Genesung und Verschnaufen
Die CKK bietet Genesungsaufenthalte und Verschnaufpausen für pflegende Angehörige und Personen mit Autonomie-Verlust.
Genesungsaufenthalt
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer chronischen Krankheit ist es manchmal notwendig, sich zur Rehabilitation oder Erholung in einem Genesungszentrum aufzuhalten. Dort finden Sie die erforderliche Pflege und medizinische Hilfe, eine angepasste Ernährung und es wird besonders auf Entspannung und Ruhe geachtet.
Genesungsaufenthalt in einem Genesungszentrum der CKK
- Sie sind Mitglied bei der CKK und haben die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt.
- Der Aufenthalt wird vorab vom Arzt des Genesungszentrums genehmigt.
Der Aufenthalt muss mindestens 14 Tage dauern und kann mit Zustimmung des Arztes des Genesungszentrums auf 60 Tage verlängert werden.
Wenn der Arzt eine Vermeidung jeglicher Belastung anordnet, die eine Rehabilitation innerhalb von 60 Tagen verhindert, oder wenn eine Chemotherapie durchgeführt wird, können die maximale Aufenthaltsdauer und die Anzahl der möglichen erstattungsfähigen Aufenthaltstage auf 90 Tage erhöht werden.
Die CKK arbeitet mit drei anerkannten Kurhäusern (Domaine Ter Duinen in Nieuwpoort, Domaine de Nivezé in Spa und Domaine de Hooidonk in Zandhoven) zusammen, in denen Mitglieder der CKK von vorteilhaften Tarifen profitieren, und auf die eine hohe Kostenbeteiligung der CKK hinzukommt.
Die Kosten für die Genesung werden bis zu 70 % übernommen, und sogar 85 % für Personen mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) während der ersten 30 Tage. Für einen 14-tägigen Aufenthalt bedeutet dies einen Beitrag von über 1 400 €, und mehr als 1 700 € für Personen mit Anspruch auf die EKE!
Der CKK-Vorteil berechnet sich wie folgt:
- Genesende ohne EKE: Vorteil von 68,30 €/Tag bis zu 60 Tage pro Jahr + 45 % Ermäßigung auf den verbleibenden Eigenanteil bis zu 30 Nächte pro Jahr.
- Genesende mit EKE: Vorteil von 106,24 €/Tag bis zu 60 Tage pro Jahr + 45 % Ermäßigung auf den verbleibenden Eigenanteil bis zu 30 Nächte pro Jahr.
Planen Sie Folgendes ein:
- eine Anzahlung, die je nach Zentrum und Zimmerwahl variieren kann
- Zahlung des Eigenanteils für eventuelle Arztbesuche, Physiotherapie-Sitzungen, Medikamente und Verbandsmaterial
Sie möchten wissen, wie viel ein Aufenthalt in einem der CKK-Kurhäuser kostet? Informieren Sie sich unter www.sejouretsante.be.
Zusätzlich zu den Kosten für den Genesungsaufenthalt der gepflegten Person leistet die CKK eine Kostenbeteiligung von 25 € pro Tag für den Aufenthalt der pflegenden Person, die eine von Autonomieverlust betroffene Person begleitet. Diese Kostenbeteiligung gilt nur in den durch die CKK anerkannten Genesungszentren. Maximal 14 Tage pro Begünstigten und Kalenderjahr.
Die Kostenbeteiligung gilt auch für die Begleitperson eines Teilnehmers mit Autonomie-Verlust bei einem Bildungsaufenthalt für Typ-2-Diabetes-Patienten.
Bedingungen, um diese Kostenbeteiligung in Anspruch nehmen zu können:
- Die pflegende Begleitperson ist Mitglied bei der CKK und hat die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt.
- Die Kostenbeteiligung erfolgt auf der Grundlage der Rechnung des Aufenthaltes, die auf den Namen der pflegenden Begleitperson ausgestellt ist. Die Rechnung ist nach Ihrem Aufenthalt bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Schneller und einfacher: Nutzen Sie die App Meine CKK, um Ihren Vorteil zu beantragen!
Das Antragsformular für einen Genesungsaufenthalt in einem CKK-Genesungshaus erhalten Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes beim Sozialdienst des Krankenhauses, beim Sozialdienst Ihrer Krankenkasse oder wenn Sie die Nummer 087 32 43 33 anrufen.
Lassen Sie dieses Formular von Ihrem (Fach- oder behandelnden) Arzt ausfüllen und reichen Sie es bei einem Genesungszentrum Ihrer Wahl ein. Das Zentrum nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf.
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Antragsformular für einen Genesungsaufenthalt in einem CKK-Genesungshaus(PDF)
HerunterladenGenesungsaufenthalt außerhalb eines Genesungszentrums der CKK
- Mitglied der CKK sein und seine Beiträge regelmäßig zahlen
- Bei schwerer Demenz, aus psychischen Gründen oder wenn die Notwendigkeit besteht, in einer angepassten Einheit betreut zu werden
- Es muss vorher die Genehmigung der CKK eingeholt werden (Antragstellung spätestens am Tag des Beginns des Aufenthalts im Genesungszentrum)
Sie erhalten eine Kostenbeteiligung in Höhe von 15 € pro Tag mit mindestens zehn Tagen pro Jahr und höchstens 20 Tagen alle zwei Jahre, gegen Vorlage der bezahlten Rechnung bei der Krankenkasse.
