Erstattung Verhütung
Erhalten Sie bis zu 75 € pro Jahr und pro Person für Ihre Verhütungsmittel. Zusätzlich gibt es für die Spirale und das Implantat bis zu 150 € alle 3 Jahre.
Spirale oder Implantat: 150 € alle 3 Jahre
Die CKK erstattet bis zu 150 € einmal alle 3 Jahre für eine Spirale oder ein Verhütungsimplantat.
Vasektomie oder Eileitersterilisation
Ihr Vorteil „Krankenhausaufenthalt“ sichert Sie im Zweibettzimmer ab!
Pflichtversicherung
Unter 25-Jährige und Personen mit Anspruch auf die EKE können bestimmte Verhütungspillen kostenlos erhalten.
Erstattung Verhütung
Die CKK erstattet bis zu 75 € pro Jahr und pro Person für Ihre Verhütungsmittel (außer Spirale und Implantat). Wählen Sie das Verhütungsmittel, das Ihnen am besten passt:
- Kondome
- Spermizide
- Pillen
- Pflaster
- Injektionen
- Vaginalringe
- Sensiplan-Schulung
- Unterwäsche für die thermische Methode
75 €, wahlweise für: Periodenprodukte und Verhütung
Sie möchten Ihren Vorteil für den Kauf von Periodenprodukten (Einweg oder wiederverwendbar), nutzen? Das ist ebenfalls möglich! Sie können Ihre Erstattungen mit der Verhütung kombinieren, bis zu insgesamt 75 € pro Jahr.
Erstattung Spirale oder Implantat
Die CKK erstattet bis zu 150 € einmal alle 3 Jahre für eine Spirale oder ein Verhütungsimplantat. Dieser Vorteil kann mit der Erstattung von 75 € für andere Verhütungsmittel oder Periodenprodukte kombiniert werden.
Wie erhalten Sie die Erstattung?
Mitglied der CKK sein
Mitglied der CKK sein und seine Beiträge ordnungsgemäß zahlen.
Bedingungen
- Die Verhütungsmittel müssen in der Liste der von der CKK übernommenen Verhütungsmittel aufgeführt sein.
- Die Sensiplan-Schulung muss von einem Sensiplan-Ausbilder durchgeführt werden.
- Die Unterwäsche für die thermische Methode muss den europäischen Zertifizierungsnormen entsprechen. Siehe auch die weiteren Bedingungen.
Kaufnachweis oder Beleg
Um eine Erstattung zu erhalten, muss ein Kaufnachweis oder ein Beleg bei der CKK eingereicht werden. Dies hängt von Ihrem Verhütungsmittel ab:
- Spermizide, Pillen, Pflaster, Injektionen, Vaginalringe: Vorlage einer vom Apotheker ausgestellten Bescheinigung (BVAC).
- Sensiplan-Schulung: Vorlage der Rechnung der Schulung.
- Kondome und Unterwäsche für die thermische Methode: Vorlage des Kassenzettel oder der Rechnung.
- Spirale und Implantat: Vorlage des ausgefüllten und vom Gynäkologen unterschriebenen Formulars.
Erstattung
Übermitteln Sie ein Foto des Dokuments über die App Meine CKK. Sie können das Dokument auch in einen unserer CKK-Briefkästen einwerfen.
- Die Kostenbeteiligung deckt die tatsächlich vom Mitglied getragenen Kosten und darf 75 € pro Jahr und pro Person für Verhütungsmittel und Periodenprodukte (flexibler Vorteil) und 150 € alle 3 Jahre für das Implantat oder die Spirale nicht überschreiten. Sie können Erstattungen wahlweise bis zum Höchstbetrag des Vorteils kombinieren.
- Gültig ab dem 1. Januar 2025.
- Für vor 2025 gekaufte Verhütungsmittel (außer Spirale und Implantat) beträgt der Betrag 50 € pro Jahr und pro Person. Die Sensiplan-Schulung und die Unterwäsche für die thermische Methode werden erst ab dem 1. Januar 2025 erstattet.
- Der Kauf von Verhütungsmitteln, das Einsetzen der Spirale oder des Verhütungsimplantats sowie die Sensiplan-Schulung müssen in Belgien oder in einem Nachbarland stattfinden.
Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung
Personen unter 25 Jahren und diejenigen, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben, unabhängig von ihrem Alter, können dank einer Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung viele Verhütungspillen kostenlos erhalten.
Die Pflichtversicherung übernimmt auch 20 % des Preises bestimmter Verhütungspillen, ohne Altersbeschränkung.
Für die Notfallverhütung („Pille danach“) gilt diese zusätzliche Erstattung für alle Frauen, ohne Altersgrenze. Eine ärztliche Verschreibung ist nicht notwendig.
Besuche beim Gynäkologen
Es wird empfohlen, einmal im Jahr einen Gynäkologen aufzusuchen, sobald das Sexualleben beginnt.
Für Jugendliche unter 18 Jahren mit einer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) wird die Beratung vollständig von der CKK erstattet (außer eventuelle Honorarzuschläge). Für Jugendliche bis einschließlich 24 Jahre mit einer AMA und Anspruch auf die EKE wird die Beratung vollständig von der Pflichtversicherung erstattet.