Erstattung Orthopädie
Die Pflichtversicherung erstattet die Kosten für die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmittel (Orthesen, Prothesen und orthopädische Geräte) gemäß den gesetzlichen Tarifen.
Versorgung mit einem orthopädischen Hilfsmittel
Infolge eines Unfalls oder einer Störung des Bewegungsapparates kann ein orthopädisches Behandlungsverfahren vonnöten sein (Orthesen, Prothesen, orthopädische Hilfsmittel, orthopädische Einlagen…).
Nach der Untersuchung können einige Fachärzte eine orthopädische Behandlung verordnen.
Legen Sie die ärztliche Verschreibung bei einem Orthopädietechniker (Orthopäden) vor, der Ihnen dann sagen kann, ob eine Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich ist. Bei einigen Hilfsmitteln muss die Genehmigung vor der Abgabe erfolgen.
Das Hilfsmittel muss unbedingt von einem vom LIKIV zugelassenen Orthopädietechniker abgegeben werden.
Ersatz für ein orthopädisches Hilfsmittel
In manchen Fällen müssen Fristen eingehalten werden, um erneut eine Erstattung von der Krankenkasse zu erhalten. Diese variieren je nach Alter des Patienten und bestimmten Kriterien.
Bei Ersatz einer orthopädischen Einlage gilt:
- Wenn die letzte Versorgung ab 18 Jahren und danach erfolgte, kann der Ersatz nach einer Frist von zwei Jahren nach dem Datum der letzten Versorgung erfolgen.
- Wenn die letzte Versorgung vor dem 18. Lebensjahr stattgefunden hat, kann der Ersatz nach einem Jahr ab dem Datum der letzten Versorgung erfolgen.
Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung
Die Pflichtversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln auf der Grundlage der gesetzlichen Tarife (die durch das Abkommen zwischen den Bandagisten-Orthopädietechnikern und den Krankenkassen festgelegt werden).
Wenn Sie einen nicht vertragsgebundenen Leistungserbringer in Anspruch nehmen und keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben, ist die Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung geringer als bei einem vertragsgebundenen Leistungserbringer.
Ein nicht vertraglich gebundener Leistungserbringer kann zudem Zuschläge berechnen, die von der Pflichtversicherung nicht übernommen werden.
Wie erhalten Sie die Erstattung für orthopädische Hilfsmittel?
Wenn Sie den gesamten Rechnungsbetrag bezahlt haben, reichen Sie die Abgabebescheinigung (Anhang 13) zusammen mit der ärztlichen Verschreibung bei der Krankenkasse ein, um eine Erstattung zu beantragen.
Zusätzliche Erstattung von 100 € pro Jahr
Die Versicherung für alltägliche Versorgung, Medi +, erstattet bis zu 100 € pro Jahr und pro Person für wahlweise medizinische Fußpflege, Podologie oder den Kauf von orthopädischen Einlagen.
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