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Zahnspange: Preise und Kostenerstattungen in Belgien

Der Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist mit finanziellen Verpflichtungen verbunden und bindet Sie langfristig. Wie hoch sind die Erstattungen für eine Zahnspange? Wie kann man die Kosten für Kieferorthopädie begrenzen?

Wie viel kostet eine Zahnspange?

Es sollte nicht nur der Preis für die Zahnspange geschätzt werden, sondern die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Eine kieferorthopädischen Behandlung ist mit finanziellen Verpflichtungen verbunden und bindet Sie langfristig. Der durchschnittliche Preis für eine Zahnspange und eine komplette kieferorthopädische Behandlung liegt bei etwa 3 500 bis 4 000 €.

Die Kosten hängen vom Alter des Patienten, der Behandlung und ihrer Dauer, der Art der Zahnspange sowie den Tarifen des Kieferorthopäden ab. Deshalb ist es wichtig, Ihren Kieferorthopäden vor Beginn der Behandlung um einen umfassenden Kostenvoranschlag zu bitten und dass Sie sich über die verschiedenen möglichen Kostenerstattungen informieren.

Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung

Mithilfe der Kieferorthopädie können Zahnfehlstellungen und Kiefermissbildungen aus funktionellen und ästhetischen Gründen korrigiert werden. Eine kieferorthopädische Behandlung dauert meist zwischen 6 und 36 Monaten, je nach Komplexität der Behandlung und Art der Zahnspange.

Es gibt verschiedene Arten von Zahnspangen. Die häufigsten sind Metallzahnspangen (Metallbrackets), Zahnspangen mit Keramikbrackets und herausnehmbare Zahnspangen (durchsichtige Schienen wie Invisalign).

Die Wahl der Zahnspange kann sich auf den Preis der Behandlung auswirken. Der Kieferorthopäde kann Sie beraten, welche Art von Zahnspange für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist, und Sie über die Preise informieren.

In welchem Alter sollte man eine Zahnspange einsetzen?

Eine Korrektur der Zahnstellung ist in jedem Alter möglich. Dennoch werden die Kosten je nach Alter des Patienten unterschiedlich erstattet.

  • Zahnspange Kind (vor 9 Jahren): Man spricht von einer primären kieferorthopädischen Behandlung. Dies ermöglicht es, in den Anfangsstadien der Kiefer- und Gebissentwicklung anzusetzen und so dazu beizutragen, die Schwierigkeiten der regelmäßigen kieferorthopädischen Behandlung zu verringern. Um eine Erstattung zu erhalten, muss die Behandlung vor dem Alter von 9 Jahren beginnen.
  • Zahnspange (zwischen 9 und 22 Jahren): Man spricht von regulärer kieferorthopädischer Behandlung. Sie beginnt in der Regel im Alter von etwa 13 Jahren. Sie ermöglicht die Positionierung und Ausrichtung der bleibenden Zähne zu beeinflussen. Um eine Erstattung aus der Pflichtversicherung zu erhalten, muss die Behandlung entweder vor dem 15. Lebensjahr beginnen oder vor dem 15. Geburtstag (von Ihnen oder Ihrem Kieferorthopäden) bei Ihrer Krankenkasse mitgeteilt werden. Die Behandlung muss spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dieser Meldung beginnen. Die Erstattung der regulären kieferorthopädischen Behandlung endet mit dem 22. Geburtstag des Leistungsberechtigten. 
  • Zahnspange für Erwachsene: Mit der kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen wird auf die Stellung und Ausrichtung der bleibenden Zähne Einfluss genommen. Die Behandlung wird nicht erstattet, es sei denn, Sie haben eine Zahnversicherung.

Erstattungen Kieferorthopädie in Belgien

Für Kieferorthopädie gibt es in Belgien mehrere Erstattungsmöglichkeiten.

Die Erstattung aus der belgischen Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung erstattet einen Teil der kieferorthopädischen Kosten bei Kindern für eine primäre Behandlung (vor dem 9. Lebensjahr) und für eine reguläre Behandlung (wenn diese vor dem 15. Geburtstag beginnt oder wenn vor dem 15. Geburtstag eine Mitteilung an die Krankenkasse geschickt wurde und die Behandlung innerhalb von 24 Monaten beginnt): Zahnspangen, Beratungen beim Kieferorthopäden, kieferorthopädische Untersuchungen vor der Behandlung und Röntgenaufnahmen.

Mehr zu gesetzlichen Erstattungen

Die Erstattung durch Ihre Krankenkasse

Einige Krankenkassen bieten eine zusätzliche Erstattung für Kieferorthopädie an. Bei der CKK profitieren die Mitglieder von einer Absicherung für zahnärztliche Leistungen, die bereits in ihrem Beitrag enthalten ist: Denta-Solidar. Daher erstattet die CKK die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern bis zu 92 € für eine primäre Behandlung und bis zu 500 € für eine reguläre Behandlung. Die CKK erstattet auch den Eigenanteil bei Ihren Beratungen, d. h. den Betrag, der nach der Beteiligung der Pflichtversicherung zu Ihren Lasten bleibt.

Mehr über Denta-Solidar

Die Erstattung durch Ihre eventuelle Zahnzusatzversicherung

Möchten Sie noch besser abgesichert sein? Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab. Bei der CKK erstattet die Zahnzusatzversicherung Denta + bis zu 1 000 € für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen!

Mehr über Denta +

Wie erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Erstattung für Kieferorthopädie?

Nach dem Besuch beim Kieferorthopäden erhalten Sie eine Behandlungsbescheinigung. Reichen Sie jede Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Einige Kieferorthopäden versenden sie selbst auf elektronischem Weg (eAttest). Sie müssen dann nichts unternehmen.

Bei der CKK erhalten Sie automatisch die Erstattung der Pflichtversicherung und anschließend die Erstattung des Vorteils der Denta-Solidar. 

Wenn Sie die Zahnversicherung Denta + gezeichnet haben, füllen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme aus, um eine zusätzliche Erstattung zu erhalten. 

Kieferorthopädische Behandlung: Wie kann ich weniger bezahlen?

Eine Zahnversicherung abschließen

Dank der Denta + erhalten Sie eine Erstattung von bis zu 1 000 € für Kieferorthopädie bei Kindern und Erwachsenen.

Vertrag online abschließen

Eine AMA besitzen

Der Besuch beim Kieferorthopäden wird vollständig erstattet wenn Ihre Kinder eine AMA haben. Die CKK erstattet Ihre Eigenanteile (d. h. den Betrag, den Sie noch selbst zahlen müssen).

Was Sie über die AMA wissen müssen

Auf Fristen achten

Bei einem Kind sollte die primäre kieferorthopädische Behandlung vor dem 9. Geburtstag gestartet werden. Die reguläre kieferorthopädische Behandlung muss vor dem 15. Lebensjahr beginnen oder vor dem 15. Lebensjahr bei der Krankenkasse gemeldet werden und innerhalb der folgenden 24 Monate beginnen. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihnen die Kosten von der Pflichtversicherung nicht mehr erstattet. Nur eine eventuelle Zahnzusatzversicherung wie Denta + kann dann Erstattungen vornehmen. Darüber hinaus führt eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Monaten zum endgültigen Verlust des Anspruchs auf Erstattung der Behandlungskosten (außer wenn der Kieferorthopäde dies begründet). Achten Sie daher darauf, dass Sie die Fristen einhalten, um alle Erstattungen in Anspruch nehmen zu können.