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Die administrativen Schritte als selbstständige Mutter

Sind Sie selbstständig? Hier finden Sie eine Zusammenfassung all Ihrer Rechte und Pflichten vor und nach der Geburt Ihres Kindes.

Die Dauer meines Mutterschutzes

Sie haben bei einer Einzelgeburt Anspruch auf eine Mutterschaftsruhe von 12 Wochen (3 obligatorische und 9 fakultative). Sie haben von nun an die Möglichkeit, während der fakultativen Ruhewochen innerhalb von 36 Wochen die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit teilweise wieder aufzunehmen. Bei einer Mehrlingsschwangerschaft wird die Mutterschaftsruhe um eine Woche verlängert (unter Einhaltung bestimmter Bedingungen). 

Die Mutterschaftsruhe ist in zwei Perioden unterteilt: 

  • die pränatale Ruhezeit (vor der Entbindung) 
  • die postnatale Ruhezeit (ab dem Tag der Entbindung). 

Sie haben die Möglichkeit, während der fakultativen Ruhewochen innerhalb von 36 Wochen die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit teilweise wieder aufzunehmen.

Eine Geburt 

Mehrlingsgeburt 

Obligatorische Ruhezeit: 3 Wochen 

1 Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum 

Obligatorische Ruhezeit: 3 Wochen 

1 Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum 
2 Wochen ab der Geburt 2 Wochen ab der Geburt 

Fakultative Ruhezeit: maximal 9 Wochen 

Pränataler Zeitraum: Möglichkeit, die Mutterschaftsruhe eine oder zwei Wochen vor dem vorgeschriebenen Zeitraum zu beginnen 

Freiwillige Ruhezeit: maximal 10 Wochen 

Pränataler Zeitraum : Möglichkeit, die Mutterschaftsruhe eine oder zwei Wochen vor dem vorgeschriebenen Zeitraum zu beginnen 
Postnataler Zeitraum: Möglichkeit, die nicht genommenen fakultativen Wochen über einen oder mehrere Zeiträume von 7 Kalendertagen innerhalb von 36 Wochen nach dem Ende der obligatorischen Geburtsruhe zu nehmen Postnataler Zeitraum: Möglichkeit, die nicht genommenen fakultativen Wochen über einen oder mehrere Zeiträume von 7 Kalendertagen innerhalb von 36 Wochen nach dem Ende der obligatorischen Geburtsruhe zu nehmen 
Freiwillige Ruhezeit mit Wiederaufnahme der Tätigkeit für höchstens halbe Tage Max. 18 Wochen (jede Woche der fakultativen Ruhezeit wird in 2 Wochen umgewandelt) Freiwillige Ruhezeit mit Wiederaufnahme der Tätigkeit für höchstens halbe Tage Max. 20 Wochen (jede Woche der fakultativen Ruhezeit wird in 2 Wochen umgewandelt) 

Mein Mutterschaftsgeld 

Der Bruttobetrag des von der Krankenkasse gezahlten Mutterschaftsgeldes beträgt:

  • 872,87 pro Woche für die ersten vier Wochen 
  • 798,37 ab der fünften Woche *

Nehmen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit in Teilzeit wieder auf? Das Mutterschaftsgeld beträgt:

  • 436,44brutto pro Woche, für die ersten vier Wochen
  • 399,18€ ab der fünften Woche*

 

Um die Entschädigung zu beziehen, ist eine Ruhezeit von mindestens drei Wochen vorgeschrieben. Wenn nicht die gesamte Mindestdauer in Anspruch genommen wird, wird keine Entschädigung gewährt. 

* Beträge gültig am 1. November 2023. Beachten Sie, dass ein Berufssteuervorabzug (direkte Steuer) von 11,11 % direkt auf die von der Krankenkasse gezahlten Entschädigungen erhoben wird. Diese Beträge gelten sowohl bei Einzel- als auch bei Mehrlingsschwangerschaften. 

