Die Zahlung Ihrer CKK-Beiträge
Durch die Zahlung Ihrer Beiträge haben Sie Anspruch auf zahlreiche Vorteile und Leistungen der CKK.
Die Höhe des Beitrags zur Zusatzversicherung
Der monatliche Beitrag pro Hauptversicherter im Jahr 2024 beträgt 14,25€.
Ihr Familien-Vorteil: Ihre Kinder sind kostenlos mitversichert!
Wie bezahlen Sie Ihre Beiträge?
Sie können die Zahlungsart und die Häufigkeit der Zahlung auswählen:
- Per Einzugsermächtigung: der sicherste Weg, um immer in Ordnung mit den Beitragszahlungen zu sein. Sie erteilen Ihrer Bank die Erlaubnis, Ihre Beiträge direkt an die Krankenkasse zu zahlen. Sie können einmal, zweimal oder viermal im Jahr zahlen: 1x171€, 2x85,50€ oder 4x42,75€.
Per Überweisung: Sie erhalten die Zahlungsaufforderung per E-Mail, via Doccle oder per Post (standardmäßig jährliche Zahlung). Sie können die Versandart Ihrer Rechnungen (E-Mail oder Post) über Ihr Konto Meine CKK ändern oder eine(n) Kundenberater(in) bitten, dies für Sie zu tun.
Neu: Nach und nach wird allen CKK-Rechnungen ein QR-Code hinzugefügt (sowie ein Zahlungsbutton auf E-Mail-Rechnungen). Scannen Sie diesen Code mit Ihrem Smartphone, um die Zahlung einfacher und fehlerlos durchzuführen.
Einzugsermächtigung: vereinfachen Sie sich das Leben!
Füllen Sie die Einzugsermächtigung Ihrer Wahl aus. Anschließend übermitteln Sie das Dokument via Kontaktformular in einen unseren grünen Briefkästen.
Die Antworten auf Ihre Fragen
Die Zusatzversicherung ermöglicht es, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen, die von der Sozialversicherung nicht ausreichend oder sogar überhaupt nicht erstattet werden. Mit unseren Vorteilen versuchen wir, Ihren Bedürfnissen und Erwartungen noch besser gerecht zu werden. Die Zahlung des Beitrags ist obligatorisch.
Ihre Beiträge decken Sie und Ihre Mitversicherten, d.h. Ihre Kinder unter 25 Jahren sowie Personen, die bei Ihnen wohnen und die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (mitversicherte(r) Ehepartner, Mitbewohner oder aufsteigende Verwandte).
- Wenn Sie per Einzugsermächtigung zahlen werden Ihre Beiträge direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht und zwar in dem von Ihnen gewählten Zahlungsrhythmus: einmal, zweimal oder viermal im Jahr. Im Jahr 2024 erfolgt die erste Abbuchung am 7. Februar (anschließend im April, Juli und Oktober).
- Wenn Sie per Überweisung zahlen, erhalten Sie Ihre Zahlungsaufforderung per Post, per E-Mail oder über Doccle, nach dem von Ihnen gewählten Zahlungsrhythmus: einmal, zweimal oder viermal im Jahr. Im Jahr 2024 werden die Zahlungsaufforderungen werden zwischen Ende Januar und Mitte Februar verschickt (anschließend im April, Juli und Oktober).
Ja, das ist völlig normal. Die CKK nutzt die Plattform doccle.pay, um Ihre Zahlungen zu vereinfachen.
Wenn der QR-Code gescannt wird, öffnet sich die Website doccle.pay.be. Sie können dann eine Zahlung über Bancontact wählen, auf „Jetzt zahlen“ klicken und anschließend den Anweisungen zur Online-Zahlung folgen.
Für die Zahlung des CKK-Beitrags lautet die Bankkontonummer BE87 7965 5011 9094.
Dieses Konto ist seit 2022 das einheitliche Konto der CKK.
Wenn Sie das CKK-Konto in Ihrer Bank-App registriert haben, sollten Sie überprüfen, ob die Nummer korrekt ist.
Wenn Sie in der Vergangenheit einen Dauerauftrag (automatische Zahlung) programmiert haben, löschen Sie ihn, um Fehler zu vermeiden.
Ja, alle Mitglieder sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zur Zusatzversicherung ihrer Krankenkasse zu zahlen. Dies ist im Krankenkassengesetz vom 26. April 2010 (abgeändert durch den königlichen Erlass vom 08. Mai 2018) festgelegt.
Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen verlieren Sie Ihren Anspruch auf Vorteile und Leistungen der CKK und müssen unter Umständen eine 24-monatige Wartezeit ableisten um erneut in den Genuss der Vorteile zu gelangen. Das bedeutet, dass Sie 24 Monate lang Ihren Beitrag zahlen müssen, ohne unsere Vorteile zu nutzen. Erst ab dem 25. Beitragsmonat werden Sie wieder in den Genuss dieser Vorteile kommen.
Ja, wir empfehlen Ihnen, Ihre Schulden bei Ihrer früheren Krankenkasse zu begleichen.
Um die CKK-Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nämlich in den letzten 24 Monaten Beiträge gezahlt haben, auch wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Die unbezahlte Zeit bei Ihrer vorherigen Krankenkasse zählt also bei dieser Berechnung mit.
Sie müssen nicht nur die letzten 24 Monate bezahlt haben, sondern dürfen auch insgesamt 24 unbezahlte Monate in den letzten fünf Jahren nicht überschreiten, unabhängig von der Krankenkasse.
Mitglieder, die diese 24 Monate überschreiten, verlieren langfristig den Anspruch auf die CKK-Vorteile, und ihre Zusatzversicherungen (Krankenhaus- oder Zahnzusatzversicherung) werden automatisch gekündigt.
Ja, Sie können sich für eine Staffelung per kostenloser Einzugsermächtigung von 4 Zahlungen pro Jahr entscheiden.
Nein, denn Sie müssen in unsere Zusatzversicherung einzahlen, um unsere Krankenhaus- und/oder Zahnversicherung abschließen und in Anspruch nehmen zu können. Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen, müssen wir Ihre Krankenhaus- und/oder Zahnversicherung kündigen.
Wenn Sie Ihre CKK-Beiträge unregelmäßig zahlen, erhalten Sie im Schadensfall nur die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung. Sie erhalten keine Entschädigung von der Hospi-Solidar oder der Denta-Solidar. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Situation in Ordnung zu bringen, um in den Genuss der gesamten Vorteile zu gelangen.
Nein. Sie erhalten eine spezielle Rechnung für die Zahlung Ihrer wahlfreien Versicherung(en). Die Zahlung erfolgt per Überweisung (jährlich) oder per Einzugsermächtigung (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich).
In Belgien sind die CKK-Beiträge (Zusatzversicherung) nicht absetzbar. Wenn im Rahmen der Pflichtversicherung zusätzliche Beiträge zahlen müssen, senden wir Ihnen zu gegebener Zeit eine Steuerbescheinigung zu.