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Kostenerstattung für Haarprothesen

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bis zu 270 € für den Kauf einer medizinischen Perücke bzw. Haarprothese.

Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Kauf einer medizinischen Perücke bzw. Haarprothese erstattet, und zwar in Höhe von:

Medizinische Perücke

  • Erstattung von 180 €
    • Im Falle eines vollständigen Haarausfalls infolge einer Bestrahlung und/oder mitosehemmenden (zellteilungshemmenden) Chemotherapie
    • im Falle eines Haarausfalls von mindestens 30 % wegen einer Hautkrankheit
  • Erstattung von 270 €
    Im Falle eines Haarausfalls mit Narbenbildung wegen einer Bestrahlung

Accessoires

Erstattung von 120 €
Für Kopfbedeckungen wie Schals, Hüte, Mützen, Baskenmützen und andere Arten von Accessoires, die im täglichen Leben verwendet werden. Sie müssen nicht unbedingt aus Textilien sein.
Gilt nicht für (unter anderem): Helme, Modeschmuck... Nicht kumulierbar mit der Erstattung für eine Haarprothese.

Wie kann man die Kostenbeteiligung für Haarprothesen in Anspruch nehmen?

Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse folgende Dokumente einreichen:

  • eine Verordnung:
    • von Ihrem behandelnden Arzt (bei vollständigem Haarverlust wegen Strahlen- oder Chemotherapie)
    • von Ihrem Hautarzt (bei Haarausfall von mehr als 30 % wegen einer Hautkrankheit oder einer vernarbenden Alopezie)
  • die Rechnung für die medizinische Perücke bzw. Haarprothese

In diesem Fall ist keine Genehmigung des Vertrauensarztes notwendig.