Das Antragsformular für einen Genesungsaufenthalt außerhalb eines CKK-Genesungshauses erhalten Sie beim Sozialdienst Ihrer Krankenkasse oder wenn Sie die Nummer 087 32 43 33 anrufen.
Lassen Sie dieses Formular von Ihrem (Fach- oder behandelnden) Arzt ausfüllen und reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein. Die CKK nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf.
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Antragsformular für einen Genesungsaufenthalt außerhalb eines CKK-Genesungshauses (PDF)
HerunterladenKurhäuser von Séjours & Santé
Die CKK arbeitet mit drei Kurhäusern zusammen: Domaine Ter Duinen in Nieuwpoort, Domaine de Nivezé in Spa und Hooidonk in Zandhoven. Diese sind für den Aufenthalt von Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt; sowohl ein Genesungsaufenthalt als auch Urlaub ist hier möglich.
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Spa-Nivezé
Mit dem Kurhaus Spa-Nivezé sichern Sie sich den Erfolg Ihres Genesungsaufenthaltes. Dieses vollständig renovierte Kurhaus, das von einem bewaldeten, sieben Hektar großen Gelände umgeben ist, ist der ideale Ort, um wieder zu Kräften zu kommen. Das qualifizierte Fachpersonal bietet optimale Bedingungen für eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rehabilitation. Sie können dort auch Ihren Urlaub verbringen, der reich an Begegnungen sein wird, wenn Sie das möchten. Profitieren Sie von Vorteilspreisen und einem reichhaltigen Programm.
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Ter Duinen in Nieuwpoort
In den vergangenen 20 Jahren konnte sich das Genesungszentrum in Ter Duinen einen hervorragenden Ruf erarbeiten – besonders hinsichtlich der intensiven Rehabilitation nach einem chirurgischen Eingriff. Ein im Hinblick auf medizinische und pflegende Begleitung erfahrenes Team betreut die Patienten während des Aufenthaltes.
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Hooidonk in Zandhoven
Hooidonk ist ein ehemaliges Kloster, das von einem herrlichen Park mitten im Wald umgeben ist. Das Genesungszentrum empfängt sowohl chronisch erkrankte Personen als auch Patienten, die sich einem chirurgischen Eingriff unterziehen lassen mussten. In Hooidonk ist es zudem möglich, einen Kurzurlaub oder einen Individualurlaub zu verbringen.
Tagesbetreuung, Tagespflegezentrum und Kurzzeitaufenthalt
Die Möglichkeit, auf eine Betreuung außerhalb von Zuhause zurückzugreifen, ist wichtig, sowohl für Personen mit Autonomie-Verlust als auch für pflegende Angehörige. Familien und Angehörige benötigen oft einige Stunden oder Tage zur Erholung, sei es gelegentlich oder regelmäßig.
Erstattung
Sie erhalten bis zu 300 € pro Jahr für Ihre Rechnungen für Tagesbetreuung, Tagespflegezentren oder Kurzzeitpflege in einem anerkannten Zentrum.
Sie können diesen Betrag auch für häusliche Hilfe verwenden (häusliche Betreuung, Familienhilfe oder soziale Haushaltshilfe von Vivadom oder einem von der CKK anerkannten Dienst), bis zu insgesamt 300 € pro Jahr zusammen mit der Betreuung außerhalb von Zuhause.
- Mitglied der CKK sein und seine Beiträge ordnungsgemäß bezahlt haben.
- Von einem durch die Behörden anerkannten Dienst betreut werden: Tagesbetreuungseinrichtung, Tagespflegezentrum oder Kurzzeitpflegeeinrichtung in Belgien, die von einem gemeinnützigen Verein oder einer öffentlichen Einrichtung betrieben und von den Behörden oder einer belgischen Verwaltung (föderal, gemeinschaftlich, regional) anerkannt oder zugelassen ist.
- Die Kostenbeteiligung erfolgt auf Basis der Rechnung des Aufenthalts, die bei der Krankenkasse einzureichen ist. Für den Kurzzeitaufenthalt übermitteln Sie auch die zwischen der Einrichtung und dem Besucher des Kurzzeitaufenthaltes unterzeichnete Vereinbarung, die die maximale Aufenthaltsdauer (maximal 90 Tage pro Kalenderjahr) festlegt.
- Schneller und einfacher: Nutzen Sie die App Meine CKK, um Ihren Vorteil zu beantragen!
Für (häusliche) Betreuung, die bis zum 31.12.2024 gewährleistet wird (Verschnaufpause, Aufenthalt in einem Tagespflegezentrum und Tagespflegeeinrichtung), erhalten Sie eine maximale Kostenbeteiligung von 250 € pro Jahr.