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Der Vertrauensarzt und das interdisziplinäre Team

Der Vertrauensarzt und die Mitarbeiter des interdisziplinären Teams sind während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit unumgängliche Akteure. Für bestimmte Aufgaben kann der Vertrauensarzt die Hilfe und Unterstützung von paramedizinischen Mitarbeitern wie Krankenpflegern, Logopäden, Kinesiotherapeuten usw. in Anspruch nehmen. Gemeinsam übernehmen sie die Rolle von Beratern und Begleitern.

Die Rollen des Vertrauensarztes und des interdisziplinären Teams

Begleitung der Arbeitsunfähigkeit

Der Vertrauensarzt und das interdisziplinäre Team stehen in Kontakt mit dem Hausarzt, dem Facharzt oder dem Arbeitsmediziner, um möglichst viele Informationen zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. 

Nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit setzen der Vertrauensarzt und das interdisziplinäre Team ihre begleitende Rolle fort. Sie geben Ratschläge, wie Sie die Arbeit unter idealen Bedingungen wieder aufnehmen können, z. B. durch einen Plan zur Rückkehr ins Arbeitsleben, berufliche Rehabilitation oder die Wiederaufnahme einer Teilzeitarbeit.

Wenn die Person nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit in die Invalidität übergeht, setzt der Vertrauensarzt seine Rolle als Begleiter fort. Er hilft Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen, und berät Sie, wie Sie Ihre Arbeit unter idealen Bedingungen wieder aufnehmen können, z. B. durch eine berufliche Rehabilitation oder die Wiederaufnahme einer Teilzeitarbeit.

Erstattung der Gesundheitsleistungen

Der Vertrauensarzt überprüft, ob die Bedingungen für die Erstattung der Gesundheitsleistungen erfüllt sind. Dabei orientiert er sich auf die Angaben des Leistungserbringers, der den Antrag auf Erstattung unterzeichnet. 

Punktueller Rat

Der Vertrauensarzt überprüft, ob die Bedingungen für die Erstattung der Gesundheitsleistungen erfüllt sind. Dabei orientiert er sich auf die Angaben des Leistungserbringers, der den Antrag auf Erstattung unterzeichnet. 

Häufig gestellte Fragen zu der Arbeit des Vertrauensarztes und des interdisziplinären Teams

    Bevor Sie eine Erstattung Ihrer Krankenkasse erhalten, benötigen Sie die Genehmigung des Vertrauensarztes für folgende Behandlungen und Leistungen:

    • Medikamente, die unter bestimmten Bedingungen ausgestellt werden
    • Die erhöhte Erstattung der Kosten für Kinesiotherapie bei bestimmten Erkrankungen
    • Logopädische Behandlungen
    • Bestimmte Leistungen der funktionellen Rehabilitation
    • Medizinische Hilfsmittel: orthopädische Schuhe, Gehhilfen...
    • Zahnärztliche Versorgung: Zahnersatz, Kieferorthopädie...
    • Die häusliche Krankenpflege
    • Eine Krankenhausaufnahme oder ein Aufenthalt in einem Pflegeheim

    Der Vertrauensarzt prüft, ob die vorgeschriebenen medizinischen und administrativen Bedingungen erfüllt sind. Der Vertrauensarzt trifft seine Entscheidung auf der Grundlage der Angaben, die in dem vom Leistungserbringer unterzeichneten Antrag auf Kostenübernahme enthalten sind. Bei der Sammlung von Informationen und bei bestimmten Kontrollaufgaben kann er sich von paramedizinischen Fachkräften wie Krankenpflegern, Logopäden, Kinesiotherapeuten usw. unterstützen lassen. Die Genehmigung der Erstattung von Medikamenten ist besonders heikel. Die Kontrolle des Vertrauensarztes erstreckt sich auf die Einhaltung zahlreicher Kriterien.

    Hinweis: Bei Medikamenten aus Kapitel 4, die der Genehmigung des Vertrauensarztes bedürfen, und bei Erstattungsanfragen von Gesundheitsleistungen hat der Vertrauensarzt keine Befugnis zur Abweichung und muss die Vorschriften (Nomenklatur der Gesundheitsleistungen) strikt anwenden.

    Wenn er es für notwendig hält, kann Ihr Vertrauensarzt eine zusätzliche Untersuchung anordnen. Er wird sich jedoch vorher mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzen.

    Um möglichst viele Informationen zu erhalten, hält der Vertrauensarzt Kontakt zu Ihrem Hausarzt, Ihrem Facharzt oder Ihrem Arbeitsmediziner. Er kann sie auch nach Berichten über ihre Arztbesuche fragen.

    Wenn Sie von einer Person begleitet werden, erlaubt der Vertrauensarzt dieser Person, bei der ärztlichen Untersuchung anwesend zu sein, aber nur, wenn Sie dies wünschen und diese Anwesenheit für den Vertrauensarzt oder den Mitarbeiter des interdisziplinären Teams eine Hilfe ist, um Ihre Situation zu verstehen.

