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Erstattungen Zahnpflege

Die CKK erstattet vorbeugende und heilende Zahnbehandlungen:
✔️ 100%ige Erstattung für unter 19-Jährige 
✔️ 100%ige Erstattung für über 19-Jährige mit Denta + 
❌ Außer Honorarzuschläge 

Zahnpflege

Kosten für einen Zahnarztbesuch

Die Kosten für einen Zahnarztbesuch hängen von der Art der Behandlung ab. Die Pflichtversicherung erstattet die Kosten für vorbeugende und Heilbehandlungen:

  • Für Personen unter 19 Jahren: vollständige Erstattung (außer Honorarzuschläge)
  • Für Personen ab 19 Jahren: Sie zahlen nur den Betrag, der zu Ihren Lasten bleibt (und eventuelle Honorarzuschläge). Der Betrag hängt von der Art der Behandlung ab. Zögern Sie nicht, sich in Ihrer Zahnarztpraxis oder bei Ihrem Zahnarzt zu erkundigen. 

Wenn Sie eine höhere Erstattung wünschen, schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, um eine 100%ige Erstattung zu erhalten (außer Honorarzuschläge). 

Für spezifische und/oder teurere Zahnbehandlungen (KieferorthopädieZahnersatz und Zahnimplantate, Parodontologie, Chirurgie...) wird ebenfalls eine Zahnzusatzversicherung empfohlen.

Vorbeugende Zahnpflege

Vorbeugende Zahnpflege ist wichtig, um eine gute Mundgesundheit und Mundhygiene zu erhalten. Sie tragen dazu bei, zukünftige Zahnprobleme zu vermeiden, das Risiko von Karies und Zahnfleischerkrankungen zu verringern.

In Belgien ist eine Erstattung für die folgenden präventiven Zahnbehandlungen vorgesehen:

  • Zahnsteinentfernung  
  • Prophylaktische Reinigung 
  • Jährliche Munduntersuchung 

Heilende Zahnbehandlungen

Karies, Zahnschmerzen, schmerzendes Zahnfleisch, abgebrochener Zahn... Manchmal müssen Sie Ihren Zahnarzt wegen einer unvorhergesehenen Zahnbehandlung aufsuchen. Die heilenden Zahnpflege hilft bestimmte Zahnprobleme zu lösen.

In Belgien wird eine Erstattung in den folgenden Fällen gewährt:

  • Besuch bei Ihrem Zahnarzt 
  • Zahnärztliche Röntgenaufnahmen 
  • Konservative Behandlungen 
  • Zahnextraktionen

Erstattung Zahnarzt: Wie erhalten Sie die Erstattung Ihrer zahnärztlichen Leistungen?

Übermitteln Sie uns die Behandlungsbescheinigung Ihres Zahnarztes, es sei denn, der Zahnarzt schickt sie auf digitalem Weg (eAttest). Die Rückerstattung wird automatisch ausgezahlt. 

Wenn Sie die Zahnzusatzversicherung Denta + abgeschlossen haben, erhalten Sie die Erstattung Ihrer Zahnbehandlungen in zwei Teilen: zuerst die Erstattung durch die Pflichtversicherung und dann die Erstattung durch die Denta +. Für Behandlungen, die nicht von der Pflichtversicherung übernommen werden (Zahnextraktionen vor 5 Jahren und zwischen 19 und 50 Jahren), reichen Sie uns entweder die Rechnung Ihres Zahnarztes oder ein harmonisiertes Antragsformular (für alle Krankenkassen identisch) ein.

Wählen Sie einen vertraglich gebundenen Zahnarzt

Um Honorarzuschläge zu vermeiden.

Besuchen Sie Ihren Zahnarzt jährlich

Um bessere Erstattungen von der Pflichtversicherung zu erhalten.

Eine Zahnzusatzversicherung abschließen

Um noch besser erstattet zu werden.