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Neues Erstattungsverfahren für Kinder im Alter zwischen 0 und 18 Jahren

In Zukunft erfolgt die Erstattung der ärztlichen Leistungen für Kinder im Alter zwischen 0 bis 18 Jahren sowie Erstattung aller zahnärztlichen Leistungen in 2 Stufen.

Sie erhalten zunächst die Erstattung aus der Pflichtversicherung. Die Rückerstattung aus der Zusatzversicherung (gesetzlicher Eigenanteil) erfolgt automatisch innerhalb von 2 Arbeitstagen. Sie brauchen dazu keine weiteren Schritte zu unternehmen.

Beispiel

Für eine Konsultation bei einem Allgemeinmediziner zahlen die Eltern des 10-jährigen Benjamin 27,06 € (offizieller Satz, ohne zusätzliche Gebühren). Wenn eine AMA (allgemeine medizinische Ate) auf Benjamins Namen eröffnet wird und seine Eltern alle Beiträge der Zusatzversicherung gezahlt haben, bekommen sie zunächst 23,06 € erstattet (Pflichtversicherung). Zwei Tage später erhalten sie die restlichen 4 € (Zusatzversicherung).

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