Wissen Sie, wie viel Ihre medizinische Versorgung kosten wird?
Eindeutig über den finanziellen Aspekt der Gesundheitsversorgung informiert zu sein, ist die Voraussetzung für die freie Zustimmung zu jedem medizinischen Eingriff und jeder Behandlung. Dies ist ein integraler Bestandteil der Patientenrechte.
Die Gesundheitsdienstleister müssen ihre Tarife klar über Aushänge kommunizieren. Wenn man die Leistungen eines Gesundheitsdienstleisters in Anspruch nimmt, ist es wichtig zu wissen, welche Kosten anfallen. Finanzielle Transparenz ist notwendig.
Welche Leistungserbringer müssen ihre Preise aushängen?
Die Aushangpflicht (Gesetz vom 27. Oktober 2021, veröffentlicht im BS vom 21. November 2021) betrifft derzeit Zahnärzte (einschließlich Kieferorthopäden und Parodontologen), Kinesiotherapeuten, Logopäden, Krankenpfleger, Hebammen, Optiker, Audiologen, Bandagisten, Orthopädietechniker und Apotheker. Allgemeinmediziner und Fachärzte müssen ihren Vertragsstatus anzeigen, für sie sind die Aushänge jedoch noch nicht vorgeschrieben. Sprechen Sie mit Ihrem Leistungserbringer auch über die Kosten für Beratung und Versorgung.
Viele Patienten verschieben ihre Behandlungen aus Angst vor unvorhersehbaren Kosten.
Welche Informationen müssen sich auf dem Aushang befinden?
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Angaben über den Leistungserbringer: LIKIV-Nummer, Unternehmensnummer, Vertragsstatus:
- Vetraglich gebunden („konventioniert“): Der Gesundheitsdienstleister tritt dem zwischen seinen Vertretern und den Krankenkassen geschlossenen Vertrag bei und verpflichtet sich, die gesetzlichen Tarife einzuhalten.
- Nicht vertraglich gebunden („nicht konventioniert“): Der Gesundheitsdienstleister ist dem Vertrag nicht beigetreten und kann daher Honorarzuschläge berechnen.
- Teilweise vertraglich gebunden („teilweise konventioniert“): Der Gesundheitsdienstleister tritt dem Vertrag zu festgelegten Zeiten oder an bestimmten Orten bei. Diese Informationen müssen auf dem Aushang angegeben werden.
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Die häufigsten Leistungen, jeweils mit:
- einer Beschreibung,
- der Erstattung der Pflichtversicherung,
- dem vom Patienten gezahlte Eigenanteil,
- dem Höchstbetrag des Honorarzuschlags, den der Leistungserbringer berechnen darf (wenn er nicht oder nur teilweise vertraglich gebunden ist),
- dem maximalen Gesamtbetrag, der von der Pflichtversicherung und dem Patienten zu tragen ist.
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Für den Leistungserbringer, der in einem Ärztehaus arbeitet, die Kosten für die im Rahmen der Pauschalzahlung medizinische Versorgung.
Mehr über die Aushangpflicht erfahren?
pflegetarife.beEinen Leistungserbringer in Ihrer Nähe finden, der sich an die gesetzlichen Tarife hält
Mehr erfahrenSie sind sich nicht sicher, wie viel Ihre Behandlung kostet, oder Sie haben Fragen zu einer Rechnung? Besprechen Sie dies mit Ihrem Leistungserbringer.
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse bei Problemen
Haben Sie Probleme mit der Abrechnung Ihrer Gesundheitsleistungen? Haben Sie Fragen zur Aushangpflicht? Wenden Sie sich an Ihren CKK-Kundenberater. Mehrere Möglichkeiten:
- Füllen Sie das Online-Formular aus
- Senden Sie eine E-Mail an [email protected]
- Rufen Sie uns unter der 087 32 43 33 an, morgens täglich von 9 bis 12:30 Uhr. Wir sind montags, dienstags, mittwochs und freitags nachmittags von 13:30 bis 17 Uhr erreichbar. Falls nötig, wird Ihr CKK-Kundenberater die Verbindung zur Abteilung der Mitgliederinteressenvertretung herstellen, die Sie unterstützen oder verteidigen kann.