Krankenhausversicherungen: Hospi +100 und Hospi +200
Mit den Krankenhausversicherungen Hospi +100 oder Hospi +200 zahlen Sie bei Krankenhausaufenthalten im Einzelzimmer maximal 100 € Selbstbeteiligung pro Jahr. Ohne Selbstbehalt im Zweibettzimmer sowie unter für 18-Jährige.

Hospi +100 und +200: günstige Krankenhausversicherungen im Einzelzimmer
Erstattungen von zusätzlichen Kosten
- Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen bis zu 100 €/Tag
- Erstattung von Honorarzuschlägen bis zu 1x (100 %) oder 2x des gesetzlichen Tarifs (200 %)
Erstattungen von ärztlichen Leistungen
- Erstattung ärztlicher Leistungen in den 30 Tagen vor und den 90 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt
- Festbetrag für schwere Krankheiten und Erstattung bestimmter Kosten im Zusammenhang mit diesen Krankheiten
Ohne medizinische Diskriminierung
- Kein medizinischer Fragebogen
- Ohne Ausschluss wegen vorher bestehender Krankheiten
- Wartezeit von nur 6 Monaten, selbst bei Schwangerschaft
Niedrige Eigenbeteiligung
Für Erwachsene
- Keine Selbstbeteiligung im Zweibettzimmer
- Maximal 100 € Selbstbeteiligung pro Jahr im Einzelzimmer
Für unter 18-Jährige
- Keine Selbstbeteiligung
EINFACH UND SCHNELL
Sie können die Erstattung der Anzahlung und der Rechnung für den Krankenhausaufenthalt direkt online beantragen!
VERSICHERUNG ONLINE ABSCHLIESSEN
Über 300.000 Mitglieder sind bereits von Hospi +100 oder +200 überzeugt - Sie auch?
Kostenbeteiligung und Erstattungen von Hospi +100 oder +200
Auf der Suche nach einer Krankenhausversicherung, die die Kosten für ein Einzelzimmer, Honorarzuschläge und die medizinischen Behandlungskosten im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung übernimmt? Wählen Sie Hospi +100 oder Hospi +200! Sehen Sie sich alle Kostenbeteiligungen im Detail an (kumulierbar mit den Erstattungen von Hospi-Solidar):
Online-Antrag zur Erstattung der Anzahlung oder der Krankenhausrechnung
Online ausfüllenHerunterladen
Antrag auf Kostenerstattung der Anzahlung, der Leistungen vor- und nach Krankenhausaufenthalt und der Krankenhausrechnung (PDF)
Formular herunterladenKrankenhausversicherungen ohne medizinischen Fragebogen
Die Krankenhausversicherungen Hospi +100 und Hospi +200 sind ohne medizinische Diskriminierung zugänglich:
- Ohne medizinischen Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung
- Ohne Ausschluss wegen vorher bestehender Krankheiten
- Die Wartezeit ist auf maximal 6 Monate begrenzt, selbst bei Schwangerschaft. Sie wird aufgehoben, wenn Sie bei Vertragsabschluss bereits durch eine gleichwertige Krankenhausversicherung abgesichert sind.
Es ist nicht mehr möglich, Hospi +100 oder Hospi +200 nach dem 70. Lebensjahr abzuschließen (es sei denn, Sie verfügen über eine ähnliche Krankenhausversicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses). Wenn Sie über 70 Jahre alt sind, ist Hospi + das Richtige für Sie.
Eine Krankenhausversicherung für den Fall einer Schwangerschaft?
Um höhere Erstattungen für Entbindungskosten zu erhalten, schließen Sie die Versicherung Hospi +100 oder Hospi +200 ab! Sie können bereits nach sechs Monaten Wartezeit in den Genuss der Versicherung kommen, auch wenn Sie bereits schwanger sind!
Die Prämien der Krankenhausversicherungen Hospi +100 und Hospi +200
Die Selbstbeteiligungen von Hospi +100 und Hospi +200
- Maximal 100 € Selbstbeteiligung pro Jahr im Einzelzimmer
- Ohne Selbstbehalt im Zweibettzimmer sowie unter 18-Jährige
Ihre Erstattung erhalten
Finden Sie untenstehend die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um die Erstattung der Anzahlung, der Rechnung und der Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt zu erhalten.
Mitgliedschaft
Sie sind Mitglied der CKK und haben die Beiträge zur Zusatzversicherung ordnungsgemäß bezahlt
Versicherungsabschluss
Sie haben die Hospi +100 oder Hospi +200 und haben Ihre Prämien bezahlt.
Wartezeit
Sie haben keine Wartezeit oder die sechsmonatige Wartezeit ist vorbei.
Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt
Bewahren Sie alle Rechnungen und Erstattungsquittungen für Behandlungen im Rahmen Ihres Krankenhausaufenthalts auf, die Sie 30 Tage vor und 90 Tage nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erhalten haben.
Erstattungsantrag
Sie können den Antrag auf Kostenerstattung online ausfüllen für die Anzahlung und/oder die Rechnung für den Krankenhausaufenthalt. Reichen Sie dort Ihren Zahlungsnachweis für die Anzahlung, die Krankenhausrechnung ein: schnell und einfach!
Die Rechnungen und Quittungen für die Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt müssen uns zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung per E-Mail oder Post zugesandt oder in einen CKK-Briefkasten eingeworfen werden.
Erstattung
Der Betrag der Kostenerstattung wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Gut zu wissen
- Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen, bevor Sie sie bei uns einreichen. Bitte zahlen Sie jedoch vor der vom Krankenhaus festgelegten Frist, um mögliche Verzugszinsen zu vermeiden.
- Haben Sie Schwierigkeiten, Ihren Erstattungsantrag online auszufüllen? Es ist auch möglich, ein Papierformular auszufüllen und ihn bei der CKK einzureichen: Antrag auf Kostenerstattung für die Anzahlung und/oder die Rechnung für den Krankenhausaufenthalt (PDF).
- Eine Aufstellung der Erstattungen, die wir Ihnen gezahlt haben, erhalten Sie in Ihrem Konto Meine CKK oder telefonisch unter 087 32 43 33. Ihr CKK-Kundenberater kann die Aufstellung auch vornehmen, wenn Sie die Rechnung für den Krankenhausaufenthalt vorlegen.
- Bei der Erstattung Ihrer endgültigen Krankenhausrechnung werden die bereits erstatteten Beträge für die Anzahlung abgezogen.
- Wenn sich nach Erstattung der Anzahlung herausstellt, dass der Krankenhausaufenthalt nicht gedeckt werden kann, oder wenn der Betrag der Anzahlung höher ist als die Versicherungsleistung, werden die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückgefordert.
- Wenn Sie Zweifel an der Rechnung für den Krankenhausaufenthalt haben, können Sie diese gerne mit Ihrem Kundenberater besprechen.