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Denken Sie an Ihren jährlichen Besuch beim Zahnarzt

Es wird empfohlen, regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen, um teuren Zahnproblemen vorzubeugen und damit Sie eine bessere Kostenerstattung erhalten, wenn Sie mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen.

Durch regelmäßige Zahnarztbesuche können Probleme, die später teuer werden könnten, verhindert und frühzeitig erkannt werden. Zudem erhalten Sie eine höhere Erstattung, wenn Sie Ihren Zahnarzt im vorhergehenden Kalenderjahr mindestens einmal aufgesucht haben.

Beispielsweise kostet Sie eine Zahnreinigung 14 € statt 41 € (bei einem Zahnarzt, der die offiziellen Tarife anwendet). Wenn Sie Empfänger der EKE sind, zahlen Sie für die Behandlung statt 34 € sogar nichts.

Achtung: Während der Corona-Krise wurde beschlossen, die Möglichkeit einer besseren Erstattung auf Personen auszuweiten, die in den zwei vorangegangenen Jahren einen Zahnarzt aufgesucht hatten. Diese Maßnahme wurde beendet. 

Sie müssen jetzt also im Vorjahr Ihren Zahnarzt aufgesucht haben, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. 

Wenn Sie 2023 nicht zum Zahnarzt gegangen sind, vereinbaren Sie einen Termin in diesem Jahr. So erhalten Sie im nächsten Jahr eine höhere Rückerstattung.