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Die Erstattung von Arzneimitteln

Wenn Sie in der Apotheke erstattbare Arzneimittel kaufen, wird das Drittzahlersystem angewandt. Sie zahlen lediglich den gesetzlichen Eigenanteil. Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung hängt von der Art des Medikaments ab.

Die Erstattung von Arzneimitteln

Eine Arzneimittelspezialität ist ein Medikament, das von einer pharmazeutischen Firma hergestellt wird. Zu den Arzneimitteln gehören Referenzmedikamente, Kopien und Generika.

Erstattbare Arzneimittel

Erstattbare Arzneimittel werden je nach ihrer therapeutischen Wirksamkeit und ihrer sozialen Relevanz in Kategorien aufgeteilt (A, B, C, Cs, Cx). Die Höhe der Erstattung ist je nach Kategorie, zu der das betroffene Arzneimittel gehört, unterschiedlich.       
Die Erstattung eines Markenarzneimittels für welches es ein erstattbares Generikum gibt, wird nach dem Prinzip der Referenzerstattung festgelegt. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung weniger für ein Referenzmedikament erstattet, wenn es ein erstattbares Generikum auf dem Markt gibt. Für einige Medikamente gelten die unten aufgeführten Höchstsätze daher nicht, da eine Zuzahlung verlangt wird.  

Nicht erstattbare Arzneimittel

Einige Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt nicht erstattet. Sie werden oft als „Medikamente der D-Klasse“ bezeichnet. Dazu gehören, unter anderem, die meisten Schmerzmittel, einige Beruhigungs- und Schlafmittel und die meisten Vitaminpräparate.  

Preis 

Der Preis muss auf der Verpackung der erstattbaren Arzneimittel angegeben werden. Das Etikette muss folgende Informationen enthalten:

  • Erstattungskategorie des Medikaments (A, B, C, Cs, Cx)
  • Preis des Arzneimittels (oben)
  • Preis für die Versicherten mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (in der Mitte)
  • Preis für gewöhnliche Versicherte (unten)

Gut zu wissen: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept mit dem INN (internationaler Freiname) ausstellen, um das günstigste Medikament zu erhalten.

Die Erstattung von Medikamenten, für die eine vorherige Genehmigung erforderlich ist

Bei Medikamenten mit vorheriger Genehmigung ist die Zustimmung des Vertrauensarztes erforderlich, damit der Patient eine Erstattung erhält. 
Anträge können elektronisch gestellt werden.  In über 50 % der Fälle, können sie automatisch bearbeitet werden. Dies bedeutet eine erhebliche Zeitersparnis sowohl für die Patienten als auch für die Krankenkassen. Papieranträge sind jedoch weiterhin gültig.

Die Erstattung von Schmerzmitteln

Die Pflichtversicherung beteiligt sich unter bestimmten, genau festgelegten Bedingungen an der Erstattung bestimmter Schmerzmittel. Bestimmte Patienten mit chronischen Schmerzen haben Anspruch auf einen Beitrag von 75 % zu den Kosten für bestimmte Schmerzmittel. 

Um diese Erstattung zu erhalten,

  • muss der Patient an einer bestimmten Erkrankung leiden;
  • muss das Schmerzmittel in der unten stehenden Liste aufgeführt sein.

Erkrankungen, für welche diese Regelung gilt:

  • Krebs
  • chronische Arthrose/Arthritis
  • neurogene oder neuropathische Schmerzen, zentral oder peripher bedingt (einschließlich Multipler Sklerose)
  • periphere vaskuläre Schmerzen
  • postoperative Schmerzen (einschließlich Phantomglieder)
  • Fibromyalgie

Welche Schritte müssen bei der Krankenkasse unternommen werden? 

Der behandelnde Arzt des Patienten muss einen Antrag (PDF - in Französisch) verfassen, der an den Vertrauensarzt der Krankenkasse gerichtet wird.

Die Krankenkasse stellt dem Patienten dann eine Genehmigung aus. Um die Behandlung in Anspruch zu nehmen, muss der Patient diese Genehmigung zusammen mit dem Rezept und seinem Personalausweis oder seiner Isi+-Karte dem Apotheker vorlegen.

Gut zu wissen: Der Betrag für Schmerzmittel, den der Patient noch selbst zu zahlen hat, wird für die Maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) berücksichtigt. 

Elektronische Arzneimittelverordnungen 

Arzneimittel müssen elektronisch verschrieben werden. 

Sie erhalten keinerlei Papierbeleg für die Verordnung. Der verschreibende Leistungserbringer (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Zahnarzt und Hebamme) stellt die Verordnung elektronisch über seine Software aus. 

Diese Informationen werden auf einem sicheren Server gespeichert und sind für den Verschreiber, die Apotheke und den Patienten sichtbar. Wenn Sie möchten, können Sie immer noch eine Kopie der Verschreibung in Papierform anfordern, aber diese hat dann keine rechtliche Beweiskraft mehr.

    Sie gehen in die Apotheke Ihrer Wahl. Mithilfe Ihres elektronischen Personalausweises (eID) hat der Apotheker Zugriff auf die für Sie verfügbaren elektronischen Verschreibungen. Er wird Ihnen dann das gewünschte Medikament aushändigen. Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person kann ein Medikament abholen.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, das Arzneimittel zu erhalten:

    1. Über Ihre Nationalregisternummer hat der Apotheker auch Zugriff auf Ihre elektronischen Verschreibungen, sodass er Ihnen Ihr(e) Arzneimittel aushändigen kann.
    2. Sie können sich auch über das Portal meine Gesundheit bei der Apotheke anmelden und ihr Ihre Arzneimittelverschreibungen zeigen.

    Nein, inzwischen wird für jedes Arzneimittel eine Verschreibung ausgestellt. Sie können also das gewünschte Arzneimittel abholen und zu einem späteren Zeitpunkt ein anderes abholen. Achtung: Um die Erstattung von Arzneimitteln zu erhalten, müssen Sie Ihre diese innerhalb von drei Monaten nach dem Versand der Verschreibung abholen. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihnen der volle Preis in Rechnung gestellt.

    Diese Informationen werden auf einen sicheren Server abgelegt und sind für den verschreibenden Leistungserbringer, die Apotheke und den Patienten sichtbar. Wenn Sie möchten, können Sie immer noch eine Kopie der Verschreibung in Papierform anfordern, aber diese dient nicht mehr als rechtsgültiger Nachweis.

    Ja, diese Verpflichtung gilt nicht für verschreibende Leistungserbringer über 64 Jahre, bei Hausbesuchen und in Bereitschaftsdienststellen.

    Sie können Ihre aktuellen laufenden elektronischen Arzneimittelverordnungen über folgendes Portal abrufen: Meine Gesundheit.

    Neu: Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung bietet ein Tool „Mes médicaments („Meine Arzneimittel“) an, um die Anzeige von elektronischen Verordnungen zu erleichtern. 

    Ja, es ist durchaus möglich, eine oder mehrere Verschreibungen für eine einzige Apotheke Ihrer Wahl über das Prinzip der „Visi Flag“ sichtbar zu machen. Sie können dies selbst über Meine Gesundheit oder gemeinsam mit dem Leistungserbringer, der die Verordnung ausstellt, tun. Sprechen Sie Ihren Leistungserbringer ruhig darauf an.

    Nein. Vorerst werden sie ausschließlich in Papierform ausgestellt.