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Schwangerschaftsabbruch

Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Maßnahme, die von Ärzten durchgeführt wird. Er kann in einem Zentrum für Familienplanung oder in einem Krankenhaus stattfinden.

In Belgien darf ein Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung genannt, in folgenden Situationen durchgeführt werden:

  • Bis zu zwölf Wochen nach der Empfängnis (14 Wochen Amenorrhö, d. h. ab dem ersten Tag der letzten Menstruation)
  • Die Schwangerschaft stellt eine ernsthafte Gefahr für Ihre Gesundheit dar
  • Tests oder Untersuchungen zeigen, dass das Kind an einer äußerst schweren und unheilbaren Fehlbildung leiden wird

Der Schwangerschaftsabbruch ist ein medizinischer Eingriff, der von Ärzten unter guten hygienischen und sicheren Bedingungen durchgeführt wird.

Wo kann man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen?

Um Ihre Schwangerschaft zu beenden, können Sie sich an ein Zentrum für Familienplanung oder ein Krankenhaus wenden. In der DG können Sie sich auch an die Schwangerschafts-Konfliktberatung von Prisma wenden. Sie werden dort von Experten empfangen, die Ihnen zuhören und alle Ihre Fragen beantworten werden.

Ist der Schwangerschaftsabbruch verschreibungspflichtig?

Alle Frauen können einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen; es ist keine Erlaubnis erforderlich (weder von den Eltern im Falle von Minderjährigen noch vom Partner oder von der Partnerin o. Ä.).

Sie können selbst einen Termin in einem Zentrum für Familienplanung oder einem Krankenhaus für eine erste Beratung vereinbaren. Dafür ist es nicht notwendig, zuvor einen Allgemeinmediziner oder Gynäkologen zu konsultieren. 

Sechs Tage Bedenkzeit

Aus rechtlichen Gründen müssen Sie sich mindestens sechs Tage Bedenkzeit zwischen der ersten Beratung und dem Eingriff nehmen. Im Falle eines schweren medizinischen Problems kann diese Wartezeit verkürzt werden.  

Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?

Es gibt zwei Methoden: die Absaugmethode und die medikamentöse Methode. 

  • Absaugmethode: Der Arzt führt eine örtliche Betäubung des Gebärmutterhalses durch und saugt den Inhalt des Uterus ab (den Embryo und die Gebärmutterschleimhaut). Der Eingriff dauert etwa 20 Minuten. Sie können sich vor Verlassen des Zentrums für Familienplanung oder des Krankenhauses ausruhen.
  • Medikamentöse Methode: Sie besteht in der Einnahme von Medikamenten in einem Abstand von zwei Tagen. Bei der zweiten Einnahme müssen Sie zur Sicherheit einige Stunden im Ruheraum des Zentrums für Familienplanung oder Krankenhauses bleiben.

Wie viel kostet ein Schwangerschaftsabbruch?

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs werden vom LIKIV übernommen, sofern Sie versichert und Ihre Beitragszahlungen in Ordnung sind (keine ausstehenden Beitragszahlungen an die Zusatzversicherung).

Auf diese Weise zahlen Sie für den Schwangerschaftsabbruch in einem Zentrum für Familienplanung, außerhalb klassischer medizinischer Beratung, 2 x 1,80 €.

Wenn die Zahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge nicht in Ordnung ist, müssen Sie den vollen Preis des Eingriffs übernehmen. Bei der Durchführung des Eingriffs in einem Zentrum für Familienplanung (und nicht im Krankenhaus) ist der Preis auf etwa 200 € begrenzt. 

In einem Krankenhaus können die Gebühren für einen Schwangerschaftsabbruch dagegen höher sein, ob Sie versichert und Ihre Beitragszahlungen in Ordnung sind oder nicht.

Weitere Informationen

Notfallverhütung

Bevor Sie von einem Schwangerschaftsabbruch Gebrauch machen, haben Sie die Möglichkeit, die Pille danach zu nehmen: je nach Pillenart bis zu fünf Tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr. 

Benötigen Sie psychologische Begleitung?

Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an einen Experten, wenn Sie psychologische Begleitung benötigen. 

Bei der CKK erhalten Sie einen Kostenzuschuss von 20 € pro Sitzung (bis zu einem Höchstbetrag von 360 € pro Jahr) für Ihre psychologischen Beratungen.

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