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Kostenerstattung bei Inkontinenz

Personen, die an einer Inkontinenz leiden, können für die Pflege und den Kauf von medizinischen Hilfsmitteln eine Pauschale von 199,27 € pro Jahr in Anspruch nehmen.

Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet einen Beitrag von 199,27 € pro Jahr (Stand 1. Januar 2024) für die Pflege und den Kauf von medizinischen Hilfsmitteln bei Inkontinenz. Diese Kostenbeteiligung ermöglicht es Personen, die nicht die Bedingungen für die Inkontinenzpauschale für pflegebedürftige Personen erfüllen, finanzielle Hilfe zu erhalten. 

Bedingungen, um die Inkontinenzpauschale in Anspruch nehmen zu können

  1. Der Patient muss an einer andauernden und unheilbaren Inkontinenz leiden, die von einem Hausarzt oder einem Facharzt für Pädiatrie, Gynäkologie, Geriatrie oder Urologie festgestellt wurde.
  2. Der Patient darf sich nicht in einer Pflegeeinrichtung befinden.
  3. Der Patient bezieht keine Inkontinenzpauschale für pflegebedürftige Personen.
  4. Der Patient erhält keine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung für Material zur Selbstkatheterisierung.
  5. Der Patient erhält keine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung für Inkontinenzmaterial (Urinbeutel, Katheter…).

Wie kann man die Inkontinenzpauschale in Anspruch nehmen?

Wenn die Inkontinenz trotz vom Hausarzt empfohlener Behandlung andauert, können Sie einen Antrag für die Inkontinenzpauschale stellen.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie diese Pauschale für einen Zeitraum von drei Jahren. Wenn der Patient während dieses Gewährungszeitraums 75 Jahre alt wird, ist die Gewährung lebenslang gültig.

Die Pauschale von 199,27 € (Stand 1. Januar 2024) wird einmal pro Jahr gezahlt, wenn Sie die Gewährungsbedingungen jährlich erfüllen. Die Krankenkasse überprüft jedes Jahr automatisch Ihren Anspruch – Sie müssen sich dazu nicht einer Kontrolluntersuchung unterziehen.

Pauschale für pflegebedürftige Personen

Es gibt auch eine spezielle Jahrespauschale für pflegebedürftige Personen. Diese Pauschale beträgt 610,53 € (Betrag ab dem 1. Januar 2024). Sie wird jährlich indexiert. Es ist jedoch nicht möglich, beide Inkontinenzpauschalen zu kombinieren.

    • Der Patient muss in den zwölf Monaten vor dem Antrag für mindestens vier Monate eine Genehmigung des Vertrauensarztes für häusliche Krankenpflege (B- oder C-Pauschale) erhalten haben.
    • Der Patient muss einen Punktwert von drei oder vier für das Kriterium „Inkontinenz“ auf der Katz-Skala erzielen.
    • Der Patient darf sich nicht in einer Pflegeeinrichtung befinden (Krankenhaus, Altersheim, Alters- und Pflegeheim). Der Aufenthalt in einer Einrichtung, die von den regionalen Dienststellen abhängt (DSL, AVIQ oder PHARE), ist kein Hinderungsgrund für die Gewährung der Pauschale.
    • Wenn Sie bereits eine Pauschale für unheilbare Inkontinenz erhalten haben, müssen Sie kein Jahr warten, um diese erneut in Anspruch zu nehmen. Sobald die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen anteiligen Betrag, der sich nach dem Zeitraum richtet, der seit dem Erhalt der Pauschale verstrichen ist.

    Gut zu wissen: Die Katz-Skala dient zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit oder des Autonomieverlusts einer Person, wenn es um die Verrichtungen des alltäglichen Lebens geht (Körperpflege, Anziehen, Fortbewegung…). Die Personen werden nach bestimmten Kriterien der Pflegebedürftigkeit in fünf Kategorien eingestuft. Eines dieser Kriterien ist die Inkontinenz.

    • Wenn Sie Krankenpflegeleistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie nichts machen. Die Zahlung erfolgt automatisch durch Ihre Krankenkasse auf Grundlage der elektronischen Daten.
    • Wenn Sie keine Krankenpflegeleistungen in Anspruch nehmen, lassen Sie das Antragsformular zur Kostenbeteiligung für Inkontinenz durch Ihren behandelnden Arzt ausfüllen. Reichen Sie es anschließend bei Ihrem Kundenberater der Krankenkasse ein. Der Vertrauensarzt überprüft dann Ihren Antrag.

    Zusätzliche Erstattung bei Behinderung

    Sie können eine zusätzliche Erstattung zu diesen Pauschalen in Anspruch nehmen.  

      Wenn Sie in der Wallonie wohnen und eine von der AViQ anerkannte Behinderung haben, können Sie zusätzlich zur Erstattung der Krankenkasse einen Kostenzuschuss für den Kauf von Inkontinenzmaterial erhalten.

      Erkundigen Sie sich bei der AViQ nach den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und den notwendigen Schritten. 

      Wenn Sie in Brüssel wohnen, wenden Sie sich an einen CKK-Kundenberater oder den Sozialdienst Ihrer Krankenkasse. Sie können von jährlichen Pauschalbeträgen profitieren (kumulierbar mit der LIKIV-Pauschale), um die Kosten für den Kauf von absorbierenden Produkten zu decken. Es gibt verschiedene Arten von Pauschalen, die vom Alter des Antragstellers und der Art der Inkontinenz abhängen.

      Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sie zu erhalten?  

      Neben den allgemeinen Bedingungen für den Bezug von Einzelfallhilfe in der Region Brüssel gelten für die Inkontinenzpauschale folgende spezifische Bedingungen :

      • mindestens 3 Jahre alt sein 
      • eine Tages- und/oder Nacht-, Harn- und/oder Stuhlinkontinenz aufweisen, die entweder auf neurologische Schädigungen oder angeborene oder erworbene Schädigungen der unteren Harnwege und/oder des Darmtrakts oder auf eine psychomotorische, geistige oder psychologische Entwicklungsstörung oder eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist.

      Wie stellt man einen Antrag auf Inkontinenzpauschale?  

      Mithilfe des Formulars „Individuelle Hilfen“, das auf der Iriscare-Website verfügbar ist, zusammen mit dem medizinischen Anhang 1, der von Ihrem Arzt ordnungsgemäß ausgefüllt wurde. 

      • Für weitere Informationen zu Ihrem Fall können Sie sich per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 087 32 43 33 an die CKK wenden.
      • Um bei Ihren Schritten begleitet zu werden, können Sie sich an den Sozialdienst der CKK wenden.

      Hilfsmittel bei Inkontinenz

      Der Preis für das Inkontinenzmaterial kann je nach Fachhändler verschieden sein. Ein Vergleich lohnt sich! 

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