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Krankenhausversicherungen: Hospi +100 und Hospi +200

Mit den Krankenhausversicherungen Hospi +100 oder Hospi +200 zahlen Sie bei Krankenhausaufenthalten im Einzelzimmer maximal 100 € Selbstbeteiligung pro Jahr. Ohne Selbstbehalt im Zweibettzimmer sowie unter für 18-Jährige.

Kostenbeteiligung und Erstattungen von Hospi +100 oder +200

Auf der Suche nach einer Krankenhausversicherung, die die Kosten für ein Einzelzimmer, Honorarzuschläge und die medizinischen Behandlungskosten im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung übernimmt? Wählen Sie Hospi +100 oder Hospi +200! Sehen Sie sich alle Kostenbeteiligungen im Detail an (kumulierbar mit den Erstattungen von Hospi-Solidar): 

Krankenhausversicherungen ohne medizinischen Fragebogen 

Die Krankenhausversicherungen Hospi +100 und Hospi +200 sind ohne medizinische Diskriminierung zugänglich:

  • Ohne medizinischen Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung
  • Ohne Ausschluss wegen vorher bestehender Krankheiten
  • Die Wartezeit  ist auf maximal 6 Monate begrenzt, selbst bei Schwangerschaft. Sie wird aufgehoben, wenn Sie bei Vertragsabschluss bereits durch eine gleichwertige Krankenhausversicherung abgesichert sind.

Es ist nicht mehr möglich, Hospi +100 oder Hospi +200 nach dem 70. Lebensjahr abzuschließen (es sei denn, Sie verfügen über eine ähnliche Krankenhausversicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses). Wenn Sie über 70 Jahre alt sind, ist Hospi + das Richtige für Sie. 

Die Prämien der Krankenhausversicherungen Hospi +100 und Hospi +200

Ihre Erstattung erhalten 

Finden Sie untenstehend die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um die Erstattung der Anzahlung, der Rechnung und der Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt zu erhalten.

Mitgliedschaft 

Sie sind Mitglied der CKK und haben die Beiträge zur Zusatzversicherung ordnungsgemäß bezahlt

Versicherungsabschluss 

Sie haben die Hospi +100 oder Hospi +200 und haben Ihre Prämien bezahlt. 

Wartezeit

Sie haben keine Wartezeit oder die sechsmonatige Wartezeit ist vorbei. 

Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt

Bewahren Sie alle Rechnungen und Erstattungsquittungen für Behandlungen im Rahmen Ihres Krankenhausaufenthalts auf, die Sie 30 Tage vor und 90 Tage nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erhalten haben. 

Erstattungsantrag

Sie können den Antrag auf Kostenerstattung online ausfüllen für die Anzahlung und/oder die Rechnung für den Krankenhausaufenthalt. Reichen Sie dort Ihren Zahlungsnachweis für die Anzahlung, die Krankenhausrechnung ein: schnell und einfach!

Die Rechnungen und Quittungen für die Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt müssen uns zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung per E-Mail oder Post zugesandt oder in einen CKK-Briefkasten eingeworfen werden. 

Erstattung

Der Betrag der Kostenerstattung wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.