Vorsicht vor Phishing! Die CKK kontaktiert Sie niemals ausschließlich, um Ihre persönlichen oder Bankdaten zu überprüfen – weder per Telefon noch per E-Mail. Mehr Infos.

Erstattung Schwangerschaftsbegleitung und medizinische Untersuchungen 

Medizinische Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen, Termine bei dem Gynäkologen oder der Hebamme, Schwangerschaftsgymnastik, Osteopathie, Chiropraktik, Blutabnahme… Entdecken Sie Ihre Erstattungen!

Pflichtversicherung

Teilerstattung der Schwangerschaftsbegleitung und medizinischen Untersuchungen (Beratungen, Kine, Ultraschall).

Begleitung während der Schwangerschaft

Ultraschall, gynäkologische und Hebammenbesuche sowie Kine-Sitzungen werden komplett von der CKK erstattet.

Alternative Therapien und Prävention

Osteopathie, manuelle Medizin, Akupunktur, Chiropraktik, Blutabnahmen... CKK-Erstattung bis zu 75 € pro Jahr.

Begleitung während der Schwangerschaft

Die Schwangerschaftsbegleitung ist mit einigen Ausgaben verbunden. Diese schwanken je nach Art des Leistungserbringers, der Sie begleitet. Das hängt davon ab, ob der Leistungserbringer vertraglich gebunden ist oder nicht. 

  • Begleitung durch einen Hausarzt

    Der Hausarzt begleitet Sie, sobald Sie einen Kinderwunsch haben. Er kann die Verbindung zwischen den verschiedenen Leistungserbringern herstellen, die Sie während Ihrer Schwangerschaft betreuen. Für eine bessere Kostenerstattung überprüfen Sie, ob er vertraglich gebunden ist (fragen Sie ihn oder schauen Sie im Modul der CKK nach) und bitten Sie ihn, für Sie eine AMA (allgemeine medizinische Akte) zu eröffnen. 

  • Begleitung durch einen Gynäkologen/Geburtshelfer

    Erkundigen Sie sich, um zu erfahren, ob er vertraglich gebunden ist (fragen Sie ihn oder schauen Sie im Modul der CKK nach) und welche Tarife das Krankenhaus anwendet, in dem er arbeitet (Zimmer- und Honorarzuschläge). 

    Die CKK erstattet Ihnen den verbleibenden Betrag nach Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung (außer die Honorarzuschläge). 

  • Begleitung durch eine Hebamme

    Im Krankenhaus, im Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt begleitet Sie Ihre Hebamme vor, während und nach der Schwangerschaft und bei der Entbindung. Sie kann außerdem im ersten Lebensjahr Ihres Babys Pflegedienste anbieten.  

    Für eine bessere Kostenerstattung schauen Sie nach, ob Ihre Hebamme vertraglich gebunden ist (fragen Sie sie oder schauen Sie im Modul der CKK nach). Unabhängig davon, ob sie vertraglich gebunden ist oder nicht, kann sie den gesetzlichen Kostenanteil direkt mit der Krankenkasse im Drittzahlersystem abrechnen.  

    Eine Kontaktliste finden Sie auf der Website der belgischen Hebammen. Sie können nach Wohnregion, nach der von Ihnen gewünschten Fachrichtung oder Ihrer Sprache suchen.

    Ärztliche Untersuchungen vor und nach der Geburt

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet drei Ultraschalluntersuchungen für eine Schwangerschaft ohne ungewöhnliches Risiko sowie einen Test zur Frühdiagnose von Trisomie 21 (NIPT). Bei Risiken oder bei der Feststellung von Anomalien werden weitere Ultraschalluntersuchungen erstattet.

    Die CKK erstattet Ihnen den verbleibenden Betrag nach Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung (außer die Honorarzuschläge). 

      Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) ermöglicht die Früherkennung von Trisomie 21 durch eine von der Mutter entnommene Blutprobe. Dieser Test wird zwischen der 11. und der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt. 