Welche Schritte sind zu unternehmen? 

Übermittlung an die Krankenkasse: 

  • ärztliche Bescheinigung, aus der der voraussichtliche Zeitpunkt der Entbindung hervorgeht. 
  • das Datum, an dem Ihre Mutterschaftsruhe beginnt (maximal 3 Wochen und mindestens 1 Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin) 
  • Einzelheiten zu den obligatorischen und fakultativen Ruhewochen, die Sie in Anspruch nehmen möchten 
  • Parallel dazu füllen Sie dieses Antragsformularauf Mutterschaftsgeld  (PDF) sowie eine der 6 untenstehenden Anlagen aus, je nach Ihrer Wahl der fakultativen pränatalen Ruhezeit, und senden es an Ihre Krankenkasse. 

Reichen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes nach der Entbindung schnellstmöglich ein! 

Gut zu wissen: Sie sind arbeitsunfähig? Kontaktieren Sie einen Kundenberater.

Wann erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld? 

Ihr Mutterschaftsgeld wird monatlich ausgezahlt. Als Selbstständige und wenn Sie Ihre Krankenkassenbeiträge gezahlt haben, wird die erste Zahlung von der Krankenkasse am 30. Tag ab Beginn Ihrer Mutterschaftsruhe geleistet. Zum Zeitpunkt dieser ersten Zahlung prüft die Krankenkasse, wie viele Wochen Mutterschaftsruhe tatsächlich in Anspruch genommen werden. 

Die nächsten Zahlungen erfolgen dann nach demselben Prinzip: Das Auszahlungsdatum ist am Ende jedes Monats vorgesehen und so weiter, bis die Mutterschaftsruhe ausgeschöpft ist. Jede Zahlung wird auf der Grundlage der Anzahl der vollen Wochen berechnet, die in dem Zeitraum zwischen der vorherigen und der nächsten Zahlung in Anspruch genommen wurden.

Hilfen bei der Mutterschaft 

Ihnen werden Hilfen gewährt, die Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützen. 

  • Sie erhalten kostenlos 105 Dienstleistungsschecks, die einen Anspruch auf die Dienste einer Haushaltshilfe gewähren. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und zwischen dem sechsten Schwangerschaftsmonat und der sechsten Woche nach dem Tag der Entbindung einen Antrag bei Ihrer Sozialversicherungskasse stellen. 
  • Anlässlich der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie außerdem eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen für ein Quartal. Diese Befreiung erfolgt automatisch, ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. 

Weitere Informationen über die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen (PDF) (in Französisch)

Der Geburtsurlaub für Co-Elternteile

Bei der Geburt eines Kindes hat der Vater oder Co-Elternteil (in der Regel der Partner der leiblichen Mutter) Anspruch auf 20 Tage Urlaub, der innerhalb von vier Kalendermonaten ab dem Tag der Geburt zu wählen ist. Diese Tage können in einem oder mehreren Schritten in Anspruch genommen werden. 

Adoptions- und Pflegeurlaube

Sie adoptieren ein Kind? Sind Sie eine Pflegefamilie? Informieren Sie sich über die verschiedenen Urlaube, die es gibt :

Meine Mutterschaftsruhe verlängern 

Wenn Ihr Baby ab dem Tag der Geburt mindestens sieben Tage lang ununterbrochen im Krankenhaus behandelt werden muss, ist eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs möglich. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Urlaub zu erhalten? 

