigenanteile für  vorbeugende und Heilbehandlungen 
  • einen höheren finanziellen Schutz für Ihre Kosten für Kieferorthopädie,Prothesen, Zahnimplantate und Parodontologie

Sie sind nach einer Wartezeit von maximal 6 Monaten und entsprechend Ihrer jährlichen Erstattungsgrenze durch Denta + abgedeckt.

    Zusätzlich zu den Leistungen von Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen für Behandlungen, die von der Pflichtversicherung übernommen werden, folgende Leistungen:

    • eine Erstattung von 750 € beim Einsetzen der Zahnspange
    • eine Erstattung von 250 € für die Retentionsspange

    Für die Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung getragen werden (insbesondere bei Kieferorthopädie im Erwachsenenalter):

    • Zahnspange: Erstattung von 750 €
    • Retentionsspange: Erstattung von 250 €

    Wie erhalte ich eine Kostenbeteiligung?

    • Behandlungen, die von der Pflichtversicherung übernommen werden: lassen Sie sich zu Beginn der Behandlung von Ihrem Zahnarzt oder Ihrem Kieferorthopäden den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ausfüllen und reichen Sie diesen Antrag mit der Behandlungsbescheinigung (es sei denn, der Kieferorthopäde hat sich dafür entschieden, uns die Bescheinigung digital zuzusenden), in der die erste Pauschale für die reguläre kieferorthopädische Behandlung vermerkt ist (Code 305631), bei Ihrer Krankenkasse ein. 
    • Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung getragen werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ein.
    • Retentionsspange: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den vollständig ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ein.

    Erneuerungsfrist

    Eine kieferorthopädische Behandlung ist einmal alle 15 Jahre erstattbar.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:

    • 75% des amtlichen Tarifs der Prothese; 75% des amtlichen Tarifs für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
    • Bis zu 100€ für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese
    • Bis zu 300€ für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese

    Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?

    Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfrist

    Eine herausnehmbare Prothese, eine Ergänzung des Kunststoff- oder Skelettmaterials sind einmal alle 7 Jahre pro Kiefer erstattungsfähig. Ergänzungen, Reparaturen sind einmal pro Jahr erstattungsfähig. Der Ersatz der Basis ist zweimal in einem Zeitraum von 7 Jahren erstattungsfähig.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Pflichtversicherung zahlt die Denta + Ihnen:

    • Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile der Prothese, als auch die gesetzlichen Eigenanteile für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
    • Bis zu 100€ für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese
    • Bis zu 300€ für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese

    Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?

    Lassen Sie den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + von Ihrem Zahnarzt ausfüllen. Reichen Sie uns dieses Dokument zusammen mit dem Behandlungsnachweis ein (es sei denn, Ihr Zahnarzt schickt uns den Behandlungsnachweis auf digitalem Weg zu). Vergessen Sie nicht, den zweiten Teil des Dokuments auszufüllen und zu unterschreiben.

    Erneuerungsfrist

    Die Ergänzung von Kunststoff oder Material für die Skelettprothese ist einmal alle 7 Jahre erstattungsfähig. Ergänzungen, Reparaturen sind einmal pro Jahr erstattungsfähig. Der Ersatz der Basis ist zweimal in einem Zeitraum von 7 Jahren erstattungsfähig.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:

    • 75 % des Patientenanteils (nach Abzug der Erstattung der Denta-Solidar)
    • bis zu 75 € für Versicherte ab 18 Jahren für ein 3D-Röntgenaufnahme vor dem Einsetzen eines Zahnimplantates

    Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?

    Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfristen

    Festsitzende Prothesen oder Implantate an der gleichen Stelle oder am selben Zahn werden alle 15 Jahre erstattet. Die 3D-Röntgenaufnahme ist einmal pro Kalenderjahr erstattungsfähig.

    Für Personen unter 19 Jahren

    Die Vorbeugung und die Heilbehandlung werden zu 100% von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet (auf Grundlage der gesetzlichen Tarife).

    Für Personen ab 19 Jahren

    Die Denta + erstattet Ihnen 100 % des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben) für Ihre Vorbeugung und die Heilbehandlung. Die Behandlung wird also zu 100 % erstattet, wenn Ihr Leistungserbringer sich an die gesetzlichen Tarife hält.

    Wie erhalte ich eine Kostenbeteiligung?

