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Hospi-Solidar: die Krankenhausabsicherung, die automatisch in Ihrem Beitrag enthalten ist

CKK-Mitglieder profitieren automatisch von einer Krankenhausdeckung, die bereits im Beitrag enthalten ist! Dank der Hospi-Solidar sind Sie bei einem Krankenhausaufenthalt immer abgesichert!

couverture hospitalisation

Maximal 275 € pro Krankenhausaufenthalt

Mit der Hospi-Solidar zahlen Sie garantiert nie mehr als 275 € pro Krankenhausaufenthalt in einem Zweibettzimmer und maximal 150 € in der Tagesklinik. Bei mehreren Aufenthalten im Krankenhaus, zahlen Sie maximal 550 € pro Jahr.

Hospi-Solidar erstattet auch Krankenhausaufenthalte im Einbettzimmer, mit Ausnahme von Zimmer- und Honorarzuschlägen.

Für Ihre Kinder unter 18 Jahren erstattet Hospi-Solidar alle Kosten für einen Krankenhausaufenthalt im Zweibettzimmer!

Die Stärken der Hospi-Solidar

  • Bereits in Ihrem CKK-Beitrag enthalten
  • Kein medizinischer Fragebogen, keine ärztliche Untersuchung, ohne Ausschluss noch Einschränkung der Kostenerstattung für vorher bestehende Krankheiten
  • Ohne Altersbegrenzung
  • Keine Wartezeit, vorausgesetzt Sie sind mit den Zahlungen Ihrer Krankenkassenbeiträge nicht im Rückstand
  • Gilt in allen Krankenhäusern Belgiens, ganz gleich auf welcher Station Sie aufgenommen werden
  • Erstattung für gleich welche Behandlung mit Ausnahme der ästhetischen Chirurgie und bei bestimmten Unfallfolgeleistungen
  • Erstattung für Krankenhausaufenthalte und Tageskliniken, ohne Ausschluss für teure oder Langzeitaufenthalte

Wie erhalten Sie eine Rückerstattung? 

Die Erstattung wird dann auf Ihr Bankkonto überwiesen. 
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung zu begleichen, bevor Sie sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Erstattung für unter 18 Jährige

  • Übernahme der Krankenhauskosten für Kinder im Zweibettzimmer. Dies gilt auch für ein Einbettzimmer außer für Honorar- und Zimmerzuschläge.
  • Die Absicherung gilt für Kinder ab ihrer Geburt.
  • Für die Begleitung eines stationär behandelten Kindes durch einen Erwachsenen zahlen wir 15 € je Tag.
  • Kostenbeteiligung für Fernseh-, Kühlschrank- und Wasserkosten für einen komfortableren Aufenthalt.

Erstattung für über 18 Jährige

  • Übernahme der Krankenhauskosten im Zweibettzimmer, die über die Selbstbeteiligung von 275 € für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt und von 150 € für eine Behandlung in der Tagesklinik hinausgehen.
  • Für eine Behandlung, die mehrere Krankenhausaufnahmen erfordert (z.B. eine Chemotherapie) wird nur ein einziger Selbstbehalt in Höhe von 275 € für den gesamten Behandlungszeitraum angewandt (Achtung: mit Ausnahme der ambulanten Versorgung). 
  • Für alle Versicherten gilt, dass die Selbstbeteiligung je Kalenderjahr im Mehrbett- oder Zweibettzimmer niemals über 550 € hinausgeht, ganz gleich wie oft der Versicherte ins Krankenhaus muss. 
  • Kostenbeteiligung für Fernseh-, Kühlschrank- und Wasserkosten für einen komfortableren Aufenthalt.

Kostenbeteiligung bei Behandlungen im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

Die CKK zahlt einen Festbetrag von 200 € je Behandlungszyklus im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (maximal 6 Zyklen). Dieser Zuschuss bezieht sich auf die vom Patienten zu tragenden medizinischen Kosten und nur auf Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden.

Kostenbeteiligung für die Entbindung zu Hause oder in einem Geburtshaus

Bei einer Entbindung zu Hause oder in einem Geburtshaus erhalten Sie einen Kostenzuschuss von 150 €.

Kostenbeteiligung für Aufenthalte in einem psychiatrischen Krankenhaus

Die Hospi-Solidar erstattet einen Teil der Aufenthaltskosten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Kostenübernahme ist auf 450 € jährlich beschränkt und wird erst nach einer Selbstbeteiligung von 275 € gewährt (für über 18 Jährige).

Erstattung für Begleitpersonen

    Eine Kostenbeteiligung von 6,20 € pro Tag ist vorgesehen zur Deckung der Unterbringungskosten einer Begleitperson, die im Zimmer des Patienten verweilt. 15 € pro Tag werden gezahlt, wenn es sich beim Patienten um einen Leistungsberechtigten unter 18 Jahren handelt. Die jährliche Anzahl Verweiltage ist nicht begrenzt.

    Sie erhalten einen Zuschuss von 6,20 € pro Tag zu den Kosten für die Unterbringung in einer  Aufnahme für Begleitpersonen oder einem Krankenhaushotel. Diese Kostenbeteiligung deckt bis zu 60 Tage pro Kalenderjahr ab und gilt für maximal zwei Begleitpersonen pro Krankenhauspatient.

    Um diesen Kostenzuschuss zu erhalten, brauchen Sie nur die Bestätigung der Aufnahme oder des Krankenhaushotels in einem unserer Kontaktpunkte vorzulegen. Für Aufenthalte in der Aufnahme für Begleitpersonen Le Roseau (Uniklinik Brüssel) wird der Rechnungsbetrag automatisch um den obengenannten Satz gekürzt.

    Achtung: Die Kostenbeteiligung wird gewährt wenn der stationär behandelte Patient bei der CKK versichert ist und seine Beiträge für die Zusatzleistungen regelmäßig bezahlt.

    Kostenbeteiligung für Transporte

    Eine Kostenbeteiligung ist vorgesehen für einen dringenden Transport durch einen Ambulanzdienst (über die Nummer 112). Die von Ihnen zu zahlenden Beträge werden jedes Jahr vom Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Volksgesundheit festgelegt.

    Die CKK sieht zusätzliche Kostenbeteiligungen vor für Transporte mit Krankenwagen und Hubschraubern, für nicht dringende Transporte aufgrund einer schweren und/oder kostspieligen Krankheit sowie für bestimmte begleitete Transporte.

    Kostenbeteiligung für schwere und/oder kostspielige Krankheiten

    Die CKK gewährt Ihnen einen Festbetrag von 150 €, wenn Sie an einer schweren und kostspieligen Krankheit leiden. Dieser soll eine Teil der nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattbaren Kosten abdecken (ein Festbetrag pro Pathologie). 

    Kostenbeteiligung für Genesungsaufenthalte

    Stationären Behandlungen oder chronische Krankheiten erfordern manchmal einen Aufenthalt zur Rehabilitation oder Erholung in einem Genesungszentrum. Die CKK arbeitet mit den Zentren Séjours & Santé zusammen (Ter Duinen in Nieuwpoort, Nivezé bei Spa und Hooidonk in Zandhoven). Bei einem Aufenthalt in diesen Zentren sowie in anderen Einrichtungen sind Leistungen der CKK vorgesehen, auch für den pflegenden Angehörigen, der einen Genesungsbedürftigen begleitet.

    Rund um den Krankenhausaufenthalt