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Kostenerstattung Brustrekonstruktion

Die autologe Brustrekonstruktion, d. h. der Wiederaufbau durch die Verwendung von Eigengewebe, wird im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig erstattet, wenn Sie sich für ein Zweibettzimmer entscheiden.

Die autologe Brustrekonstruktion

Die Brustrekonstruktion kann entweder durch das Einsetzen eines Brustimplantats oder durch autologe Rekonstruktion erfolgen. Die autologe Brustrekonstruktion verwendet Eigengewebe der Patientin (Haut, Fett, Muskeln) aus anderen Körperteilen. 

Dieser Prozess findet in der Regel in drei Phasen innerhalb eines Jahres statt:

  1. Mikrochirurgische Gewebetransplantation 
  2. Die Neuformung der rekonstruierten Brust und/oder der anderen Brust, einschließlich der Brustwarzenrekonstruktion
  3. Tätowierung von Brustwarze und Warzenhof durch den plastischen Chirurgen oder unter seiner Aufsicht

Die autologe Brustrekonstruktion wird im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig erstattet, wenn Sie sich für ein Zweibettzimmer entschieden haben. Sollten Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden, können jedoch Zuschläge anfallen.

Einzelzimmerzuschläge

Zuschläge fallen nur an, wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden. Sie gelten für die gesamte Brustrekonstruktion und können nur einmal in Rechnung gestellt werden (auch wenn die Rekonstruktion in mehreren Operationen durchgeführt wird).

Krankenhäuser, die einen Vertrag mit dem LIKIV abgeschlossen haben, verpflichten sich, Honorarzuschläge für folgende Operationen zu begrenzen:

Mikrochirurgische Gewebetransplantation

  • maximal 3.160,79 € für eine Brust
  • maximal 4.802,99 € für beide Brüste

Die Neuformung der rekonstruierten Brust und/oder der anderen Brust, einschließlich der Brustwarzenrekonstruktion

  • maximal 700,23 € beim Wiederaufbau einer einzelnen Brust während der mikrochirurgischen Gewebetransplantation
  • maximal 814,85 € beim Wiederaufbau beider Brüste während der mikrochirurgischen Gewebetransplantation
  • maximal 350,11 € im Falle einer möglichen ergänzenden Neuformung der Brust

Beachten Sie, dass es bei der Neuformung möglich ist, dass doch ein Brustimplantat eingesetzt wird. In diesem Fall ist das Einsetzen des Implantats Teil der Dienstleistung, nicht aber das Implantat selbst.

Tätowierung von Brustwarze und Warzenhof durch den plastischen Chirurgen oder unter seiner Aufsicht 

  • maximal 99,41 € für eine Brust
  • maximal 198,82 € für beide Brüste

Kontrolluntersuchung des transplantierten Gewebelappens

  • maximal 857,85 €
  • nur bei Bedarf innerhalb von sieben Tagen nach der mikrochirurgischen Gewebetransplantation

Der plastische Chirurg darf neben diesen Zuschlägen keine weiteren berechnen (z. B. kosmetische Zuschläge). Für andere Ärzte (z. B. Anästhesist) gilt diese Vereinbarung jedoch nicht. Bei einem Aufenthalt in einem Einzelzimmer können sie Honorarzuschläge verlangen, wie dies in der Aufnahmeerklärung angegeben ist.

Gut zu wissen

  • Sie können Ihr Zimmer frei wählen. Weder der Arzt noch das Krankenhaus können Sie zwingen, ein Einzelzimmer zu wählen.
  • Sie möchten Ihre Krankenhausrechnung so niedrig wie möglich halten? Wählen Sie ein Zweibettzimmer und ein Krankenhaus, das einen Vertrag mit dem LIKIV abgeschlossen hat.
  • Sie haben sich für ein Zweibettzimmer entschieden? In diesem Fall werden keine Zuschläge auf die Zimmerkosten, Honorare oder andere Leistungen (z. B. kosmetische Zuschläge) berechnet.