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Krebs: Erstattungen und Zuschüsse

Vorsorge

Für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind Erstattungen vorgesehen.

Behandlung

Die CKK-Vorteile ergänzen die gesetzliche Erstattung.

Transportkosten

In bestimmten Fällen ist eine Kostenbeteiligung vorgesehen.

Andere Hilfen

Der Sozialdienst der CKK begleitet Sie.

Zuschüsse für Vorsorgeuntersuchungen 

Die Pflichtversicherung erstattet unter spezifische Bedingungen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen auf bestimmte Krebserkrankungen.
Außerdem erstattet die CKK bis zu 15 € für eine Blutabnahme pro Jahr zur Früherkennung oder Kontrolle (und mit der Versicherung Medi + zusätzlich 25 €, bei mehreren Blutabnahmen pro Jahr).  

Erstattungen für die Behandlungen bei Krebs

Zusätzlich zu den Erstattungen der Pflichtversicherung entsprechend Ihren Behandlungen profitieren Sie von den Vorteilen der CKK:

  • Pauschalbetrag 150€

    Sie erhalten einen Pauschalbetrag von 150 € und erhöhte Erstattungen für Ihre krankheitsbedingten Behandlungen: 1 Jahr lang werden Ihnen Ihre Arztbesuche, Sitzungen beim Logopäden oder Kinesiotherapeuten und Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren vollständig erstattet (außer Honorarzuschläge). Diese CKK-Vorteile gelten bei Krebs und einer Reihe anderer Krankheiten.

  • Krankenhausabsicherung Hospi-Solidar

    Sie sind auch automatisch durch die Versicherung Hospi-Solidar abgedeckt, die Ihnen garantiert, dass Sie bei einem Krankenhausaufenthalt im Zweibettzimmer nicht mehr als 275 € (max. 150 € bei Tagesklinik) und 550 € pro Jahr zahlen müssen.

Um noch besser geschützt zu sein, können Sie unsere wahlfreien Versicherungen für einen Krankenhausaufenthalt oder die alltägliche Gesundheitsversorgung abschließen. Unsere Versicherungen Hospi +, +100 und +200 sehen besondere Erstattungen im Falle einer schweren Krankheit vor. Unsere Versicherung Medi + begleitet Sie bei Ihrer alltäglichen Versorgung und Ihren Bedürfnissen.  

Egal, ob es sich um die für alle Mitglieder vorgesehenen Vorteile oder um wahlfreie Versicherungen handelt, bei der CKK sind Sie im Falle einer Vorerkrankung ohne Ausschluss oder Einschränkung abgesichert.
 

Erstattung der Transportkosten

Wenn Sie sich einer Chemotherapie oder Strahlentherapie unterziehen oder sich nach einer dieser beiden Behandlungen zu den Kontrolluntersuchungen begeben, ist eine Beteiligung an den Transportkosten aus der Pflichtversicherung vorgesehen. Dies ist auch für Dialysepatienten der Fall.

Sie müssen nichts unternehmen, um diese Rückzahlung zu erhalten: Seit April 2025 erfolgt die Erstattung automatisch innerhalb von 30 Tagen, nachdem die CKK die vom Krankenhaus übermittelte Rechnung erhalten hat.

Die Beteiligung beträgt 0,36 €/km (Betrag 2025) unabhängig vom Transportmittel. Die Bezugsadresse für die Berechnung der Entfernung (kürzeste Entfernung) ist der gesetzliche Wohnsitz.

Wenn ein Kind (unter 18 Jahren) zur onkologischen Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert wird, ist auch eine Kostenbeteiligung für die Reisen der Eltern vorgesehen. In diesem Fall bezieht sich die Erstattung auf eine Hin- und Rückfahrt pro Tag für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts des Kindes, mit mindestens einer Übernachtung. Die Kostenbeteiligung (0,36 €/km im Jahr 2025) wird dem Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vormund des Kindes gewährt. Dabei wird die tatsächliche Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und dem Krankenhaus, in dem das Kind stationär behandelt wird, bis zu einem Höchstbetrag von 75 € pro Tag berücksichtigt.

Der Erstattungsantrag ist bei der CKK mittels eines Formulars einzureichen, das von Ihrem behandelnden Arzt auszufüllen ist. Er ist für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig.

In bestimmten Situationen sieht die CKK für ihre Mitglieder eine Beteiligung für den nicht dringenden Transport mithilfe der folgenden Dienste vor: begleiteter Transport Altéo, Krankenwagen, leichtes Sanitätsfahrzeug (LSF) und angepasster Transport für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM). 

Je nachdem, wo Sie betreut werden, gibt es andere Möglichkeiten für nicht dringende Transporte. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Krankenhaus oder der CKK . Die Stiftung gegen Krebs kann Ihnen auch unter der Nummer 0800 15 801 (gebührenfrei) Auskunft geben. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Ansprechpartnerin für die Stiftung gegen Krebs unter der Telefonnummer 0476 990 819 zu erreichen.

Andere mögliche Hilfen

Der Sozialdienst der CKK kann Sie über Ihre Rechte und Vorteile informieren und Ihnen helfen, bei der administrativen Weiterverfolgung Ihrer Krankheit den Durchblick zu behalten.  

Die Stiftung gegen Krebs sieht außerdem eine finanzielle Unterstützung (unter bestimmten Bedingungen) vor, wenn Sie trotz der vorgesehenen Rückzahlungen Schwierigkeiten haben, die Kosten für Ihre Behandlung zu tragen. Diese Beteiligung wird auf der Grundlage Ihres Antrags berechnet und berücksichtigt:

  • Ihr Haushaltseinkommen
  • Krankheitsspezifische medizinische Kosten für einen bestimmten Behandlungszeitraum

Um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich an den Sozialdienst der CKK, Ihre Behandlungseinrichtung oder das ÖSHZ Ihrer Gemeinde.