    Reichen Sie die von Ihrem Zahnarzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse ein, es sei denn der Zahnarzt schickt sie uns elektronisch. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie die Erstattung des von der Pflichtversicherung übernommenen Betrags und dann die Erstattung der Denta + Versicherung

    Für Personen unter 19 Jahren

    • Ziehen der EckzähneMilchmolaren und bleibenden Zähne zu 100 % von der Pflichtversicherung erstattet (auf Grundlage der gesetzlichen Tarife)
    • Ziehen von Milchschneidezähne vor dem 5. Lebensjahr: Ersattung von 25 € pro Zahn mit der Denta +

    Für Personen zwischen 19 und 50 Jahren

    100 %ige Erstattung des gesetzlichen Tarifs. Eventuelle Honorarzuschläge müssen Sie selbst tragen.

    Für Personen ab 50 Jahren

    Zusätzlich zur Erstattung durch die Pflichtversicherung erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben). Diese Behandlungen werden also zu 100 % erstattet, wenn Ihr Leistungserbringer sich an die gesetzlichen Tarife hält.

    Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?

    • Leistungen, die durch die Pflichtversicherung erstattet werden: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Zahnarztes ein, es sei denn er Zahnarzt schickt sie uns elektronisch. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie die Erstattung des von der Pflichtversicherung übernommenen Betrags und dann die Erstattung der Denta + Versicherung.
    • Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung getragen werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ein.

    Für Personen unter 19 Jahren

    • Parodontose-Index zu 100 % von der Pflichtversicherung (auf Grundlage der gesetzlichen Tarife) erstattet

    Für Personen über 19 Jahre

    • Parodontose-Index: Zusätzlich zur Erstattung durch die Pflichtversicherung erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben)

    Für Personen zwischen 19 und 65 Jahren

    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: Zusätzlich zur Erstattung durch die Pflichtversicherung (max. alle 3 Jahre) erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben)
    • Parodontale Munduntersuchung: Zusätzlich zur Erstattung durch die Pflichtversicherung erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der Pflichtversicherung zu tragen haben)

    Für Personen über 65 Jahren

    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: Erstattung zu 100 % des gesetzlichen Tarifs
    • Parodontale Munduntersuchung: Erstattung zu 100 % des gesetzlichen Tarifs

    Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?

    • Parodontose-Index: Reichen Sie die von Ihrem Zahnarzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse ein, es sei denn der Zahnarzt schickt sie uns auf digitalem Weg. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie die Erstattung des von der Pflichtversicherung übernommenen Betrags und dann die Erstattung der Denta + Versicherung.
    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands und Parodontose-Untersuchung vor dem Alter von 65 Jahren: Reichen Sie die von Ihrem Zahnarzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse ein, es sei denn der Zahnarzt schickt sie uns auf digitalem Weg. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie die Erstattung des von der Pflichtversicherung übernommenen Betrags und dann die Erstattung der Denta + Versicherung.
    • Subgingivale Zahnsteinentfernung und Parodontale Munduntersuchung nach dem 65. Lebensjahr: Reichen Sie uns entweder die Honorarrechnung Ihres Parodontologen oder den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ordnungsgemäß ausgefüllt ein.

    Erneuerungsfrist

    Entfernungen des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands sind ein Mal pro Jahr je Quadrant erstattbar.

    Zahnchirurgie, -verpflanzung, -füllung, Sinus Lift usw. werden nicht von der Pflichtversicherung erstattet. Die Denta + gewährt:

    • eine Kostenbeteiligung von bis zu 100 € pro Quadrant bei ParodontalchirurgieTransplantation und Füllungen
    • einen Festbetrag von 300 € für den Sinuslift je oberen Quadrant für Versicherte ab 18 Jahren

    Wie erhalte ich die Kostenbeteiligung?

    Erneuerungsfrist

    Eine Operation, Transplantation oder Auffüllung ist einmal alle 7 Jahre pro Quadrant erstattungsfähig.

    Die Tarife der Zahnversicherung Denta +

    Informieren Sie sich unten über die Beträge für 2024. Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Jahres indexiert werden. 

    Wenn Sie bereits eine Krankenhausversicherung bei der CKK haben, erhalten Sie eine Ermäßigung von 10 % auf Ihre Denta + Prämie. 

    Warten Sie nicht länger, um die Denta + abzuschließen! Wenn Sie vor dem 45. Lebensjahr unterzeichnen, wird die Prämie ebenfalls günstiger

    Denta + ist für Kinder unter 7 Jahren kostenlos!

