Achtung vor Phishing! Die CKK kontaktiert Sie niemals nur zur Überprüfung Ihrer persönlichen Angaben oder Bank-Angaben – weder telefonisch noch per E-Mail. Weitere Infos.
Wann werden Sie sich dort aufhalten?
Ein Antrag kann nur für einen Zeitraum gestellt werden, für den eine Arbeitsunfähigkeitsakte angelegt ist und noch läuft (Sie können über diesen Link überprüfen, ob es eine laufende Arbeitsunfähigkeitsakte gibt).
Wenn Sie seit weniger als einem Jahr arbeitsunfähig sind und der CKK noch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den beantragten Aufenthaltszeitraum übermittelt haben, senden Sie uns diese bitte so schnell wie möglich über dieses Online-Formular zu, bevor Sie Ihren Aufenthaltsantrag einreichen.
Wenn Sie seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig sind (Invalidität), brauchen Sie uns keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übermitteln.
Die CKK respektiert Ihre Privatsphäre: besuchen Sie unsere Datenschutzpolitik.