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Behandlung bei Long-Covid

Wenn Sie 12 Wochen nach einer Infektion mit Covid-19 immer noch unter bestimmten Symptomen leiden, haben Sie Anspruch auf einen sogenannten Long-Covid-Behandlungspfad.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Sie leiden 12 Wochen nach den ersten Symptomen einer Covid-19-Infektion oder 12 Wochen nach einem positiven Test immer noch an bestimmten Symptomen?

Wenn diese Symptome nicht mit einer anderen Diagnose in Zusammenhang stehen, haben Sie Anspruch auf einen Long-Covid-Behandlungspfad.

Patienten, die einen Long-Covid-Behandlungspfad in Anspruch nehmen, müssen für ihre Arztbesuche im Rahmen dieses Behandlungspfades nichts bezahlen: weder gesetzliche Eigenanteile noch Honorarzuschläge.

Symptome

Die häufigsten Symptome sind:

  • Müdigkeit
  • Kurzatmigkeit
  • Schmerzen oder Druck in der Brust
  • Muskelschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Herzklopfen
  • Verlust des Geschmacks- und/oder Geruchssinns
  • Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme („Hirnnebel“)
  • Angstzustände
  • Depression

Diese Symptome lassen sich durch keine andere Diagnose erklären. Sie wirken sich in der Regel auf das tägliche Leben des Patienten aus.

Sie können nach der anfänglichen Genesung von einer akuten Covid-19-Infektion erneut auftreten oder nach der anfänglichen Infektion fortbestehen.

Die Symptome können sich auch mit der Zeit verändern oder im Laufe der Zeit wieder auftreten.

Wie erhalten Sie Anspruch auf den Long-Covid-Behandlungspfad

Wenn Sie nach der Ansteckung mit Covid-19 anhaltende Symptome haben, sollten Sie Ihren Haus- oder Facharzt aufsuchen und eine Diagnose stellen lassen. Er kann dann entscheiden, Sie an einen oder mehrere andere Gesundheitsdienstleister zu verweisen.

Sie haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für die folgenden Leistungen, wenn sie von Ihrem Haus- oder Facharzt verschrieben wurden. Aus der Verschreibung muss hervorgehen, dass es sich um eine Long-Covid-Diagnose handelt.

Kinesiotherapie 

60 individuelle Kinesiotherapiesitzungen (30 Min). Eine Kinesiotherapiesitzung kostet 30,80 €, Sie zahlen jedoch nichts (keinen gesetzlichen Eigenanteil, keine zusätzlichen Kosten).

Ernährungsberatung

Der Ernährungsberater erstellt in Absprache mit Ihnen eine Abklärung: diätetische Untersuchung, Anamnese, Erstellung einer Ernährungsdiagnose und Ausarbeitung eines Behandlungspfads und einer Beratung. Diese Abklärung beläuft sich auf 58,09 €, die vollständig von der Pflichtversicherung erstattet werden. Es kommen keine Kosten zu Ihren Lasten (kein Eigenanteil, keine zusätzlichen Kosten).

7 Einzelsitzungen in der Ernährungsberatung. Diese Sitzungen der Ernährungsberatung belaufen sich auf 29,05 €, die vollständig von der Pflichtversicherung erstattet werden. Es kommen keine Kosten zu Ihren Lasten (kein Eigenanteil, keine zusätzlichen Kosten).

Ergotherapie (in der 1. oder 2. Linie)

Eine Beobachtungsabklärung wird von dem Ergotherapeuten in Absprache mit Ihnen erstellt: Untersuchung von Fähigkeiten und funktionellen Einschränkungen. Diese Abklärung beläuft sich auf 58,09 €, die vollständig von der Pflichtversicherung erstattet werden. Es kommen keine Kosten zu Ihren Lasten (kein Eigenanteil, keine zusätzlichen Kosten).

14 Einzelsitzungen Ergotherapie (60 Min). Diese Ergotherapiesitzungen belaufen sich auf 58,09 €, die vollständig von der Pflichtversicherung erstattet werden. Es kommen keine Kosten zu Ihren Lasten (kein Eigenanteil, keine zusätzlichen Kosten).

In der zweiten Linie ist eine Erstattung nur nach einer Untersuchung durch einen Neuropsychologen vorgesehen.

Neuropsychologe (in der 1. oder 2. Linie)

Eine neuropsychologische Untersuchung mit Bewertung der kognitiven Funktionen (180 Min). Diese Abklärung beläuft sich auf 268,75 €, die vollständig von der Pflichtversicherung erstattet werden. Es kommen keine Kosten zu Ihren Lasten (kein Eigenanteil, keine zusätzlichen Kosten).

10 Einzelsitzungen Neuropsychologie (60 Min). Eine Sitzung beläuft sich auf 89,58 €, die wir vollständig zurückzahlen. Es kommen keine Kosten zu Ihren Lasten (kein Eigenanteil, keine zusätzlichen Kosten).

Psychologie

Die psychologische Versorgung wird im Rahmen dieses Behandlungspfads nicht erstattet. Sie können jedoch eine psychologische Versorgung in Anspruch nehmen, die über das System der Netzwerke für psychische Gesundheit erstattet wird.

Dauer des Behandlungspfads

Ein Behandlungspfad dauert 1 Jahr und kann 1 Mal verlängert werden.