    Die Krankenkasse übernimmt vollständig die Kosten für den Besuch beim Vertrauensarzt. Sie müssen also nichts bezahlen.

    Es ist nicht notwendig, Ihre medizinischen Unterlagen an den Vertrauensarzt zu schicken. Wenn er es für notig hält, wird der Vertrauensarzt sich mit Ihnen oder Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzen. Wenn Sie jedoch zum Vertrauensarzt vorgeladen werden, sollten Sie so viele medizinische Informationen wie möglich über Ihre aktuelle Erkrankung mitbringen (Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Arztberichte...) oder Ihren Arzt dazu auffordern, diese vor dem Vorladungsdatum an den Vertrauensarzt weiterzuleiten.

    Sie haben eine Vorladung zu einem Besuch beim Vertrauensarzt oder einem Mitarbeiter des interdisziplinären Teams erhalten. Wie viele andere Menschen in Ihrer Situation stellen Sie sich vielleicht Fragen zu diesem Termin: Warum werde ich vorgeladen? Wie wird der Termin ablaufen? Wird meine persönliche Situation berücksichtigt?

    Sie sollten wissen, dass der Vertrauensarzt oder der Mitarbeiter des interdisziplinären Teams in erster Linie Gesprächspartner sind, mit denen klare Kommunikation nur über eine gute Vorbereitung und den Austausch von Informationen erreichbar ist. Damit das Treffen möglichst reibungslos verläuft, bereiten Sie sich darauf vor: Bringen Sie möglichst viele medizinische Informationen über Ihre aktuelle Erkrankung mit (Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Arztberichte...) oder fragen Sie Ihren Arzt, diese Informationen vor dem Besuch an den Vertrauensarzt weiterzuleiten. Am Tag der ärztlichen Vorladung erklären Sie dem Arzt Ihre Krankheit, Ihre Gefühle und Erfahrungen und beantworten Sie seine Fragen.

    Es ist möglich, dass Ihr Vertrauensarzt oder der Mitarbeiter des interdisziplinären Teams nicht über die richtigen Informationen verfügt. Das erste, was Sie in diesem Fall tun sollten ist, Ihren Hausarzt zu kontaktieren und mit ihm zu klären, ob der Vertrauensarzt oder der Mitarbeiter des interdisziplinären Teams alle Informationen erhalten hat, die er zum Verständnis Ihres Gesundheitszustands benötigt. Der Sozialdienst Ihrer Krankenkasse kann Ihnen in bestimmten Fällen bei diesem Dialog mit dem Vertrauensarzt oder dem Mitarbeiter des interdisziplinären Teams behilflich sein. Bei Meinungsverschiedenheiten sind Rechtsmittel möglich (siehe unten).

    Wenn Sie die negative Entscheidung des Vertrauensarztes befürchten, sollten Sie ihm so schnell wie möglich möglichst viele Informationen (Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Arztberichte usw.) übermitteln, die ihm bei der Beurteilung Ihres Gesundheitszustands helfen können. Sobald der Vertrauensarzt Ihnen seine endgültige Entscheidung in einem Brief mitgeteilt hat, ist es zu spät, um Ihre Akte mit neuen Informationen zu ergänzen.

    Wenn Sie mit einer - negativen -  Ihres Vertrauensarztes nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht Einspruch zu erheben. Schicken Sie Ihren Einspruch per Einschreiben innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung des Vertrauensarztes an das Arbeitsgericht, das Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Das Verfahren ist kostenlos.

    Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, kann die Rechtsabteilung Ihrer Gewerkschaft den Einspruch in Ihrem Namen erheben. Bis zur Entscheidung des Gerichts können Sie Arbeitslosengeld beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gewerkschaft. Wenn Sie keiner Gewerkschaft angehören, wenden Sie sich an den Sozialdienst Ihrer Krankenkasse, der Ihnen einen anderen Rechtsschutz nennen kann.

    Sie können Ihren Vertrauensarzt oder den Mitarbeiter des interdisziplinären Teams nicht selbst wählen. Sie erhalten eine Vorladung zu einem der Vertrauensärzte oder Mitarbeiter des interdisziplinären Teams Ihrer Krankenkasse. Der Sozialdienst Ihrer Krankenkasse kann Ihnen in bestimmten Fällen bei diesem Dialog mit dem Vertrauensarzt behilflich sein. Bei Meinungsverschiedenheiten sind Rechtsmittel möglich (siehe oben).

    Während einer Arbeitsunfähigkeit soll der Plan zur Rückkehr ins Arbeitsleben Ihnen dabei helfen, wieder eine Tätigkeit auszuüben, die Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entspricht. Es ist der Vertrauensarzt, der beurteilt, ob Ihr Gesundheitszustand und Ihre Fähigkeiten es Ihnen erlauben, den Weg zurück zur Arbeit in Anspruch zu nehmen. Er wird Sie dann an einen Koordinator „Rückkehr ins Arbeitsleben" verweisen.