  • Das Baby muss vom Tag seiner Geburt an stationär behandelt werden. Dieser Krankenhausaufenthalt muss mindestens sieben Tage lang ununterbrochen andauern. 
  • Die für die Verlängerung berücksichtigten Wochen sind die vollen Wochen nach diesen ersten sieben Tagen des Krankenhausaufenthalts. 
  • Die Verlängerung beginnt am ersten Tag nach der obligatorischen Mutterschaftsruhe, die postnatal zwei Wochen beträgt. Das bedeutet, dass die Verlängerung nach den ersten zwei Wochen des Krankenhausaufenthalts des Kindes beginnt. 
  • Die Verlängerung erstreckt sich auf maximal 24 Wochen (bis zu 48 Wochen, wenn Sie Ihre Tätigkeit parallel dazu höchstens für die Hälfte der normalen Arbeitszeit wieder aufnehmen). Eventuelle fakultative Wochen müssen innerhalb von 36 Wochen nach dem Ende der Verlängerung in Anspruch genommen werden. 

Beispiel 1 

  • Ihr Kind ist am 1. Oktober geboren 
  • Es bleibt 21 Tage im Krankenhaus, d. h. bis zum 21. Oktober. Eine Verlängerung ist daher möglich. 
  • Wie berechnet die Krankenkasse Ihre Verlängerung? 21 (Tage des Krankenhausaufenthalts) - 7 (die ersten 7 Tage werden nicht berücksichtigt) = 14 Tage. 
  • Die Verlängerung beträgt 14 Tage und beginnt am ersten Tag nach der obligatorischen Mutterschaftsruhe. Eine Verlängerung um zwei Wochen ist möglich, da nur volle Wochen gezählt werden. Während dieser Verlängerung können Sie sich entscheiden, Ihre Halbtagsbeschäftigung in vollem Umfang fortzusetzen. In diesem Fall wird die Anzahl der Wochen verdoppelt. Die 36-Wochen-Frist für die Inanspruchnahme der fakultativen Mutterschaftsruhe beginnt nach der Verlängerung, die mit dem Krankenhausaufenthalt des Babys verbunden ist. Sie können wählen, ob Sie diese fakultative Ruhezeit halbtags oder ganztags nehmen möchten. 

Beispiel 2 

  • Ihr Kind ist am 1. Oktober geboren 
  • Es bleibt 13 Tage im Krankenhaus, d. h. bis zum 13. Oktober. Eine Verlängerung ist nicht möglich. 
  • Warum? : 13 (Tage Krankenhausaufenthalt) - 7 (die ersten 7 Tage werden nicht berücksichtigt) = 6 Tage. Da nur volle Wochen gezählt werden, werden diese 6 Tage auf 0 Tage reduziert. Es wird also keine Verlängerung unterhalb eines 14-tägigen Krankenhausaufenthalts des Kindes geben. Wenn es keine Verlängerung für den Krankenhausaufenthalt des Babys gibt, beginnt die 36-Wochen-Frist für die fakultative Ruhezeit im Anschluss an die obligatorische postnatale Ruhezeit. 

Was müssen Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen? 

Wenn Sie die Verlängerung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und Ihrer Krankenkasse folgende Informationen und Unterlagen zukommen lassen: 

  • Innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt: eine Bescheinigung des Krankenhauses, aus der das Geburtsdatum sowie der Zeitraum hervorgehen, in dem das Baby im Krankenhaus lag (Anfangs- und Enddatum). 
  • Am Ende des Krankenhausaufenthalts: eine neue Bescheinigung des Krankenhauses, die den Zeitraum bestätigt, in dem das Kind im Krankenhaus war. 

Die Wiederaufnahme der Arbeit 

Nach der Entbindung wird die Abteilung „Vergütungen“ der CKK unmittelbar nach Vorlage der Geburtsbescheinigung Ihres Kindes Ihre Akte entsprechend dem tatsächlichen Datum der Entbindung regulieren (insbesondere wenn Sie vor der Mutterschaftsruhe arbeitsunfähig waren oder sich in einer Freistellung vom Arbeitsplatz befanden) und Ihnen das Datum der Wiederaufnahme der Arbeit mitteilen. 

Gut zu wissen: Haben Sie Fragen dazu, ob Sie Ihre Berufstätigkeit mit Ihrer Mutterschaftsruhe kombinieren können? Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater!