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Arbeitsunfähigkeit: Teilzeitige Wiederaufnahme einer Tätigkeit 

Sie sind als arbeitsunfähig und möchten trotzdem wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen? Dazu müssen Sie die Genehmigung des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse einholen, der prüfen wird, ob diese Wiederaufnahme mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist.

Sprechen Sie zuallererst mit Ihrem Arbeitgeber und/oder dem Arbeitsmediziner darüber – deren Zustimmung ist nämlich erforderlich.

Sie müssen die Genehmigung des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse beantragen. Dieser überprüft, ob diese Wiederaufnahme mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist.

Gut zu wissen:

  • Sie können eine Tätigkeit wieder aufnehmen, auch für eine minimale Arbeitszeit (z. B. zu einem Fünftel).  
  • Sie können eine andere als die zuvor ausgeübte Tätigkeit wieder aufnehmen (z. B. kann ein Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung als Selbstständiger beginnen oder umgekehrt).

Wie beantragen Sie eine Genehmigung beim Vertrauensarzt?

Formular ausfüllen und versenden

Bis spätestens zum Werktag vor der teilzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit. 

Bevorzugen Sie idealerweise das Online-Formular. Was sind die Vorteile? Eine schnellere Bearbeitung Ihrer Angaben, eine sofortige Empfangsbestätigung, ein vereinfachtes Verfahren.

Wenn Sie sich für das Papier-Formular entscheiden, schicken Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post an den Vertrauensarzt (oder übermitteln Sie es gegen Empfangsbestätigung einem Kundenberater der Krankenkasse). Sie finden die Adresse des Vertrauensarztes hier 
Achtung: Dieses Formular darf nicht in die Briefkästen der CKK eingeworfen werden

Warten auf die Genehmigung

Bis zur Genehmigung durch den Vertrauensarzt können Sie wieder eine Tätigkeit aufnehmen.

Erhalt der Zustimmung

Sie erhalten die Entscheidung des Vertrauensarztes innerhalb von 30 Tagen ab dem Antrag. 
Wenn der Vertrauensarzt zu der Einschätzung gelangt, dass Ihre Tätigkeit nicht mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist, müssen Sie Ihre Tätigkeit sofort einstellen. 

Wiederaufnahme als Arbeitnehmer

Wenn Sie wieder eine Teilzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen, erhalten Sie zusammen mit der Zustimmung des Vertrauensarztes einige Exemplare der Erklärung im Falle einer genehmigten Tätigkeit als Arbeitnehmer. Sie müssen jeden Monat ein Exemplar dieser von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllten Erklärung an die Abteilung Entschädigungen Ihrer Krankenkasse weiterleiten. Wenn Sie im Laufe des Monats keine Tätigkeit ausgeübt haben, müssen Sie diese Erklärung trotzdem übermitteln und vermerken, dass Sie nicht gearbeitet haben.

Hinweis: Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber diese Meldung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse übermittelt. In diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen.

Auswirkungen auf Ihre Geldleistungen  

    Wenn Ihre Arbeitszeit höchstens 20 % im Vergleich zu Vollzeit ausmacht (beispielsweise ein Tag pro Woche), bleiben Ihnen alle Geldleistungen erhalten.  

    Bei Überschreiten dieses Grenzwerts werden Ihre Geldleistungen je nach Umfang der aufgenommenen Tätigkeit reduziert. 

    Beispiel: Annie arbeitet nun wieder zwölf Stunden pro Woche. Ihre Kollegen in Vollzeit leisten 36 Stunden pro Woche. Annie arbeitet somit 33,33 % (12/36). Dank des Freibetrags im Ausmaß von 20 % sinkt dieser Prozentsatz auf 13 %. Die Geldleistung wird somit um 13 % verringert. Anders ausgedrückt: Wenn Sie im Ausmaß von einem Drittel wieder arbeitet, bewahrt sich Annie 87 % ihrer Geldleistungen – neben dem Gehalt, das sie für die zwölf Stunden Arbeit pro Woche erhält. 

    1. Während der ersten sechs Monate der Wiederaufnahme in Teilzeit bleiben Ihnen alle Geldleistungen erhalten. 
    2. Ab dem ersten Tag des siebten Monats wird der Betrag Ihrer Geldleistungen um 10 % reduziert. 
    3. Ab dem 1. Januar des vierten Jahres werden Ihre Geldleistungen auf Grundlage des Einkommens berechnet, das Sie drei Jahre zuvor erhalten haben. 

    Achtung: Es gibt eine zulässige Höchstgrenze für das Einkommen. Je nachdem, ob das Einkommen diese Höchstgrenze überschreitet, sind Ihre Geldleistungen

    • entweder vollständig mit dem Einkommen der genehmigten Tätigkeit kumulierbar
    • oder sie werden verringert oder sogar gestrichen 

    Verlängerung Ihrer teilzeitigen Tätigkeit  

    Wenn Sie Ihre Tätigkeit nach dem Enddatum der Genehmigung fortführen möchten, müssen Sie spätestens bis zum letzten Arbeitstag der Laufzeit der Genehmigung einen neuen Antrag beim Vertrauensarzt einreichen. Siehe „Beantragung der Genehmigung des Vertrauensarztes“ oben.  

    Abänderung der Bedingungen für Ihre teilzeitige Tätigkeit  

    Wenn Sie die Bedingungen für Ihre genehmigte Tätigkeit abändern möchten, ist ebenfalls ein neuer Antrag notwendig, um eine angepasste Genehmigung zu erhalten. 

    Unterbrechung der teilzeitigen Tätigkeit 

    Wenn Sie Ihre Tätigkeit in Teilzeit unterbrechen müssen, teilen Sie dies Ihrer Krankenkasse schnellstmöglich mit. Ihre Kundenberater der Krankenkasse können Ihnen dabei helfen. 

    Achtung: Während des Zeitraums der genehmigten Arbeit bleiben Sie anerkannt arbeitsunfähig. Sie müssen den Vorladungen des Vertrauensarztes oder des ärztlichen Invaliditätsrades nachkommen. Im ersten Jahr Ihrer Arbeitsunfähigkeit müssen Sie auch Ihre ärztlichen Bescheinigungen zur Verlängerung innerhalb von sieben Tagen ab dem Enddatum der Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit übermitteln.