Achtung vor Phishing! Die CKK kontaktiert Sie niemals nur zur Überprüfung Ihrer persönlichen Angaben oder Bank-Angaben – weder telefonisch noch per E-Mail. Weitere Infos.

Arbeitsunfähigkeit und Aufenthalt in Belgien oder im Ausland

Sie sind arbeitsunfähig krankgeschrieben, beziehen Arbeitsunfähigkeitsleistungen und möchten verreisen. Welche Schritte müssen Sie unternehmen?

Wenn Sie in Belgien oder im Ausland reisen möchten, benachrichtigen Sie immer Ihre Krankenkasse. Je nach Reiseziel kann eine Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich sein.

Falls der Aufenthalt innerhalb des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit stattfindet, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die vollständige Dauer des Aufenthalts abdecken. Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht übermittelt haben, lassen Sie sie uns über dieses Formular zukommen.

Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz 

Sie reisen in ein Land der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz? Füllen Sie dieses Formular so bald wie möglich und mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise aus, um den Vertrauensarzt über Ihre Reise zu informieren.
Wichtig: Dieses Formular ist auch für einen Aufenthalt in Belgien notwendig.

Andere Länder

Falls Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen, das nicht die Schweiz, Island, Norwegen oder Liechtenstein ist, müssen Sie vor Ihrer Abreise die Genehmigung des Vertrauensarztes einholen. Füllen Sie dieses Formular mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise aus, um die Genehmigung des Vertrauensarztes einzuholen.
 

Sie haben bereits eine Vorladung zu einem Treffen mit dem Vertrauensarzt erhalten und Ihr Termin ist während Ihres Aufenthalts geplant? 

Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit der CKK in Verbindung, anhand der Kontaktdaten auf Ihrem Einladungsschreiben.  
 

Mutas: Gesundheitsbeistand im Ausland 

Die Gesundheitsbeistand im Ausland der CKK (Mutas) begleitet Sie und erstattet Ihre dringenden medizinischen Kosten, wenn Sie während eines Aufenthalts im Ausland krank werden oder einen Unfall erleiden. Wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden, gelten besondere Bedingungen. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse mindestens einen Monat vor Ihrer Abreise. 

Geplante Behandlungen im Ausland

Begeben Sie sich für eine geplante Behandlung ins Ausland? Weitere Informationen zu den erforderlichen Schritten finden Sie unter Geplante Behandlungen und Reha im Ausland.

Unterlagen für die Reise 

Damit Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)* digital immer dabei haben, laden Sie die App Meine CKK herunter.

Wenn Sie nach Algerien, Albanien, Tunesien, Türkei, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro oder Marokko verreisen, müssen Ihnen andere Dokumente ausgestellt werden: Stellen Sie hier Ihren Antrag.

*Die EKVK ist in den folgenden Ländern gültig: Australien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Nordmazedonien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.