      In Belgien wird der NIPT von der Pflichtversicherung erstattet. Die Laborkosten betragen 260 €. Nach Abzug des gesetzlichen Kostenanteils tragen Sie noch 8,68 € (wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, übernimmt die Pflichtversicherung die gesamten Kosten).  

      Der NIPT muss von dem Arzt angeordnet werden, der Sie während der Schwangerschaft betreut. Er ist gültig für alle Schwangeren, unabhängig vom Alter oder von den Risikofaktoren. Der Test kann nur einmal je Schwangerschaft erstattet werden. 

      Dieser Test, der komplizierter ist als die Blutentnahme, wird vorgeschlagen, um den NIPT im Zweifelsfall oder bei einem ungewöhnlichen Ergebnis zu bestätigen. Es ist eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse vorgesehen, einschließlich der mit dieser Analyse verbundenen Honorare.

      Die 3D-Sonografie wird nicht von der Pflichtversicherung übernommen, außer wenn sie für die ärztliche Diagnose erforderlich ist (beispielsweise bei Fehlbildungen). 

      Die Pflichtversicherung trägt einen Teil der Kosten bei Schwangerschaftsdiabetes. Im Falle eines positiven Tests zur Früherkennung werden die Geräte zur Messung des Blutzuckerspiegels (mit einem Sensor auf der Haut) erstattet. Als schwangere Frau können Sie auch die Betreuung in einem spezialisierten Zentrum in Anspruch nehmen. 

      Ab dem dritten Lebenstag des Babys wird ein Hörscreening durchgeführt. Die Hospi-Solidar übernimmt die Kosten des Tests, die auf der Krankenhausrechnung stehen.

      Um die Erstattung zu erhalten:

      Die Kosten für das Screening werden zusammen mit den Krankenhauskosten erstattet. 

      Begleitung während der Schwangerschaft 

      Bei der CKK werden Ihre Besuche beim Gynäkologen oder der Hebamme, die Ultraschalluntersuchungen und Ihre perinatalen Kinesitzungen während der Schwangerschaft und bis zu 3 Monate nach der Geburt vollständig erstattet. Nur eventuelle Honorarzuschläge werden nicht erstattet. 

      Die CKK erstattet Ihnen automatisch den verbleibenden Betrag nach Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen, wenn Sie uns Ihre Leistungsbescheinigungen übermittelt haben. 

      Sie wünschen bessere Erstattungen vor Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt? Die Versicherung für alltägliche Versorgung Medi + erstattet vollständig (außer Honorarzuschläge) die Beratungen und technischen Leistungen eines Hausarztes, Facharztes, Kinesiotherapeuten, Logopäden oder die häusliche Krankenpflege, für alle, unabhängig davon, ob Sie schwanger sind oder nicht, und unabhängig von Ihrem Alter. 

      Alternative Therapien und Prävention 

      Alternative Therapien können vor oder nach der Geburt nützlich sein. Als CKK-Mitglied erhalten Sie bis zu 75 € pro Jahr und pro Mitglied, wahlweise für: 

      • Osteopathie, manuelle Medizin, Akupunktur, Chiropraktik 
      • Homöopathie 
      • Ihre Sitzungen bei einem Ernährungsberater oder -mediziner 
      • Ihre Impf- oder Desensibilisierungskosten 
      • Ihre Blutabnahmekosten (1 Analyse pro Jahr, nach Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung) 

      Für anerkannte Leistungserbringer, Impfungen und Desensibilisierungen; bis zu 15 € pro Leistung. 

      Erstattung für alternative Therapien und Prävention

      Sie wünschen bessere Erstattungen für alternative Therapien und Prävention? Medi +, die Versicherung der CKK für alltägliche Versorgung, bietet eine Erstattungshöchstgrenze von 250 €, zusätzlich zu den 75 € der CKK.