Vorsicht vor Phishing! Die CKK kontaktiert Sie niemals ausschließlich, um Ihre persönlichen oder Bankdaten zu überprüfen – weder per Telefon noch per E-Mail. Mehr Infos.

Erstattung Verhütung 

Erhalten Sie bis zu 75 € pro Jahr und pro Person für Ihre Verhütungsmittel. Zusätzlich gibt es für die Spirale und das Implantat bis zu 150 € alle 3 Jahre.

Verhütung: 75 € pro Jahr

Erstattung zahlreicher Verhütungsmittel

Spirale oder Implantat: 150 € alle 3 Jahre

Die CKK erstattet bis zu 150 € einmal alle 3 Jahre für eine Spirale oder ein Verhütungsimplantat.

Vasektomie oder Eileitersterilisation

Ihr Vorteil „Krankenhausaufenthalt“ sichert Sie im Zweibettzimmer ab!

Pflichtversicherung

Unter 25-Jährige und Personen mit Anspruch auf die EKE können bestimmte Verhütungspillen kostenlos erhalten.

Erstattung Verhütung 

Die CKK erstattet bis zu 75 € pro Jahr und pro Person für Ihre Verhütungsmittel (außer Spirale und Implantat). Wählen Sie das Verhütungsmittel, das Ihnen am besten passt: 

  • Kondome 
  • Spermizide 
  • Pillen 
  • Pflaster 
  • Injektionen 
  • Vaginalringe 
  • Sensiplan-Schulung 
  • Unterwäsche für die thermische Methode 

Erstattung Spirale oder Implantat 

Die CKK erstattet bis zu 150 € einmal alle 3 Jahre für eine Spirale oder ein Verhütungsimplantat. Dieser Vorteil kann mit der Erstattung von 75 € für andere Verhütungsmittel oder Periodenprodukte kombiniert werden. 

Wie erhalten Sie die Erstattung?

Mitglied der CKK sein

Mitglied der CKK sein und seine Beiträge ordnungsgemäß zahlen. 

Bedingungen 

  • Die Verhütungsmittel müssen in der Liste der von der CKK übernommenen Verhütungsmittel aufgeführt sein. 
  • Die Sensiplan-Schulung muss von einem Sensiplan-Ausbilder durchgeführt werden. 
  • Die Unterwäsche für die thermische Methode muss den europäischen Zertifizierungsnormen entsprechen. Siehe auch die weiteren Bedingungen

Kaufnachweis oder Beleg

Um eine Erstattung zu erhalten, muss ein Kaufnachweis oder ein Beleg bei der CKK eingereicht werden. Dies hängt von Ihrem Verhütungsmittel ab: 

  • Spermizide, Pillen, Pflaster, Injektionen, Vaginalringe: Vorlage einer vom Apotheker ausgestellten Bescheinigung (BVAC)
  • Sensiplan-Schulung: Vorlage der Rechnung der Schulung. 
  • Kondome und Unterwäsche für die thermische Methode: Vorlage des Kassenzettel oder der Rechnung. 
  • Spirale und Implantat: Vorlage des ausgefüllten und vom Gynäkologen unterschriebenen Formulars.

Erstattung 

Übermitteln Sie ein Foto des Dokuments über die App Meine CKK. Sie können das Dokument auch in einen unserer CKK-Briefkästen einwerfen. 

    • Die Kostenbeteiligung deckt die tatsächlich vom Mitglied getragenen Kosten und darf 75 € pro Jahr und pro Person für Verhütungsmittel und Periodenprodukte (flexibler Vorteil) und 150 € alle 3 Jahre für das Implantat oder die Spirale nicht überschreiten. Sie können Erstattungen wahlweise bis zum Höchstbetrag des Vorteils kombinieren. 
    • Gültig ab dem 1. Januar 2025. 
    • Für vor 2025 gekaufte Verhütungsmittel (außer Spirale und Implantat) beträgt der Betrag 50 € pro Jahr und pro Person. Die Sensiplan-Schulung und die Unterwäsche für die thermische Methode werden erst ab dem 1. Januar 2025 erstattet. 
    • Der Kauf von Verhütungsmitteln, das Einsetzen der Spirale oder des Verhütungsimplantats sowie die Sensiplan-Schulung müssen in Belgien oder in einem Nachbarland stattfinden. 

    Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung 

    Personen unter 25 Jahren und diejenigen, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben, unabhängig von ihrem Alter, können dank einer Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung viele Verhütungspillen kostenlos erhalten. 

    Die Pflichtversicherung übernimmt auch  20 % des Preises bestimmter Verhütungspillen, ohne Altersbeschränkung. 

    Für die Notfallverhütung („Pille danach“) gilt diese zusätzliche Erstattung für alle Frauen, ohne Altersgrenze. Eine ärztliche Verschreibung ist nicht notwendig.