Ihre Vorteile haben sich geändert: Entdecken Sie die 25 Neuheiten für das Jahr 2025!

Erstattung Blutabnahmen 

Erhalten Sie bis zu 15 € pro Jahr und pro Person für Ihre Blutabnahmekosten (eine Blutabnahme pro Jahr), zusätzlich zu den Kostenbeteiligungen der Pflichtversicherung. 

75 € pro Jahr Ihre Blutabnahmekosten 

Diagnose, Gesundheitscheck, Screening, Behandlungsverlauf, Schwangerschaft... eine Blutabnahme kann in vielen Situationen notwendig sein. Für bestimmte Blutanalysen (Blutzucker, Cholesterin...) wird empfohlen, die Blutabnahme nüchtern durchzuführen. 

Beantragen Sie eine Erstattung für Ihre Blutabnahme bis zu 15 € einmal pro Jahr und pro Person, unabhängig von Ihrem Alter. 

Wie erhalten Sie die Erstattung für Ihre Blutabnahme?

Mitglied sein

Mitglied der CKK sein und seine Beiträge regelmäßig bezahlen. 

Laborrechnung

Die Erstattung erfolgt auf Grundlage der Laborrechnung. 

Erstattung

Schicken Sie ein Foto der Bescheinigung über die App Meine CKK oder werfen Sie die Bescheinigung in einen Briefkasten der CKK. Kleben Sie einen Erkennungsaufkleber des betreffenden Mitglieds auf das Dokument.  

Bedingungen 

  • Die Erstattung deckt die tatsächlich vom Mitglied getragenen Kosten, nach Abzug der Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung. 

  • Flexibler Vorteil: Die Erstattung von 75 € gilt für den gesamten Vorteil „Alternative Therapien und Prävention“ (Osteopathie, manuelle Medizin, Akupunktur, Chiropraktik, Homöopathie, Ernährungsberatung, Impfungen und Desensibilisierungsmittel, Blutabnahme). Sie können Erstattungen wahlweise kombinieren, bis zum Höchstbetrag des Vorteils (bis zu 15 € pro Leistung oder Kauf). 

  • Die Blutanalyse muss von einem anerkannten Labor durchgeführt werden. 

  • Die Blutanalyse darf nicht während eines Krankenhausaufenthalts erfolgen.  

  • Die technische Handlung der Blutabnahme ist nicht durch die Erstattung abgedeckt. 

  • Die Blutabnahme muss in Belgien oder in einem Nachbarland durchgeführt werden. 

  • Gültig ab dem 1. Januar 2025