    Monatliche Prämien der Denta + (mit einer wahlfreien Krankenhauversicherung der CKK)

    Wenn Sie schon eine Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Ermäßigung von 10 % auf die Denta +. Dann beläuft sich die monatliche Prämie auf:

     Monatliche Prämie 2024      Alter bei Vertragsabschluss
     
     45-54 Jahre55-64 Jahre+65 Jahre
    0-6 Jahre        0 €---
    7-17 Jahre5,12 €---
    18-29 Jahre6,93 €---
    30-49 Jahre11,54 €12,70 €--
    50-64 Jahre13,29 €14,59 €15,95 €-
     +65 Jahre14,45 €15,91 €17,34 €20,27 €

    Monatliche Prämien der Denta + (ohne wahlfreie Krankenhausversicherung der CKK)

    Sie haben noch keine Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen? Dann beläuft sich die monatliche Prämie der Denta + auf:

     Monatliche Prämie 2024      Alter bei Vertragsabschluss
    45-54 Jahre55-64 Jahre+65 Jahre
    0-6 Jahre        0 €---
    7-17 Jahre5,66 €---
    18-29 Jahre7,68 €---
    30-49 Jahre12,82 €14,11 €--
    50-64 Jahre14,77 €16,24 €17,73 €-
    +65 Jahre16,07 €17,66 €19,28 €22,51 €

    Ihre Erstattung erhalten

    Mitgliedschaft

    Sie sind Mitglied CKK und haben die Beiträge zur Zusatzversicherung ordnungsgemäß bezahlt.

    Abschluss

    Sie haben eine Denta + und haben Ihre Prämienzahlungen geleistet.

    Wartezeit

    Sie haben keine Wartezeit oder Sie haben die sechsmonatige Wartezeit beendet.

    Behandlungsplan

    Bei einigen zahnärztlichen Behandlungen ist es möglich, die Kosten Ihrer Behandlung und die Erstattungen durch Ihre Denta + Versicherung im Voraus zu schätzen. Reichen Sie uns den Kostenvoranschlag Ihres Leistungserbringers oder den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Behandlungsplan ein. Der Behandlungsplan ist freiwillig, außer im Falle eines Unfalls.

    Weitere Informationen zum Behandlungsplan

    Erstattungsantrag

    Reichen Sie uns die von Ihrem Leistungserbringer ausgestellte Behandlungsbescheinigung ein. 
    Für bestimmte Zahnbehandlungen ist es außerdem erforderlich, die Honorarnote Ihres Leistungserbringers oder den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Denta + Antrag einzureichen.

    Erstattung

    Die CKK erstattet Ihnen den von der Pflichtversicherung übernommenen Betrag und den von der Zahnversicherung Denta + übernommenen Betrag.

    Schätzen Sie die Kosten für Ihre Zahnbehandlung ab

    Mithilfe eines Behandlungsplans können Sie die Kosten und Erstattungen für Ihre Zahnbehandlung abschätzen. Übermitteln Sie uns den von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllten Kostenvoranschlag oder Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung. Dadurch können Sie  den Betrag ermitteln, der von Ihrer Denta + Versicherung übernommen wird. 

    Es besteht die Möglichkeit, einen Behandlungsplan für die folgenden Zahnbehandlungen zu beantragen:

    • Kieferorthopädie, nicht von der Pflichtversicherung erstattet 
    • Herausnehmbare Prothese, nicht von der Pflichtversicherung erstattet 
    • Prothese und festsitzendes Implantat (sowie 3D-Röntgen), nicht von der Pflichtversicherung erstattet
    • Parodontologische Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung übernommen werden (Parodontalindex, Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands, parodontale Munduntersuchung, Parodontalchirurgie, Transplantation, Knochenauffüllung, Sinuslift)

    Der Behandlungsplan ist optional, außer bei einem Unfall. 

    Im Falle eines Unfalls ist ein Behandlungsplan für prothetische, parodontologische und kieferorthopädische Behandlungen erforderlich, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden. Hinweis: Der Unfall muss sich nach Abschluss des Vertrags ereignet haben.

    Bei unfallbedingten Behandlungen reichen Sie uns vor Beginn der Behandlung:

    • den Behandlungsplan
    • den ärztlichen Unfallbericht
    • das radiologische Dokument
    Behandlungsplan herunterladen